Sitzungsvorlage - V/2020/416-E02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Bildung und Sport nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Er beauftragt die Verwaltung, den Entwurf des SEP mit den benachbarten Schulträgern abzustimmen und das nach § 80 SchulG geforderte Beteiligungsverfahren einzuleiten.

Hierbei wir die Festschreibung der Fünfzügigkeit der Maria-Sibylla-Merian-Gesamtschule angestrebt. Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren mit der Schulaufsicht abzustimmen.

 

Die abschließende Beratung des SEP soll dann in der Sitzung des Ausschusses am 22.06.2021 erfolgen.  

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Finanz. Auswirkung

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Ausschuss für Bildung und Sport hat die Vergabe des Auftrages für die Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes beschlossen. Nach umfangreichen Datenerhebungen und Auswertungen wurde der Entwurf der Fortschreibung am 08.12.2020 im Ausschuss für Schule und Sport durch Frau Lexis vom beauftragten Büro, Dr. Garbe, Lexis und von Berlepsch vorgestellt.

 

In seiner Sitzung am 17.02.2021 hat der Arbeitskreis Schulentwicklungsplanung die Stellungnahmen der Schulen beraten und die Schuleiterinnen und Schulleiter angehört.

 

Das Ergebnis der Stellungnahmen und das daraus gezogene Fazit für die Verwaltung, sind nachstehend aufgeführt und zusammengestellt.

 

Der SEP mit der Raumanalyse sowie die Stellungnahmen der Schulen sind in Allris bei der Sitzung des ABS am 08.12.2021 und beim AK SEP am 17.02.2021 hinterlegt.

 

 

Grundschule Kohlscheid-Mitte

  • 2025 = 8 Klassen; 2031 = 8 Klassen; keine Änderung der Zügigkeit
  • Klassenbestand bleibt; keine Mehrklasse
  • Geringer Fehlbedarf an 2 Differenzierungs-/ Inklusionsräumen (60 qm) und 2 Mehrzweckräumen (120 qm); OGS Überhang 28 qm; Fehlbedarf 152 qm
  • Aufgabe der Drittnutzung im Gebäude anstreben (Schulmuseum: 50 qm; Heimatverein etc. ca. 150 qm; ohne Orchesterverein). Die Drittnutzung erfolgt überwiegend im Dachgeschoss, dass aus Brandschutzgründen jedoch nicht als Unterrichts-  oder Betreuungsraum genutzt werden darf. Einzig das Schulmuseum könnte verlegt werden, wodurch rund 50 qm Raum gewonnen werden könnte.

 

Akut:

  • Keine baulichen Maßnahmen erforderlich
  • Auslagerung von Fremdnutzungen prüfen

 

 

Grundschule Straß

  • 2025 = 8 Klassen; 2031 = 8 Klassen; keine Änderung der Zügigkeit
  • Klassenbestand bleibt, keine Mehrklasse
  • Überkapazität im Ganztag 163 qm
  • Überkapazität insgesamt 28 qm

 

Akut:

  • Keine baulichen Maßnahmen vorgesehen
  • Schulinterne Umwidmung von Räumen

 

 

Grundschule Alt-Merkstein

  • 2025 = 12 Klassen; 2031 = 12 Klassen; Keine Änderung der Zügigkeit mehr ab 2025/2026
  • Ab 2022/2023 eine Mehrklasse; Dreizügigkeit komplett ab 2025/226
  • Fehlbedarf in allen Räumen und funktionelle Mängel;
  • Fehlbedarf: 452 qm

 

Akut:

  • Zusätzliches Raumkontingent
  • Entscheidung Erweiterung versus Neubau im ABG 22.04.2021

 

Dietrich-Bonhoeffer-Schule

  • 2025 = 13 Klassen; 2031 = 12 Klassen; keine Änderung der Zügigkeit
  • Je eine Mehrklasse 2023-2029; es fehlt dann ein Klassenraum; bleibt ansonsten konstant dreizügig
  • Fehlbedarf im Bereich Verwaltung und Pädagogik; 1 Mehrzweckraum fehlt; 3 Differenzierungsräume fehlen.  insgesamt 190 qm;
  • jedoch OGS-Bereich großgig ausgerichtet für 5 OGS-Gruppen; Umwandlung eines OGS-Raumes in einen Klassenraum ausreichend, dann kein Fehlbedarf an Klassenräumen; Mehrzweckräume können durch großen Eingangsbereich und innenliegender Sporthalle mehr als kompensiert werden.

 

Akut:

  • Keine baulichen Maßnahmen vorgesehen

 

 

Regenbogenschule (Hauptstandort)

  • 2025 = 12 Klassen; 2031 = 12 Klassen, keine Änderung der Zügigkeit
  • Jetzt schon 2 Mehrklassen; fast dreizügig
  • Fehlbedarf in allen Bereichen; 117 qm; da 2 Klassenräume

aber OGS-Bereich zu viele Räume! In 2021/22 OGS-Räume ausreichend

 

Akut:

  • Raumfrage für Übergangszeit lösen
  • Umbau eines Lagerraums und ehemalige Hausmeisterloge zu Büro für die OGS-Leitung und die Schulsozialarbeiterin (bereits in Planung)
  • Langfristige Gesamtraumsituation zu klären im Zusammenhang mit der Käthe-Kollwitz-Schule und dem Standort Bierstraß

 

 

 

Regebogenschule (Nebenstandort Bierstraß)

  • 2025 = 4 Klassen; 2031 = 4 Klassen; keine Änderung der Zügigkeit
  • Klassenbestand bleibt; keine Mehrklasse
  • Überkapazität im Bereich OGS, 116qm

 

Akut:

  • Keine baulichen Maßnahmen vorgesehen
  • Langfristige Gesamtraumsituation im Zusammenhang mit dem Hauptstandort Leonhardstraße und der Käthe-Kollwitz-Schule zu klären.

 

 

Grundschule Klinkheide

  • 2025 = 8 Klassen; 2031 = 8 Klassen; keine Änderung der Zügigkeit
  • Überhang im Bereich OGS

 

Akut:

  • Keine baulichen Maßnahmen vorsehen
  • Falls erforderlich andere Verteilung der Räume innerhalb der Schule

 

 

Grundschule mpchen

  • 2025 = 10 Klassen; 2031 = 9 Klassen; keine Änderung der Zügigkeit
  • 2024+2027 = 11 als Maximum
  • Geringer Fehlbedarf im Bereich der Mehrzweckräume; aber innenliegende Turnhalle deckt das ab;
  • Gebäude ist dreizügig ausgelegt und kann daher Bedarf auffangen
  • Schülerzahlenentwicklung schwankend; zurückhaltend in Entwicklung sein

 

Akut:

  • Keine baulichen Maßnahmen vorgesehen

 

 

Grundschule Pannesheide

  • 2025 = 5 Klassen; 2031 = 5 Klassen; keine Änderung der Zügigkeit
  • Schülerzahl bleibt auf Niveau für max. 5 Klassen; Schule war immer zweizügig.

 

Akut

  • Keine baulichen Maßnahmen vorgesehen

 

 

Gymnasium Herzogenrath

  • 2025 = wie bisher 43 Klassen; ab 2026 = 48 Klassen; 2031 = 55 Klassen
  • Klassenzahl wächst ab 2023 über Durchschnitt der letzten Jahre an; dann weiter steigend ab 2025 ff.
  • Raumbedarf ab 2026 auf 982 qm; aber in Prognose bis 2030 noch um mehr als 10 Klassen

 

Akut:

  • Genaue Abstimmung und Prognose des Raumbedarfes; ggfs. Zügigkeitsbegrenzung auf sechs Züge beschließen

 

 

 

Maria-Sibylla-Merian-Gesamtschule

  • 2025 = 36 Klassen; 2031 = 40 Klassen; Fünfzügigkeit wird angestrebt
  • In Schuljahr 2020/21 und 21/22 je eine Mehrklasse; ab 2025 Fünfzügigkeit
  • Bis 2025 reicht lt. Lexis der Raumbedarf aus
  • 2030 bei voller Fünfzügigkeit liegt der Fehlbedarf bei ca. 601 qm

 

Akut:

  • Situation mit Würselen (fünf- bis sechs Züge, eher sechs; Entscheidung bis Sommer

            und Aachen (HHG max. 4 Züge, Entwicklung unklar) bewerten;

  • Sanierungsmaßnahmen im Altbestand weiter fortführen
  • Genaue Prüfung des Bedarfs und der Entwicklung; Diskussion mit Schulaufsicht über weiteren Weg
  • Ggfls. Weitere Nutzung der Pestalozzistraße

 

 

 

 

 

Europaschule

  • 2025 = 45 Klassen; 2031 = 51 Klassen,
  • Klassenzahl steigt ab 2023 über Durchschnitt der letzten Jahre um ca. 4 Klassen; dann ab 2024 in Richtung Sechszügigkeit
  • r Fünfzügigkeit ausreichend, für Sechszügigkeit Raumbedarf ca. 261 qm bei jedoch erforderlichen funktionellen Umnutzungen
  • Genaue Betrachtung der baulichen Situation im Trakt C notwendig

 

Akut:

  • Keine baulichen Maßnahmen erforderlich
  • Genaue Prüfung des Bedarfs und der Entwicklung; Diskussion mit Schulaufsicht über weiteren Weg
  • Abhängig von Gesamtentwicklung der weiterführenden Schulen; ggfl. Begrenzung auf fünf Züge

 

 

the-Kollwitz-Schule

 

  • 2025 = 15 Lerngruppen; 2031 = 15 Lerngruppen; keine Änderung der Zügigkeit
  • Lerngruppenanzahl und Schülerzahl steigt leicht an
  • Exakte Prognosen schwierig
  • Raumfehlbedarf deutlich im Bereich Fachräume; 603qm

 

Akut:

  • Kurzfristige Lösung überprüfen; Auslagerung bzw. Anmietungen prüfen
  • Genaue Prüfung des Raumbedarfes und der Entwicklung; Verlagerung in die Pestalozzistraße mit ggfs. gemeinsamer Nutzung des Gebäudes durch Maria-Sibylla-Merian-Gesamtschule prüfen

 

 

Zusammengefasst ergibt sich folgender dringender Handlungsbedarf:

 

  • Die Raumsituation in der Grundschule Alt-Merkstein wird kurzfristig durch Container gelöst. Eine Entscheidung über Erweiterung oder Neubau der Schule ist in der Sitzung des ABG am 22.04.2021 vorgesehen.

 

  • glichkeiten zur kurzfristigen Verbesserung der Raumsituation im Schulgebäude Leonhardstraße sind zu pfen. Optimierungsmaßnahmen im vorhanden Raumbestand finden; ggfl. Anmietung von Klassenräumen erforderlich.

 

  • Es wird die Anmietung von Klassenräumen vorgesehen.

 

  • Die Gesamtsituation der weiterführenden Schulen, speziell der Gesamtschulen wird mit den anderen Schulträgern abgestimmt.

 

  • Auf Grund der vorliegenden Anmeldezahlen wird im Schuljahr 2021/2022 eine weitere Mehrklasse in der Eingangsklasse der Maria-Sibylla-Merian-Gesamtschule einzurichten sein. Da dies nur zweimal möglich ist, ist ab dem Schuljahr 2022/2023 eine Fünfgigkeit festzuschreiben, um weitere Aufnahmen zu ermöglichen. Die Verwaltung wird mit der Schulaufsicht die notwendigen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen abklären.

 

  • Die weiteren Auswirkungen, z. B. auf die Europaschule werden mit der Schulaufsicht abgestimmt.

 

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

 

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