Sitzungsvorlage - V/2021/158

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Kultur und Tourismushlt

Herrn/Frau_____________________________________

zum zeichnungsberechtigten Ratsmitglied und

Herrn/Frau_____________________________________

zum stellvertretenden zeichnungsberechtigten Ratsmitglied.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Nach § 24 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Herzogenrath ist die Niederschrift vom Bürgermeister, einem weiteren vom Rat zu bestimmenden Ratsmitglied, das der Fraktion des Bürgermeisters nicht angehört, und dem Schriftführer zu unterzeichnen. Diese Regelung findet gem. § 26 der Geschäftsordnung auf das Verfahren in den Ausschüssen entsprechend Anwendung, so dass die Niederschrift von der Ausschussvorsitzenden, einem zeichnungsberechtigten Ratsmitglied und dem Schriftführer / der Schriftführerin zu unterzeichnen ist.

 

 

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Herzogenrath.

 

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