Dringlichkeitsentscheidung - V/2020/470
Grunddaten
- Betreff:
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Integriertes Handlungskonzept Herzogenrath-Mitte Hier: Beschluss des Vorentwurfs zur Maßnahme 0.8b Wurmbrücke Ferdinand-Schmetz-Platz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Dringlichkeitsentscheidung
- Federführend:
- Amt 61 - Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und grenzüberschreitende Zusammenarbeit
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Entscheidung
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18.03.2021
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Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und grenzüberschreitende Zusammenarbeit beschließt den Vorentwurf der Planungsgemeinschaft Berg & Partner mit archigraphus zur Maßnahme 0.8b Wurmpromenade: Wurmbrücke Ferdinand-Schmetz-Platz des Integrierten Handlungskonzeptes Herzogenrath-Mitte.
Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, alle weiteren erforderlichen Schritte zeitnah in die Wege zu leiten, um mit der Umsetzung der Maßnahme nach Erhalt der Förderzusage schnellstmöglich beginnen zu können.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
Im Vergleich zu dem im September 2020 eingereichten Förderantrag, der Baukosten in Höhe von 156.500,00 € netto umfasst, ergibt sich ein Kostenanstieg von 78.956,00 € netto.
Der Anlage 2 ist die Kostenaufstellung des Entwurfs zu entnehmen. Im Gegensatz zu den o.g. Baukosten ergibt sich eine Kostensteigerung von 156.500,00 € netto auf 234.956,00€ netto.
Dieser Kostenanstieg ist auf die Tatsache zurückzuführen, dass die erste Kostenschätzung auf einem Honorarangebot des Ingenieurbüros H. Berg & Partner GmbH von Juni 2020 basiert, welches für ein mittlerweile überholtes Bauwerk gilt. Zum damaligen Zeitpunkt wurde von einem Einfeldbauwerk mit einer Stützbreite von ca. 18 m Länge und einer Überbaubreite von 2,5 m ausgegangen. Die nun erfolgte Kostenschätzung ist jedoch auf den Entwurf zugeschnitten und umfasst somit die entwurfsspezifischen Baukosten.
Im Gegensatz zu dem Gesamtrahmenförderantrag ist diese Maßnahme neu in den Maßnahmenkatalog aufgenommen worden. Das ist auf die Tatsache zurückzuführen, dass zum Zeitpunkt der Erstantragsstellung nicht ersichtlich war, dass die Brücke abgängig und somit nicht mehr nutzbar ist. Zudem ergab sich im Rahmen der Planungen zur Wurmpromenade, dass aufgrund des Hochwasserschutzes der Wurm die Ufermauern in diesem Bereich erhöht werden müssen.
Von den anfallenden Gesamtkosten werden 70 % (164.469,20 €) über Städtebaufördermittel refinanziert. Der städtische Eigenanteil von 30 % beträgt demnach 70.486,80 €. Die nach jetzigem Planungsstand ermittelten Mehrkosten werden über Umschichtungen und Einsparungen aus anderen Fördermaßnahmen ausgeglichen, sodass der Gesamtförderrahmen nicht überschritten wird.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
X | keine Auswirkungen |
| positive Auswirkungen |
| negative Auswirkungen |
Kurze Erläuterung :
Durch die Maßnahme wird die bereits bestehende abgängige Brücke durch eine neue Brückenkonstruktion ersetzt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
In seiner Sitzung vom 13.12.2016 hat der Rat der Stadt Herzogenrath unter der Drucksachennummer V/2015/067-E15 einstimmig das Integrierte Handlungskonzept (InHK) „Herzogenrath-Mitte“ beschlossen mit dem Ziel, die Herzogenrather Innenstadt attraktiver zu gestalten und mehr Aufenthaltsqualität zu schaffen.
Da die Wurmpromenade topografisch über dem Niveau des Ferdinand-Schmetz-Platzes liegt, muss dieser Höhenunterschied überwunden werden. Um diesen Unterschied zu überwinden, soll ein Brückenbauwerk entwickelt werden, welches auf der Seite der Wurmpromenade ebenerdig erschlossen werden kann. Die neue Brücke soll als “Treppenbrücke“ ausgeführt werden, in dem Sinne, dass auf Höhe der Wurmpromenade eine Art waagerechte Plattform ausgebildet wird. Im Vorfeld wurde die alternative Ausführung einer barrierefreien Rampe zum Ferdinand-Schmetz-Platz geprüft. Eine platzseitige Anrampung entlang der Ufermauer anstelle von Stufen wäre aufgrund der erforderlichen Länge der Rampe jedoch nicht zielführend und würde keine nennenswerte Wegeersparnis gegenüber der vorhandenen barrierefreien Zuwegung über die Albert-Steiner-Straße und “An der Wurm“ zur Wurmpromenade bringen.
Dies soll in einem Zuge mit der Neugestaltung der Wurmpromenade (Maßnahme 0.8) und zeitlich koordiniert mit den dortigen Hochwasserschutzmaßnahmen des WVER geschehen. Die Brücke verfügt über ein minimales Längsgefälle von 2,0%, welches zwecks Entwässerung zwingend erforderlich ist. Auf der Seite des Ferdinand-Schmetz-Platzes ist die Brücke über eine großzügige Treppe zu erschließen, die sich zum Ferdinand-Schmetz-Platz hin öffnet.
Der geplante Fachwerkbau der neuen Wurmbrücke soll aus einer Aluminiumkonstruktion bestehen und verfügt über eine Stützweite von ca. 12 m und über eine Breite von 2,90 m.
Es ist geplant, dass auf der Brücke zwei Erlebnisbänke angelegt werden sollen, um von dort den Blick auf die Wurm genießen zu können. Ein Highlight der geplanten Brücke sind die eingelassenen Guckfenster in dem Brückenboden, wodurch einem die Möglichkeit gegeben wird den senkrechten Blick auf die Wurm genießen zu können. Mittels einer raffinierten Beleuchtung in den Handläufen, soll sowohl das Brückentragwerk in Szene gesetzt, als auch die nötige Belichtung zur Orientierung geschaffen werden. Die Beleuchtung wird optisch an die Belichtung der Wurmpromenade angepasst, um ein harmonisches Erscheinungsbild der Wurmpromenade zu erzeugen.
Im Rahmen des Neubaus erfolgen der Abriss des Bestandsbauwerkes und die notwendigen Anpassungsarbeiten an beiden Ufermauern.
Begründung der Dringlichkeit:
Der Förderantrag für das Förderjahr 2021 wurde der Bezirksregierung Köln bereits am 30.09.2020 übergeben. Ergänzende Nachreichungen müssen bis zum 15.01.2021 erfolgen.
Daher wurde der Lenkungsgruppe des Integrierten Handlungskonzepts der Vorentwurf vorab präsentiert. Die überarbeiteten Unterlagen gingen erst am 08.01.2021 bei der Verwaltung ein. Da der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und grenzüberschreitende Zusammenarbeit erst nach dem Nachreichtermin tagt und eine rechtzeitige Ladung nicht mehr möglich ist, muss der Vorentwurf zwingend durch diese Dringlichkeitsentscheidung beschieden werden, um eine fristgerechte Nachreichung des Förderantrages für das Förderjahr 2021 einhalten zu können.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2 MB
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2
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(wie Dokument)
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572,7 kB
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