Sitzungsvorlage - V/2021/163

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und grenzüberschreitende Zusammenarbeit   beauftragt die Verwaltung, die Bürgeranregung zu prüfen. Die Antragsteller sind zu informieren.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

1. Gesamtkosten

 

 

Pflichtaufgabe

X

Freiwillige Aufgabe

 

Die Kosten für die Errichtung eines Begegnungs- und Kulturzentrumsnnen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht ermittelt werden und sind gegebenenfalls abhängig von der Bewilligung von Fördermitteln.

 

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

X

keine Auswirkungen

 

 

positive Auswirkungen

 

 

negative Auswirkungen

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 19.02.2021 wurde eine Bürgeranregung gem. § 24 GO-NRW mit dem Antrag, einen Ort für Begegnung und Kultur sowie zur Förderung von Heimatverbundenheit und Identität in dem Bereich der noch verbliebenen Gebäude der Schachtanlage Langenberg zu errichten. Der genaue Inhalt und Wortlaut ist dem in der Anlage beigefügten Schreiben zu entnehmen.

Seit vielen Jahren beschäftigt sich die Stadt Herzogenrath mit der Weiterentwicklung und Umsetzung von städtebaulichen Maßnahmen im Kohlscheider Zentrum, insbesondere in den Bereichen des Marktes und dem Dreieck Südstraße/Oststraße/Langenberg.

Die Verwaltung hat durch den kontinuierlichen Ankauf von Grundstücken, die Schaffung einer verbindlichen Bauleitplanung und die Beantragung von Fördermitteln für den Bau der Markttangente bereits wesentliche und wichtige Impulse gesetzt.

Mit Rechtskraft des Bebauungsplans II/66 A „Kohlscheid Zentrum - Langenberg“ Teil A und dem Bau der Markttangente wurde die Grundvoraussetzung zur Bewilligung weiterer Fördermaßnahmen im Kohlscheider Zentrum geschaffen.

Die in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne II/66 B (Bereich ehemaliger Kaiser´s) und II/67 Kohlscheid Markt bilden weitere Grundlagen für die gesamtstädtebauliche Entwicklung in Kohlscheid. Der Bürgerantrag wird mit Fortführung des Bebauungsplanverfahrens II/66 Teilbereich B in den Abwägungsprozess einfließen und geprüft.

Die Realisierung einer Begegnungs- und Kulturstätte mit Integration der noch vorhandenen Gebäudeteile ist auch Abhängig von der Bewilligung von Fördermitteln durch die Bezirksregierung Köln bzw. von Stiftungsgeldern.

Die Verwaltung empfiehlt daher, die Bürgeranregung in das Bebauungsplanverfahren II/66 B „Kohlscheid Zentrum-Langenberg“ einfließen zu lassen und die Fördermöglichkeiten zu prüfen.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

GO-NRW, BauGB

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage/n:

rgeranregung vom 19.02.2021

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Anlagen

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