Sitzungsvorlage - V/2021/157
Grunddaten
- Betreff:
-
Integriertes Handlungskonzept Kohlscheid Hier: Antrag der Fraktionen SPD und B 90 / DIE GRÜNEN vom 23.11.2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 61 - Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und grenzüberschreitende Zusammenarbeit
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Entscheidung
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18.03.2021
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Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und grenzüberschreitende Zusammenarbeit nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und grenzüberschreitende Zusammenarbeit beschließt auf die Fortschreibung des InHK Herzogenrath-Mitte zu verzichten.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und grenzüberschreitende Zusammenarbeit beauftragt die Verwaltung entsprechend der im Sachverhalt dargelegten Erläuterungen die Auftragsvergabe für ein Integriertes Handlungskonzept Kohlscheid zu einem späteren Zeitpunkt zu veranlassen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Antrag vom 23.11.2020 beantragten die Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine zeitnahe Auftragsvergabe für ein Integriertes Handlungskonzept Kohlscheid. Der genaue Wortlaut ist dem in der Anlage beigefügten Antrag zu entnehmen.
Auf der Grundlage des § 24 GO NRW wurde bereits in den Jahren 2019 und 2020 seitens verschiedener Antragsteller die Aufstellung eines Integrierten Handlungskonzeptes für das Kohlscheider Zentrum beantragt. (siehe hierzu die Drucksachen-Nr. V/2020/010, V/2020/030 und V/2020/031).
Zum damaligen Zeitpunkt wurde seitens der Verwaltung empfohlen, die Veränderungen des Verkehrsflusses nach Fertigstellung der Markttangente abzuwarten, da die Realisierung der Straße eine Grundvoraussetzung für ein InHK Kohlscheid ist. Die Markttangente ist nun seit Dezember 2020 für den Verkehr frei gegeben. Leider sind die jetzigen Verkehrsflüsse aufgrund der Coronasituation und des bestehenden Lockdowns aktuell noch nicht repräsentativ.
Bereits 2014 wurde seitens der Bezirksregierung Köln darauf hingewiesen, dass zeitgleich Handlungskonzepte in 2 Stadtteilen nicht förderfähig seien. Um den aktuellen Sachstand (u.a. Fertigstellung der Markttangente) angemessen zu berücksichtigen, wurde Ende Februar erneut diesbezüglich das Gespräch mit dem zuständigen Dezernat der Bezirksregierung Köln aufgenommen. Im Ergebnis ist hierzu festzuhalten, dass die Bezirksregierung nach wie vor die oberste Priorität in der Abwicklung bereits laufender Fördermaßnahmen (InHK Herzogenrath-Mitte) sieht, damit die zügige Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen der damit im Zusammenhang stehenden Förderung weiterhin gewährleistet bleibt und sowohl personelle als auch finanzielle Ressourcen der Verwaltung entsprechend dafür zur Verfügung stehen.
Das InHK Herzogenrath-Mitte ist bislang noch nicht abgeschlossen. Aktuell sind verschiedene Maßnahmen in der Umsetzung (z.B. Kirchenvorplatz St. Mariä Himmelfahrt) bzw. kurz vor der Realisierung (z.B. Gestaltung der Brückenwiderlager der Eisenbahnbrücke Kleikstr.). Die Maßnahmen Beleuchtungskonzept und Fassadenprogramm sind in 2021 in der abschließenden Umsetzungsphase und laufen zum Jahresende aus. Für die Maßnahme Wurmpromenade erfolgt aktuell die Ausbauplanung, die Umsetzung erfolgt frühestens ab 2022, die fördertechnische Laufzeit dieser Maßnahme geht bis zum Jahr 2025. Die Maßnahme Wohnumfeldgestaltung Platz „An der Wurm“ ist u.a. Bestandteil des Förderantrages für das Jahr 2021. Die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Förderantrag 2021 erfordert insbesondere in der Planungsphase nach Bewilligung des Förderantrags, die für August/September 2021 erwartet wird, einen hohen Arbeitsaufwand. Die Umsetzung erfolgt frühestens ab 2022, die fördertechnische Laufzeit dieser Maßnahme geht bis zum Jahr 2025. Die Maßnahmen Öffentlichkeitsarbeit und Projekt-/Innenstadtmanagement erfolgen fortlaufend. Zum Abschluss sind die Schlussverwendungsnachweise der Fördermaßnahmen zu erstellen.
Im Rahmen der Umsetzung des InHK Herzogenrath-Mitte wurden zum Teil weiterführende neue Ideen entwickelt, die bisher nicht Bestandteil des laufenden InHKs waren, wie z.B. die Fortführung der Wurmpromenade bis zur Baalsbrugger Mühle. Außerdem mussten einige Maßnahmen des InHK aus Kostengründen aufgegeben werden, wie z.B die Neugestaltung des Zugangsbereichs zur Kleikstraße aus Richtung Dammstraße. Vor diesem Hintergrund muss die Entscheidung getroffen werden, ob eine Fortschreibung des InHK Herzogenrath-Mitte erfolgen soll.
Nach Aussage des zuständigen Dezernates der Bez.-Reg. Köln, wird eine solche Fortschreibung ähnlich wie ein neues InHK betrachtet, es muss also ein komplett neuer Rahmenförderantrag mit Angabe des zeitlichen Rahmens und des Gesamtbudgets auf der Grundlage des fortgeschriebenen InHK Maßnahmenkatalogs inkl. Detailerläuterung erfolgen. Auch wenn es sich um eine Fortführung bereits begonnener Planungen und Maßnahmen handelt, besteht dabei keine automatische Garantie auf Bewilligung weiterer Fördermittel.
In der Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses vom 06.02.2020 wurde die Verwaltung mit der Prüfung der weiteren Vorgehensweise bzgl. eines InHK Kohlscheid beauftragt. Bezüglich der notwendigen vorbereitenden Arbeiten bis zur Einreichung eines Rahmenförderantrags für ein InHK Kohlscheid bzw. des dafür voraussichtlich erforderlichen Zeitbedarfs ist folgendes festzuhalten:
Wie sich im Rahmen der Ausarbeitung des Integrierten Handlungskonzeptes Herzogenrath-Mitte gezeigt hat, ist dabei sowohl im Vorfeld als auch den Planungsprozess begleitend, eine ausführliche Erörterung über Inhalt, genaue Vorgehensweise und die Abgrenzung des Planbereichs mit der Bezirksregierung sinnvoll, um eine reibungslose Aufstellung des Handlungskonzeptes und abgestimmte Beantragung von Städtebaufördermitteln zu gewährleisten.
Als erster notwendiger Planungsschritt ist eine Bestandaufnahme durchzuführen, in der aus städtebaulicher Sicht die Themen Verkehr, Parken, Wegeverbindungen, Grünstrukturen, Gebäudesubstanz und –nutzung, Leerstände sowie Einwohnerstruktur untersucht werden. Die aus der Bestandaufnahme abgeleitete Analyse fasst die städtebaulichen Defizite, aber auch die positiven Aspekte im Plangebiet zusammen, so dass die Stärken und Schwächen, aber auch Chancen und Risiken aufgezeigt werden. Unter Berücksichtigung dieser Vorarbeiten und Anregungen ist gemäß der Vorgabe der Bezirksregierung Köln ein Leitbild zu entwickeln, welches sich aus der Charakteristik und der zu setzenden Handlungsschwerpunkte im Plangebiet ableitet.
Um aus der Sicht der Bürgerschaft bestehende Mängel und Problemlagen zu eruieren und in das Handlungskonzept einzubinden empfiehlt sich hierbei eine sehr frühzeitige und kontinuierliche Bürger*innenbeteiligung, z.B. durch Ortsbegehungen und/oder eine Arbeitsgruppe lokaler Akteure, da sich aus diesen Beteiligungsformaten neben den Ergebnissen der Fachplaner der Maßnahmenkatalog, welcher Grundlage für die zu beantragenden Förderprojekte sein wird, sinnvoll ergänzen lässt. Seitens verschiedener Interessensgruppen und Bürger*innen Kohlscheids sind bereits verschiedene Ideen im Rahmen bisheriger Beteiligungsformate vorgetragen worden. Je nach erkannter Problemlage wird während der Bestandsaufnahme und Analyse ggfs. die Beauftragung von ergänzenden Fachuntersuchungen erforderlich, z.B. zu den Themen Einzelhandel oder Verkehr.
Das Integrierte Handlungskonzept, bestehend aus einem Text- und einem Kartenteil, ist Grundlage und Voraussetzung für die Beantragung von Städtebaufördermitteln. Es ist somit Leitfaden für die zukünftige städtebauliche Entwicklung des Planbereichs bzw. Stadtteils.
Aufgrund der o.g. fachlich übergreifenden Anforderungen (z.B. Detailplanungen, Kostenberechnungen, Projektmanagement) und des sehr hohen zeitlichen Aufwandes ist vor Beginn der vorbereitenden Untersuchungen die Beauftragung und Einbindung eines Planungsbüros notwendig, um eine fortlaufende und fachgerechte Bearbeitung sowie die Ausarbeitung des alle Maßnahmen des InHK umfassenden Rahmenförderantrags zu gewährleisten.
Die o.g. Schritte von den grundlagenermittelnden Bestandsaufnahmen bis zur Abgabe des Rahmenförderantrags umfassten für das InHK Herzogenrath Mitte einen Zeitraum von ca. 2 Jahren. Da für das Zentrum von Kohlscheid bereits eine Vielzahl von Planungen, Ideen und Überlegungen vorhanden sind, könnte dies ggfs. eine gewisse Zeitersparnis bringen. Auch vor dem Hintergrund einzukalkulierender Ausschreibungsfristen für die Beauftragung eines Planungsbüros oder für eventuelle Fachgutachten kann dies zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht verbindlich zugesagt werden.
Fazit:
Seitens der Bezirksregierung Köln wird keine zeitgleiche Förderung verschiedener Handlungskonzepte erfolgen.
Das InHK Herzogenrath-Mitte ist noch nicht abgeschlossen. Mit dem eingereichten Förderantrag für das Programmjahr 2021 hat die Verwaltung den letzten regulären Förderantrag für das InHK Herzogenrath-Mitte gestellt. Die Umsetzung der Maßnahmen aus diesem Antrag hat bis 2025 zu erfolgen. Zum Abschluss sind die Schlussverwendungsnachweise der Fördermaßnahmen zu erstellen.
Es ist eine Grundsatzentscheidung zu treffen, ob darüber hinaus noch eine Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes Herzogenrath-Mitte erfolgen soll.
Aus Sicht der Verwaltung sollte nach Abschluss des laufenden InHK Herzogenrath-Mitte die Priorität auf die Ausarbeitung eines InHK Kohlscheid gelegt werden, so dass die Beauftragung eines entsprechenden Planungsbüros und der Beginn der vorbereitenden Untersuchungen in Kohlscheid in der zweiten Hälfte 2022, vorbehaltlich weiterer Abstimmungen mit der Bezirksregierung Köln, realistisch erscheint.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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510,8 kB
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