Sitzungsvorlage - V/2021/173
Grunddaten
- Betreff:
-
Sommerschule 2021; hier Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23.02.2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 40 - Schul- und Sportamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung und Sport
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Entscheidung
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23.03.2021
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Bereit
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Bildung und Sport:
Der Ausschuss für Bildung und Sport nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Er begrüßt es, wenn seitens der OGS-Träger, der Grundschulen, der Förderschule und der weiterführenden Schulen entsprechende Fördermaßnahmen unter dem Titel „Sommerschule 2021“ in den diesjährigen Sommerferien angeboten werden.
Beschlussvorschlag für den Jugendhilfeausschuss:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und begrüßt es, wenn Fördermaßnahmen im Rahmen einer „Sommerschule“ in den kommenden Sommerferien durchgeführt werden.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Aufgrund der längerfristigen Schulschließungen durch die Coronakrise und der damit verbundenen zu erwarteten Lernnachteile für die Schülerinnen und Schüler schlägt die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem gemeinsamen Antrag vom 23.02.2021 vor, in den diesjährigen Sommerferien eine „Sommerschule“ für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 8 durchzuführen. Die Maßnahme soll nach Möglichkeit zwei Wochen umfassen und dazu beitragen, die größten Lerndefizite abzumildern. Hierbei sei auch eine Einbindung in die Ferienspiele denkbar.
Ähnliche Maßnahmen wurden bereits im Vorjahr an den Schulen durchgeführt.
Die „Sommerschule 2021“ wäre ein ergänzendes Angebot zur Bekämpfung der Pandemiefolgen im Bildungsbereich. Die Arbeit der Schulen könnten hierdurch unterstützt und Familien entlastet werden.
Eine Kombination mit den Ferienspielen ist allerdings nicht erstrebenswert. Die Ferienspiele dienen in erster Linie dazu, den daheimgebliebenen Kindern mit Spaß und Spiel eine Freude zu bereiten und diese aus ihrem Alltag herauszubringen. Die „Sommerschule“ würde diesem entgegenstehen, da sie unweigerlich mit Pflichten und Lernen in Verbindung gebracht wird und somit die Kinder zu sehr an den Schulalltag erinnert.
Der „Sommerschule“ ähnliche Projekte durch Dritte sind schon auf den Weg gebracht worden. In diesem Zusammenhang wird auf die Vorlage V/2021/109 „Aufholprojekt“ verwiesen. Auch wird bereits geprüft, inwieweit das JutE-Projekt der Caritas (Jugend trifft Erfahrung) in Herzogenrath umgesetzt werden kann, bei dem eine Förderung von Grundschulkindern durch engagierte Ehrenamtliche erfolgt. Dieses Projekt wird seit vielen Jahren erfolgreich in Alsdorf umgesetzt.
Hinsichtlich der Idee der „Sommerschule 2021“ wurde seitens der Verwaltung am 25.02.2021 Kontakt mit dem Schulministerium aufgenommen. Von dort wurde mitgeteilt, dass davon auszugehen sei, dass - wie im Vorjahr - erneut entsprechende Förder- bzw. Unterstützungsprogramme seitens des Landes für Schülerinnen und Schüler aufgelegt werden. An einer entsprechenden Förderrichtlinie würde zurzeit noch gearbeitet.
Mit Mail vom 08.03.2021 erhielt die Verwaltung die gerade veröffentlichte „Richtlinie über die Förderung von außerschulischen Bildungs- und Betreuungsangeboten in Coronazeiten zur Reduzierung pandemiebedingter Benachteiligungen durch Gruppenangebote für die individuelle fachliche Förderung und Potenzialentwicklung von Schülerinnen und Schüler von allgemeinbildenden Schulen“.
Somit kann eine konkrete Planung jetzt beginnen.
Die Schulen und die OGS-Träger werden über die Möglichkeiten der neuen Förderung umfassend informiert, damit bei Interesse rechtzeitig die Anträge für die Programme gestellt werden können. Die Verwaltung arbeitet in Kooperation mit den OGSn und den Schulen an Projekten wie z. B. der Sommerschule. Zur Durchführung der Maßnahmen kann nur Fachpersonal oder Personen mit nachgewiesenen Erfahrungen in vergleichbaren Angeboten eingesetzt werden.
Das Land gewährt Zuwendungen für die Durchführung außerschulischer Angebote, um die individuelle fachliche Förderung und Potenzialentwicklung von Schülerinnen und Schülern der Jahrgänge 1 bis 13 vor dem Hintergrund pandemiebedingter Benachteiligung zu ermöglichen. Es werden Gruppenangebote für alle Schulformen gefördert.
Im städtischen Haushalt selbst stehen keine Mittel für die Maßnahme zur Verfügung. Vom Land NRW werden bis zu 80% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gefördert. Mindestens 20% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben sind somit als Eigenanteil zu erbringen.
Die Verwaltung wird über die weitere Entwicklung berichten. Sowohl der ABS als auch der JHA tagen noch vor Beginn der kommenden Sommerferien.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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573,1 kB
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