Sitzungsvorlage - V/2021/197
Grunddaten
- Betreff:
-
Impfpaten für ältere Mitbürger*innen; hier: Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 15.02.2021 (Eingang 15.03.2021)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 50 - Sozialamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Arbeit, Soziales, Integration, Demografie und Quartiersentwicklung
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Anhörung
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27.04.2021
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Finanz. Auswirkung
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
| keine Auswirkungen |
| positive Auswirkungen |
| negative Auswirkungen |
Kurze Erläuterung (1-3 Sätze – Um welche Auswirkungen handelt es sich? Sind diese erheblich oder gering? Wenn die Auswirkungen negativ sind, bestehen alternative Handlungsmöglichkeiten?):
Sachverhalt
Sachverhalt:
Seit Beginn der Corona-Schutzimpfungen zu Beginn des Jahres 2021 zeigt sich, dass die organisatorische Durchführung und Abwicklung der Impfungen insbesondere ältere Menschen vor große Herausforderungen stellt. Insbesondere bei Menschen, die nicht auf Hilfestellung aus dem familiären Umfeld oder von Freunden und Bekannten zurückgreifen können, werden Unterstützungsbedarfe erkennbar.
In erster Linie ist dabei auf ein Informationsdefizit hinzuweisen, bspw. hinsichtlich der Frage, wie der Transfer von der häuslichen Wohnung zum zentralen städteregionalen Impfzentrum in Aachen finanziert oder durchgeführt werden kann.
Von Seiten der Verwaltung wurde in diesem Zusammenhang frühzeitig Öffentlichkeitsarbeit betrieben und auf folgende Regelungen verwiesen:
So haben Menschen, denen bereits jetzt grundsätzlich Unterstützung bei Fahrten zur ambulanten Behandlung zusteht, diese auch bei der Anreise zum Impfzentrum. Diese Übernahme der Fahrtkosten durch die Krankenversicherung können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 oder 5 in Anspruch nehmen sowie Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3, wenn eine dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung vorliegt.
Auch Schwerbehinderte haben Anspruch, wenn sie mindestens eins der folgenden Kürzel im Schwerbehindertenausweis haben: „aG“ für außergewöhnliche Gehbehinderung, „Bl“ für Blindheit oder „H“ für Hilflosigkeit.
Erster Ansprechpartner ist in diesen Fällen der Hausarzt. Mit ihm können Seniorinnen und Senioren sich auch abstimmen, ob es im Einzelfall sinnvoll erscheint abzuwarten, bis die Impfungen auch in den Hausarztpraxen durchgeführt werden. Sofern der Arzt die Krankenbeförderung dann verordnet, kann der von der Krankenkasse genehmigte „Transportschein“ bspw. in Herzogenrath bei Taxi- oder Mietwagenunternehmen in Anspruch genommen werden.
Für Personen, die keinen Anspruch auf einen Transportschein haben und nicht in der Lage sind
- mit dem eigenen Fahrzeug
- selbständig mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit einem Taxi,
- durch Hilfe von Verwandten, Nachbarn oder Freunden
zum Impftermin zu gelangen, wurde ein städtische Hotline eingerichtet, um eine Unterstützung zu erhalten (Hotline montags bis donnerstags von 08.30 – 12.30 Uhr unter der Servicenummer 02406 – 83 500).
Um eine finanzielle Überforderung für bedürftige Menschen auszuschließen hat sich die Bürgerstiftung Herzogenrath in diesem Zusammenhang zur Bereitstellung eines Budgets entschlossen, um diese Kosten zu übernehmen.
Mit dem in Rede stehenden Antrag regen die antragstellenden Fraktionen nunmehr an, Impfpaten als freiwillige Helfer*innen aus der Bevölkerung zu suchen, um älteren Mitbürger*innen bei der Organisation der Corona-schutzimpfung zu unterstützen. Auf den beigefügten Antrag wird in diesem Zusammenhang verwiesen.
Der Sachverhalt wurde in der Sitzung des Seniorenbeirates am 17.03.2021 beraten.
Von dem quasi unmittelbar betroffenen Personenkreis wurde der Sachverhalt unterschiedlich beurteilt. So wurden aufgrund persönlicher Erfahrungen die Terminbuchung per Telefon als völlig unproblematisch bewertet. Die Abwicklung der Impfung im Impfzentrum wurde als „vorbildlich“ dargestellt.
Im Ergebnis haben sich Mitglieder des Seniorenbeirates bereiterklärt, im Zuge der Wiederaufnahme der Beratungstätigkeit der „RoSe“ jeweils donnerstags in der Zeit von 10.00 – 12.00 Uhr als „Telefonhotline“ unterstützende Hilfeleistungen im Sinne des vorliegenden Antrages anzubieten und hilfesuchenden Personen insbesondere bei der Buchung von Impfterminen bis zur ggf. notwendigen Organisation eines Transfers zu unterstützen.
Dieses Angebot startet in der Woche vor Ostern und wird entsprechend pressetechnisch begleitet.
In diesem Zusammenhang wurde deutlich, dass eine Face-To-Face Betreuung von Beteiligten ausdrücklich ausgeschlossen wurde, um unmittelbare Kontakte und damit eventuelle Infektionsrisiken auszuschließen.
Von Seiten der Verwaltung wird diese Auffassung uneingeschränkt geteilt. Bereits bei der Konzeptionierung der Transfers zum Impfzentrum wurde eine Fahrtätigkeit von ehrenamtliche Personen – ggf. mit dem eigenen PKW – bereits aus den vorgenannten Gründen ausgeschlossen.
Die Verwaltung wird über die Erfahrungen und die Nachfrage informieren.
Vor dem Hintergrund der Sachverhaltsdarstellung verzichtet die Verwaltung auf die Übernahme des Beschlussvorschlages des Antrags in die Beratungsvorlage, da die aufgeführten Kernpunkte des Antrages bereits umgesetzt und realisiert wurden.
Rechtliche Grundlagen:
./.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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639,5 kB
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