Sitzungsvorlage - V/2021/210
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuschuss an die Familienberatungsstelle der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Aachen-Land e.V. in Eschweiler
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 50 - Sozialamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Arbeit, Soziales, Integration, Demografie und Quartiersentwicklung
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Entscheidung
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27.04.2021
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Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Integration, Demografie und Quartiersentwicklung beschließt, vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen, der Familienberatungsstelle der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Aachen-Land e.V. in Eschweiler für das Jahr 2021 einen Zuschuss in Höhe von 1.100,00 € zu gewähren.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Pflichtaufgabe |
x | Freiwillige Aufgabe |
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung
x | im Ergebnisplan bei Aufwandskonto 531837 |
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
x | keine Auswirkungen |
| positive Auswirkungen |
| negative Auswirkungen |
Kurze Erläuterung (1-3 Sätze – Um welche Auswirkungen handelt es sich? Sind diese erheblich oder gering? Wenn die Auswirkungen negativ sind, bestehen alternative Handlungsmöglichkeiten?):
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Familienberatungsstelle der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Aachen-Land e.V. in Eschweiler erhält jährlich einen Zuschuss für ihre Arbeit in der Schwangerschaftskonfliktberatung.
Der Zuschuss entspricht dem bereits in 2020 gezahlten Zuschussbetrag.
Mit Schreiben vom 28.09.2020 beantragte der AWO Kreisverband Aachen-Land e.V. die Erhöhung des freiwilligen Beitrags, ohne diesen zu beziffern.
Aufgrund der derzeitigen Haushaltssituation sieht die Verwaltung keine Möglichkeit, den bisherigen Zuschuss zu erhöhen.
Unter Vorbehalt der Genehmigung des städtischen Haushaltes, können die freiwilligen Leistungen bewirtschaftet und ausgezahlt werden.
Rechtliche Grundlagen:
§ 82 GO NRW
Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP
3. Korruptionsbekämpfungsgesetz:
Anfrage gemäß § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz:
(bei Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen über 25.000 € netto oder Vergabe von Bauleistungen über 50.000 € netto)
| ja |
| nein |
(unterhalb der Wertgrenzen und nach pflichtgemäßen Ermessen)
Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:
Anlage/n:
