Sitzungsvorlage - V/2021/211
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuschüsse an Wohlfahrtsverbände und andere caritative Organisationen in der Stadt Herzogenrath
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 50 - Sozialamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Arbeit, Soziales, Integration, Demografie und Quartiersentwicklung
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Entscheidung
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27.04.2021
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Beschlussvorschlag
Vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen beschließt der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Integration, Demografie und Quartiersentwicklung den nachstehenden Wohlfahrtsverbänden und caritativen Institutionen zur Durchführung der Wohlfahrtspflege und der Altenhilfe im Jahre 2021 folgende Zuschüsse zu gewähren:
Institution | Betrag
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DRK Stadtverband Herzogenrath | 387,00 € |
Interessengemeinschaft der Invalidenvereine | 585,36 € |
Caritasgruppen für 12 Pfarreien | 2.996,10 € |
Innere Mission für 3 Pfarreien | 797,40 € |
VdK Ortsgruppe Herzogenrath | 86,00 € |
VdK Ortsgruppe Merkstein | 86,00 € |
Arbeiterwohlfahrt für alle Ortsvereine | 3.451,30 € |
Begegnungsstätte Arbeiterwohlfahrt Kohlscheid | 580,50 € |
Begegnungsstätte Arbeiterwohlfahrt Merkstein | 240,30 € |
Begegnungsstätte Arbeiterwohlfahrt Herzogenrath-Mitte | 317,70 € |
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Gesamtsumme: | 9.527,66 |
Die Auszahlung wird - wie in der Vergangenheit - erst nach Vorlage der Verwendungsnachweise der Zuschüsse bzw. der Betriebskostenausgaben für die Begegnungsstätten für das vergangene Jahr erfolgen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
1. Gesamtkosten
| Pflichtaufgabe |
x | Freiwillige Aufgabe |
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung
x | ja |
| nein |
x | im Ergebnisplan bei Aufwandskonto 531836 |
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
x | keine Auswirkungen |
| positive Auswirkungen |
| negative Auswirkungen |
Kurze Erläuterung (1-3 Sätze – Um welche Auswirkungen handelt es sich? Sind diese erheblich oder gering? Wenn die Auswirkungen negativ sind, bestehen alternative Handlungsmöglichkeiten?):
Sachverhalt
Sachverhalt:
Wie in den Vorjahren unterstützt die Stadt Herzogenrath die Arbeit der Wohlfahrtsverbände und andere caritative Organisationen mit freiwilligen Zuschüssen. Die Zuschussbeträge entsprechen den im Jahr 2020 gezahlten Summen.
Der Zuschuss an den Integrationsverein Herzogenrath ist nicht mehr zu berücksichtigen. Mit Schreiben vom 29.08.2020 hat der Verein mitgeteilt, dass der Verein gelöscht wurde und kein Antrag auf Bezuschussung für das Jahr 2021 gestellt wird.
Vorbehaltlich der Genehmigung des städtischen Haushaltes, können die freiwilligen Leistungen bewirtschaftet und ausgezahlt werden.
Rechtliche Grundlagen:
§ 82 GO NRW
