Sitzungsvorlage - V/2021/211

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen beschließt der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Integration, Demografie und Quartiersentwicklung den nachstehenden Wohlfahrtsverbänden und caritativen Institutionen zur Durchführung der Wohlfahrtspflege und der Altenhilfe im Jahre 2021 folgende Zuschüsse zu gewähren:

 

 

Institution

Betrag

 

DRK Stadtverband Herzogenrath

387,00

Interessengemeinschaft der Invalidenvereine

585,36

Caritasgruppen für 12 Pfarreien

2.996,10

Innere Mission für 3 Pfarreien

797,40

VdK Ortsgruppe Herzogenrath

86,00

VdK Ortsgruppe Merkstein

86,00

Arbeiterwohlfahrt für alle Ortsvereine

3.451,30

Begegnungsstätte Arbeiterwohlfahrt Kohlscheid

580,50

Begegnungsstätte Arbeiterwohlfahrt Merkstein

240,30

Begegnungsstätte Arbeiterwohlfahrt Herzogenrath-Mitte

317,70

 

 

Gesamtsumme:

9.527,66

 

 

Die Auszahlung wird - wie in der Vergangenheit - erst nach Vorlage der Verwendungsnachweise der Zuschüsse bzw. der Betriebskostenausgaben für die Begegnungsstätten für das vergangene Jahr erfolgen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

1. Gesamtkosten

 

 

Pflichtaufgabe

x

Freiwillige Aufgabe

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung 

 

 x

ja

 

nein

 

 

x

im Ergebnisplan bei Aufwandskonto  531836

 

  

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

x

keine Auswirkungen

 

 

positive Auswirkungen

 

 

negative Auswirkungen

 

Kurze Erläuterung (1-3 Sätze Um welche Auswirkungen handelt es sich? Sind diese erheblich oder gering? Wenn die Auswirkungen negativ sind, bestehen alternative Handlungsmöglichkeiten?):

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Wie in den Vorjahren unterstützt die Stadt Herzogenrath die Arbeit der Wohlfahrtsverbände und andere caritative Organisationen mit freiwilligen Zuschüssen. Die Zuschussbeträge entsprechen den im Jahr 2020 gezahlten Summen.

 

Der Zuschuss an den Integrationsverein Herzogenrath ist nicht mehr zu berücksichtigen. Mit Schreiben vom 29.08.2020 hat der Verein mitgeteilt, dass der Verein gelöscht wurde und kein Antrag auf Bezuschussung für das Jahr 2021 gestellt wird.

 

Vorbehaltlich der Genehmigung des städtischen Haushaltes, können die freiwilligen Leistungen  bewirtschaftet und ausgezahlt werden.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

§ 82 GO NRW

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