Sitzungsvorlage - V/2021/216

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Integration, Demografie und Quartiersentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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Finanz. Auswirkung

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

X

keine Auswirkungen

 

 

positive Auswirkungen

 

 

negative Auswirkungen

 

Kurze Erläuterung (1-3 Sätze Um welche Auswirkungen handelt es sich? Sind diese erheblich oder gering? Wenn die Auswirkungen negativ sind, bestehen alternative Handlungsmöglichkeiten?):

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit beigefügtem Schreiben (Anlage 1) vom 08.02.2021 (Eingang 17.02.2021) bitten die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis90/Die Grünen um Prüfung, welche Auswirkungen die Lockdown-Maßnahmen auf die Arbeit sozialer und caritativer Projekte in Herzogenrath hat.

 

Da auf Seiten der Verwaltung keine einschlägige Erkenntnisse verfügbar sind, wurden in Herzogenrath bekannte Institutionen mit Mail vom 05.03.2021 angeschrieben und um eine Stellungnahme gebeten. Insbesondere wurden folgende Institutionen/Vereine kontaktiert:

 

  • Förderverein Arbeit, Umwelt und Kultur e.V. Herzogenrath
  • AWO Aachen Land
  • Caritasverband für die Region Aachen
  • Diakonie Aachen
  • Lydiagemeinde Herzogenrath
  • Wohltat e.V.
  • Pfarrbüro St. Willibrord Merkstein

 

Die Anfrage hatte folgenden Inhalt:

 

Die beiden Herzogenrather Stadtratsfraktionen der SPD und Bündnis90/Die Grünen sind mit der Bitte an mich herangetreten, zu prüfen, ob die Lockdown-Maßnahmen Auswirkungen auf die Arbeit sozialer und caritativer Projekte in Herzogenrath haben und diese in finanzielle Notlage geraten sind.

 

Zur Prüfung in der Angelegenheit bitte Sie um Beantwortung folgender Fragen:

 

1. Erhalten Sie für Ihre Projekte Hilfen bzw. Förderungen durch staatliche Institutionen bzw. von sozialen/kirchlichen Verbänden?

 

2. Bekommen Sie keinerlei bzw. nur unzureichende Hilfen von Dritten, die ein weiteres Engagement gefährden?“

 

Zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage lagen lediglich zwei Antworten vor.

 

Der Caritasverband für die Region Aachen antwortete mit beigefügter Mail vom 18.03.2021 (Anlage 2).

Er stellt fest, dass eine Gefährdung der Engagements nicht zu erwarten ist, sofern eine Förderung auch weiterhin gewährleistet ist.

 

Die AWO Aachen-Land e.V. nahm mit beigefügter Mail vom 31.03.2021 (Anlage 3) in der Angelegenheit Stellung.

Hier wird u.a. kommuniziert, dass seit Ausbruch der Pandemie die Ortsvereine Herzogenrath und Kohlscheid erhebliche finanzielle Einbußen verzeichnen.

 

Eine Beurteilung ob und ggf. in welchem Umfang die übrigen Institutionen insbesondere in finanzieller Hinsicht durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen sind, kann von Seiten der Verwaltung nicht vorgenommen werden.

 

In diesem Zusammenhang ist darauf zu verweisen, dass von Seiten des Bundes das „Sozialdienstleistergesetz“ (SodEG) verabschiedet wurde. Dieses Gesetz soll sicherstellen, dass Sozialdienstleister, die durch die Einschränkungen der Corona-Pandemie an der Ausübung ihrer Tätigkeit gehindert sind, hierdurch keine finanziellen Einbußen zu verzeichnen haben.

Beispielhaft handelt es sich hierbei um:

-          Werkstätten für Menschen mit Behinderung, deren Betrieb eingeschränkt wurde;

-          Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, deren Belegungszahlen eingebrochen sind;

-          Anbieter von Leistungen der Arbeitsförderung oder von Sprachkursen, die keine Maßnahmen mehr durchführen können;

-          Bereich der öffentlich geförderten Tagesbetreuung (inkl. Kindertagespflege)

 

Die sozialen Dienstleister stellen den Antrag auf Zuschüsse nach dem SodEG bei dem jeweiligen Leistungsträger (Städteregion Aachen A51, Bundesagentur für Arbeit), zu dem sie in einem Rechtsverhältnis stehen.

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen

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