Sitzungsvorlage - V/2020/331
Grunddaten
- Betreff:
-
Gestaltungssatzung "Siedlung Plitschard" Hier: Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 61 - Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und grenzüberschreitende Zusammenarbeit
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Vorberatung
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18.03.2021
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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29.04.2021
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Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und grenzüberschreitende Zusammenarbeit empfiehlt dem Rat der Stadt die Gestaltungssatzung „Siedlung Plitschard“ gem. § 7 GO als Satzung zu beschließen.
Beschlussvorschlag Stadtrat:
Der Rat der Stadt beschließt die Gestaltungssatzung „Siedlung Plitschard“ gem. § 7 GO als Satzung.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Planbereich befindet sich im Stadtteil Merkstein entlang der Plitscharder Straße mit den ungraden Hausnummern 189 bis 223. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs ist zeichnerisch dargestellt und der Anlage zu entnehmen. Eine planungsrechtliche Beurteilung erfolgt derzeit gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes III/13 „Plitschard“.
Die Siedlung Plitschard ist beispielhaft für die Entwicklung des Wohnungsbaus nach dem Zweiten Weltkrieg. An der Erhaltung und weiteren Nutzung der Siedlung Plitschard besteht aus orts- und baugeschichtlichen sowie städtebaulichen Gründen ein öffentliches Interesse. Mit dem Erhalt der Siedlung wird das Wirken des Eschweiler Bergwerksvereins und seine Bedeutung für die Entwicklung von Merkstein belegt.
Durch die beabsichtigte Veräußerung der bislang noch einem Eigentümer gehörenden Wohnhäuser, wird es jedoch ohne Gestaltungssatzung zu einem Verlust des historischen Erscheinungsbildes der ehemaligen Bergarbeitersiedlung kommen. Über die Jahre wurden an vielen Gebäuden in der Steiffelder Siedlung bereits Ergänzungen und Veränderungen vorgenommen, ohne dass gestalterische Leitlinien eine Orientierung gaben.
Die Erhaltung der vorhandenen Gestaltungsqualität und die Steuerung baulicher Veränderungen ist somit Ziel dieser Gestaltungssatzung.
Die Verwaltung ist der Ansicht, dass die als Anlage beigefügte Gestaltungssatzung „Siedlung Plitschard“ als Satzung beschlossen werden sollte. Die Gestaltungssatzung ist durch Bekanntmachung der Rechtskraft zuzuführen.
Rechtliche Grundlagen:
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW)
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NW)
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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296,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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