Sitzungsvorlage - V/2020/451
Grunddaten
- Betreff:
-
Richtlinien der Stadt Herzogenrath für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur, Heimat- und Brauchtumspflege sowie des Sports (3_2);hier: Richtlinienänderung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 40 - Schul- und Sportamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung und Sport
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Entscheidung
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23.03.2021
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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29.04.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Bildung und Sport:
Der Ausschuss für Bildung und Sport nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt den vorgeschlagenen Änderungen der Richtlinien zur Förderung der Kultur-, Heimat- und Brauchtumspflege sowie des Sports zu.
Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt Herzogenrath:
Der Rat der Stadt Herzogenrath nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und folgt dem Beschluss des Ausschusses für Bildung und Sport. Er stimmt den vorgeschlagenen Änderungen der Richtlinien zur Förderung der Kultur-, Heimat- und Brauchtumspflege sowie des Sports zu.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Rahmen einer Prüfung durch die Beratung und örtliche Rechnungsprüfung wurde festgestellt, dass der Verwendungsnachweis aufgrund teilweiser geringer Beiträge nicht sinnvoll erscheint und zum anderen die Förderung der Jugendarbeit auch durch die Bereitstellung von personellen und sachlichen Ressourcen erfolgt, die naturgemäß auch erwachsene Mitglieder nutzen.
Daher wurde der Vorschlag aufgegriffen, dass erst bei Zuwendungsbeträgen ab 1.000,00 € ein Nachweis über die Verwendung des Förderbetrages für die Jugendarbeit durch den Verein vorzulegen ist. Dabei soll der Verein mindestens 50 % der Verwendung zum Zwecke der Jugendförderung nachweisen. Der Nachweis kann im Jahr nach der Zuteilung mit Zustellung des neuen Antrages erfolgen. Die Förderrichtlinie soll in diesem Sinne ergänzt werden.
Die Entscheidung über die Gewährung der Jugendzuschüsse für die Kultur-, Heimat- und Brauchtumspflege sowie die arge soll ab dem Jahr 2021, entsprechend der Geschäftsordnung für den Rat und seine Ausschüsse, im Ausschuss für Kultur und Tourismus beraten werden.
Zur Vereinfachung und Beschleunigung des Antragsverfahrens sollen die Sportvereine die entsprechenden Meldezahlen des Landessportbundes nicht individuell nachweisen, sondern auf der Grundlage der Bestandsaufnahme des Landessportbundes NRW, die über den Stadtsportverband zentral erfasst und zu Beginn des Jahres an A 40 – Schul- und Sportamt weitergeleitet werden soll, erfasst werden.
Als Anlage ist eine Synopse mit den Änderungen im Fett- und Kursivdruck beigefügt.
Rechtliche Grundlagen:
Richtlinien der Stadt Herzogenrath für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur, Heimat- und Brauchtumspflege sowie des Sports (3-2)
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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310,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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646,7 kB
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