Sitzungsvorlage - V/2021/134-E01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Herzogenrath nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum beabsichtigten Betrieb der Bäder in der Badesaison 2021 zur Kenntnis und stimmt der vorgeschlagenen Verfahrensweise zu.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung am 23.03.2021 hat der Ausschuss für Bildung und Sport die Badesaison 2021 beraten und einige Wünsche hinsichtlich einer möglichen Öffnung des Freibades etc. geäußert. Diese sollten seitens der Verwaltung, auch vor den Hintergrund der seinerzeit noch offenen personellen Situation, geprüft und dann in der nächsten Sitzung des Stadtrates beschlossen werden.

 

Auf die Ausführungen der Vorlage im ABS wird daher verwiesen.

 

Die Planung der Badesaison gestaltet sich vor dem Hintergrund der pandemischen Entwicklung weiterhin als höchstproblematisch, sodass zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesagt werden kann, wann z. B. mit der Öffnung eines der städtischen Bäder zu rechnen ist bzw. ob diese überhaupt noch in der Badesaison zu öffnen sind.

 

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass sich die personelle Situation im Bäderbereich, gegenüber der ABS-Sitzung am 23.03.2021, weiterhin verschlechtert hat. Seinerzeit wurde durch die Verwaltung mitgeteilt, dass eine Bewerbung auf eine der ausgeschriebenen Stellen im Bäderbereich eingegangen sei. Die Bewerberin hat ihre Bewerbung jedoch noch vor dem terminierten Vorstellungsgespräch zurückgezogen.

 

Somit stehen im Bäderbereich ab dem 01.06.2021 nur drei ausgebildete Fachangestellte für Bäderbetriebe zur Verfügung, wovon einer aus gesundheitlichen Gründen alleine keinen Dienst mehr im Freibad verrichten darf. Eine Fachkraft, die bis dato auch nicht mehr im Freibad einsetzbar war, wird zum 31.05.2021 in den Ruhestand treten.

 

Auch die Zahl der Rettungsschwimmer*innen hat in den letzten Jahren kontinuierlich abgenommen. Bis zum Jahr 2015 konnte aus einem Pool von ca. 15 Rettungsschwimmer*innen zurückgegriffen  werden. Derzeit stehen nur vier Kräfte zur Verfügung, die aber auch nur zeitlich in einem engen Korridor zu verplanen sind. Eine Bewerbung eines Interessenten ist noch offen; hier findet Anfang Mai das Vorstellungsgespräch statt.

 

Mit dem zur Verfügung stehenden Fachpersonal ist der geordnete Betrieb des Freibades  nicht durchführbar.

 

Die Verwaltung hat daher bei einem externen Dienstleister ein Angebot für eine Personalgestellung eingeholt Dieses beläuft sich für eine Fachkraft in der Zeit vom 01.06. bis 31.08.2021 auf 34.314,84 € brutto. Die Firma bietet ihre Leistung, aus Gründen der Planungssicherheit, nur für die Zeitdauer von drei Monaten an. Eine Personalgestellung für einen kürzeren Zeitraum, etwa für die Dauer der Sommerferien in NRW, wird nicht angeboten.

 

Aufgrund der finanziellen Situation der Stadt Herzogenrath und unter Beachtung des § 75 GO NRW, erscheint es nicht verantwortbar das Angebot der Dienstleitungsfirma in Anspruch zu nehmen, da derzeit aufgrund der Coronalage mehr als fraglich ist, ob das Freibad geöffnet werden kann. Unter Umständen würde man sich verpflichten, ohne einen Nutzen von der eingekauften Leistung zu haben.

 

Die Stellenausschreibungen der Stadt Herzogenrath sind mittlerweile als Dauerausschreibungen ausgelegt. An der RWTH wurde ein Aushang wegen der benötigten Rettungsschwimmer veröffentlicht.

 

Letztendlich ist für die kontinuierliche Aufrechterhaltung des Freibadbetriebes unter Normalbedingungen im Schichtdienst von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr und an sieben Tagen pro Woche der Einsatz von mindestens drei Fachangestellten für Bäderbetriebe erforderlich.

 

Des Weiteren werden je nach Witterung ein bis vier Rettungsschwimmer*innen zur Überwachung des Beckens und der Rutschbahn benötigt. Bei dieser geringen Anzahl von Rettungsschwimmer*innen könnten die Ressourcen, insbesondere bei lange anhaltenden guten Witterungsverhältnissen, schnell ausgeschöpft und eine Einschränkung des Badebetriebes erforderlich sein.       

 

Für den parallel laufenden Hallenbadbetrieb unter normalen Bedingungen werden zusätzlich zwei weitere Fachkräfte benötigt.

 

Vor dem Hintergrund der mehr als fragilen Coronalage schlägt die Verwaltung folgende Vorgehensweise vor:

 

Die Freibadsaison könnte, unter der Voraussetzung, dass Corona-Lockerungen dies zulassen, mit zwei täglichen Zeitfenstern von 13:00 Uhr bis 16:15 Uhr und 16:45 Uhr bis 20:00 Uhr für maximal 400 Besucher erfolgen. Der Eintritt wird, sowie bereits im letzten Jahr praktiziert, im Online-Verfahren gebucht. Damit könnten täglich 800 Besucher*innen das Bad nutzen.

 

Das Hallenbad bleibt während der Freibadsaison geschlossen.

 

Der Eintrittspreis soll auf 3,00 € für Erwachsene und 1,50 € für Kinder ab vier Jahre und Jugendliche festgelegt werden. Der Eintrittspreis für Frühschwimmer*innen soll 2,00 € für Erwachsene und 1,00 € für Kinder betragen.

 

Saisonkarten sollen wegen der eingeschränkten Öffnungszeiten in diesem Jahr nicht zum Einsatz kommen; Jahreskarten haben weiterhin Gültigkeit.

 

Ab dem Jahr 2022 - sofern es die Pandemie zulässt - soll dann die aktuelle Entgeltordnung in der zuletzt gültigen Fassung vom 01.04.2019 wieder in Kraft treten.

 

Dabei ist jedoch zu beachten:

 

Sollte keine zusätzliche Fachkraft zur Verfügung stehen und alle Bemühungen der Stadt zusätzliches Personal zu generieren weiterhin vergebens sein, kann die Freibadsaison bei Erkrankung oder Ausfall einer Fachkraft nicht zu den vorgenannten Öffnungszeiten kontinuierlich durchgeführt werden. Das Freibad müsste dann kurzfristig geschlossen bleiben oder die tägliche Öffnungszeit angepasst werden.  

 

Ließe es die Coronalage zu das Hallenbad wieder zu öffnen, wäre ggf. auch zu überlegen dort an den Tagen, an denen das Freibad geschlossen ist, den Badebetrieb ersatzweise anzubieten. Dies wäre mit dem vorhandenen städtischen Fachpersonal, ohne den Einsatz von Rettungsschwimmern, möglich. 

 

Alle oben angeführten Vorschläge beziehen sich letztendlich auf Gedankenspiele und Szenarien, welche unter verschiedenen Bedingungen - mit nicht ausreichenden Personal möglich sein könnten. Auch die Entwicklungen der Coronapandemie lassen zum jetzigen Zeitpunkt  keine Einschätzung auf einen eventuell möglichen Öffnungszeitpunkt zu. Somit basieren alle Planungen auf rein hypothetischen Einschätzungen. 

 

Letztendlich müsste die Verwaltung von Tag zu Tag entscheiden, wie das Freibad geöffnet werden kann, was sicherlich aus Sicht der Nutzer*innen nicht erstrebenswert ist.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

Entgeltordnung für das Freibad 5_5

Badeordnung für die Bäder der Stadt Herzogenrath

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

 

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