Sitzungsvorlage - V/2021/204

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat beauftragt die Verwaltung, eine Neugestaltung des Wappens der Stadt Herzogenrath zu prüfen und eine Entwurfszeichnung für ein neues Wappen anlässlich des 50. Jahrestages der kommunalen Neugliederung (Gründung der Stadt Herzogenrath in ihrer heutigen Form) vorzulegen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

1. Gesamtkosten

 

 

Pflichtaufgabe

x

Freiwillige Aufgabe

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung 

 

 x

ja

 

nein

 

 

 

im Ergebnisplan bei den  Aufwandskonten

 

im Produkt 0111110 unter Sachkonto 543180 „Repräsentationskosten“ sowie im Produkt 1557110 unter Sachkonto 543162 „Öffentlichkeitsarbeit“

Die Kostenplanung hängt vom Umfang der Arbeiten ab. Ein Einzelentwurf liegt bei ca. 700 Euro, die Reinzeichnung je nach Aufwand um 1.000 Euro. Die Kosten der Nutzungsrechtsübertragung richten sich nach Art und Umfang der beabsichtigten Nutzung. Als Größenordnung für das Gesamtprojekt sind zwischen 3.000 und 4.000 Euro als Sachkosten einzuplanen. Darin sind die noch zu ermittelnden Folgekosten noch nicht enthalten.

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

x

keine Auswirkungen

 

 

positive Auswirkungen

 

 

negative Auswirkungen

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Das Wappen ist das Aushängeschild und Identifikationssymbol einer Stadt. Das aktuelle Stadtwappen wurde nach langen Bemühungen unter Anlehnung an die alten Siegel im Jahre 1919 genehmigt und zeigt im silbernen Schildhaupt einen goldbewehrten doppelschwänzigen Löwen. Er ist das Wappentier der Herzöge von Limburg, die der alten Stadt Herzogenrath in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts Stadtrechte verliehen. Seit der Bestätigung des Wappens in den Jahren 1919 und 1973 trägt der Löwe keine Krone mehr. Elemente, die auf Kohlscheid oder Merkstein hinweisen, enthält das aktuelle Stadtwappen nicht. 

Anlässlich des 50. Geburtstages seit der Gründung der heutigen Stadt Herzogenrath im Zuge der kommunalen Neugliederung zum 01.01.1972 wäre eine Umgestaltung des Wappens eine Möglichkeit, die Zusammenführung der drei Stadtteile Merkstein, Herzogenrath und Kohlscheid in einem neugestalteten Wappendesign darzustellen und die Einheit der neuen Stadt optisch zu vollenden. Ähnlich wie z.B. bei der Stadt Würselen, deren Wappen mehrere für die Stadt wichtige Symbole vereint (den Adler, den Flusslauf der Wurm, das kurkölnische Kreuz, die Bergmannssymbole Schlegel und Hammer) könnte das Herzogenrather Stadtwappen ein bildhaftes Symbol für die Vereinigung seiner drei ehemals eigenständigen Körperschaften darstellen. Die Visualisierung der Stadt könnte mehr als bisher allen Einwohner*innen als identitätsstiftendes Hoheitszeichen dienen, indem sie wesentliche Symbole aller drei ehemals eigenständigen Körperschaften gleichberechtigt in einem Ganzen zusammenführt.

Bereits durchgeführte rechtliche Recherchen haben ergeben, dass die Gestaltung des Kommunalwappens alleine in den Hoheitsbereich der Gemeinde fällt. Änderungen bedürfen gemäß  § 14 Abs. 3 GO NRW der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.  Hierbei handelt es sich um einen Genehmigungsvorbehalt als Element der präventiven Kontrolle. Diese soll die Einhaltung der heraldischen Darstellungsregeln bzw. Anforderungen, die auf historischen, künstlerischen und praktischen Gesichtspunkten (Bedeutung, Einfachheit, Klarheit) beruhen, sicherstellen. Darüber hinaus sollen Verwechselungen ausgeschlossen werden, so dass die Aufsichtsbehörde prüft, ob das Ergebnis des gemeindeinternen Entscheidungsprozesses (Ratsbeschluss) den objektiven Anforderungen genügt. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei in der hinreichenden Unterscheidbarkeit zu anderen Gemeinden, also im Abgleich mit bereits genehmigten Wappen. Denn ein Wappen muss unverkennbar eine Gemeinde identifizieren und sollte nicht mit anderen Wappen verwechselt werden können.

Aufgrund der Spezifik und Komplexität kommunaler Hoheitszeichen ist eine Beratung durch einen Heraldiker zwingend. Bei der Entwicklung des neuen Wappens erfolgt keine isolierte Betrachtung. Es würde auf jeden Fall darauf geachtet, dass sich das neue Design in die Stadtfarben und die weiteren Außendarstellungen (Stadtflagge etc.) ohne Brüche einfügen lässt.

Eine unverbindliche Kontaktaufnahme mit einem Fachmann auf diesem Gebiet ergab, dass dieser neben den Wappenentwürfen die für ein neues Design erforderlichen rechtlichen Klärungen mit den zuständigen Stellen ermitteln, einleiten und übernehmen kann. Nach Abschluss des Verfahrens würden der Stadt Herzogenrath hochwertige durchgestaltete Vektor-Reinzeichnungen in den gängigen Dateiformaten zur Verfügung gestellt, die im Workflow der modernen Medientechnologien reibungslos funktionieren und eine verlustfreie Qualitätssicherung ermöglichen.

Mit einer Neugestaltung des Wappens ginge sofern erforderlich der Austausch städtischer Dienstsiegel, eine Neugestaltung von Kopfbögen sowie eine sukzessive Neuanschaffung von Merchandise-Artikeln usw. einher.

Rechtliche Grundlagen:

 

§ 14 GO NRW

 

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