Sitzungsvorlage - V/2021/199-E01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtrat stimmt, vorbehaltlich der Genehmigung der Kommunalaufsicht, der Auszahlung einer überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 10.174,22 r die Dachsanierung und zusätzlich einem Zuschuss in Höhe von 20.000,00 €r die Erfüllung von Brandschutzauflagen an den rderverein Arbeit, Umwelt u. Kultur in der Region Aachen e.V. mit dem Verwendungszweck „Erfüllung von Brandschutzauflagen“ zu.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

1. Gesamtkosten

 

 

Pflichtaufgabe

x

Freiwillige Aufgabe

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung 

 

x

ja

 

nein

  

 

im Ergebnisplan bei Aufwandskonto

 

x 

im Finanzplan bei Investitionsnummer I 2080 AZW 02, Kostenstelle 340000, Sachkonto 191211 Kostenträger 781800 -

sowie I 2065 ABH 09, Brandschutz GS Schulstraße, Kostenstelle 210030, Sachkonto 096101, Kostenträger 0111140.

 

Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen 

30.174,22

Euro.

 

 

2. Folgeerträge / Folgekosten [Euro]:

entfällt

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

x

keine Auswirkungen

 

 

positive Auswirkungen

 

 

negative Auswirkungen

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Im Schreiben vom 08.03.2021 beantragte der Förderverein für Arbeit, Umwelt und Kultur in der Region Aachen e.V. einen Zuschuss in Höhe von 10.174,22 € zur Reparatur des Daches.

 

Darüber hinaus soll ein weiterer Zuschuss in Höhe von 20.000,- € für die Errichtung eines zweiten Flucht- und Rettungsweges gewährt werden.

 

Eigentümer des Gebäudes ist die Stadt, der Mieter, der Trägerverein „Arbeit und Umwelt in der Region Aachen e.V., hat aber weitgehend Pflichten des Eigentümers schon vom Voreigentümer Vetrotex vertraglich übernommen.

 

Im Rahmen der Sondersitzung des Rates der Stadt Herzogenrath am 24.11.2020 wurde bereits ein Zuschuss in Höhe von 20.000,- € zur Durchführung von Brandschutzauflagen des Klösterchens gewährt. Der ursprüngliche Antrag belief sich jedoch auf 40.000,- €. Die fehlenden 20.000,- € wurden im Haushalt 2021 veranschlagt.

 

Die finanziellen Mittel zur Gewährung des Zuschusses an den Förderverein für Arbeit, Umwelt und Kultur in der Region Aachen e.V. wurden im Haushalt 2021 unter der Investitionsnummer I 2080 AZW 02, Kostenstelle 340000, Sachkonto 191211 Kostenträger 781800 in Höhe von 20.000,- € veranschlagt. Die zusätzlich beantragten Mittel in Höhe von 10.174,22 müssen überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden.

 

Über die Mittelverwendung sind für jede Einzelmaßnahme durch den Förderverein für Arbeit, Umwelt und Kultur in der Region Aachen e.V. entsprechende Verwendungsnachweise vorzulegen. Die Auszahlung erfolgt nach Freigabe des Haushalts.

 

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:

Grundsätzlich wäre die überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 10.174,22 € unerheblich und die Genehmigung gem. § 9 Nr. 3 der Haushaltssatzung durch den Kämmerer möglich. Da es sich hierbei aber um die Auszahlung eines Zuschusses handelt und in der Zuständigkeitsordnung geregelt ist, dass Zuschüsse nur im Rahmen der Mittelfestlegung des Rates durch die Ausschüsse erfolgen dürfen, muss die zusätzliche Auszahlung durch den Rat genehmigt werden. Auf die Stellungnahme der Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung bei der Vorlage V/2021/199 zum Beschluss des Zuschusses wird verwiesen.

 

Der Zuschuss an den Förderverein für Arbeit, Umwelt und Kultur in der Region Aachen e. V. in Höhe von 30.174,22 € soll aus den bereits beschlossenen Haushaltsmittel in Höhe von 20.000 € ausgezahlt werden und der zusätzliche Zuschuss für die Dachsanierung in Höhe von 10.174,22 € soll über die nicht benötigten Haushaltsmittel für den Brandschutz Grundschule Schulstraße gedeckt werden.

 

Die Entscheidung über die Zuschussgewährung erfolgt am 22.04.2021 im Ausschuss für Bau und Gebäudemanagement.

 

Gegen die überplanmäßige Bereitstellung der Mittel in Höhe von 10.174,22 € hat die Beratung und Rechnungsprüfung keine Bedenken, sofern die Auszahlung nach der Bekanntmachung des Haushaltes 2021 erfolgt.

 

 

 

 

 

Anlage/n:

./.

 

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