Sitzungsvorlage - V/2021/298
Grunddaten
- Betreff:
-
Bedarfsplanung und Bedarfsermittlung im Rahmen der Kindertagesbetreuung; hier: Antrag der Fraktionen SPD und B90/Die Grünen vom 19.05.2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 51 - Jugendamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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15.06.2021
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Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung gem. § 4 Abs. 4 KiBiz NRW, ab dem Kindergartenjahr 2021/2022, durch eine turnusmäßige Befragung von Eltern den örtlichen Bedarf an Plätzen nach Zahl, Art und Ausgestaltung zu ermitteln.
Bei der ersten Befragung ist ergänzend abzufragen, ob in Herzogenrath grundsätzlich ein Bedarf für eine Betreuungseinrichtung auf der konzeptionellen Grundlage eines Natur-/Waldkindergartens gegeben ist.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
Die Kosten für den Versand und die Rücksendung von Fragenbögen stehen im Finanzbudget des A 51 zur Verfügung.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
x | keine Auswirkungen |
| positive Auswirkungen |
| negative Auswirkungen |
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die SPD-Fraktion und die Fraktion B90/Die Grünen haben mit Datum vom 19.05.2021 beantragt, die Verwaltung mit der Durchführung einer Elternbefragung hinsichtlich der Kindertagesbetreuung und der Bedarfe der Familien in Herzogenrath zu beauftragen.
In diesem Zusammenhang soll ebenfalls abgefragt werden, ob in Herzogenrath grundsätzlich der Bedarf für die Einrichtung eines Betreuungsangebotes auf der konzeptionellen Grundlage eines Natur-/Waldkindergartens besteht.
Zu den Begründungen wird auf den beigefügten Antrag verwiesen.
Vor dem Hintergrund, dass mit der Novellierung des KiBiz NRW zum 01.08.2020 die Durchführung von Bedarfsermittlungen im Bereich der Kindertagesbetreuungen verbindlich festgeschrieben worden sind, konnte die Verwaltung entsprechende Umsetzungsschritte zu dem o.a. Antrag bereits in den Blick nehmen.
Konkret hat die Landesregierung mit der Novellierung des KiBiz NRW zum 01.08.2020 in § 4 „Bedarfsplanung und Bedarfsermittlung“ Abs. 4 die Aspekte benannt, die bei der Bedarfsermittlung gemäß § 80 Absatz 1 Nummer 2 SGB VIII zu berücksichtigen sind und stellt klar, dass Eltern in den Prozess der Bedarfsermittlung einzubeziehen sind.
Familie und Beruf können nur dann von Eltern gut miteinander vereinbart werden, wenn die Angebote insbesondere auch in Bezug auf die Öffnungs- und Betreuungszeiten ihren Bedarfen entsprechen.
Die Bestimmung dient der Umsetzung der Zielvorgaben gemäß § 80 Absatz 2 SGB VIII.
Diese Bedarfe können nur in einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit der Jugendämter mit den Eltern ermittelt werden. Die sogenannte Betroffenenbeteiligung ist gesetzliche Pflicht nach § 80 Absatz 1 und § 8 SGB VIII.
Befragungen sind hierfür geeignete Instrumente. In Anbetracht der unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten entscheiden die Jugendämter in eigener Verantwortung, wie und in welcher Form sie Befragungen von Eltern durchführen.
Vor dem Hintergrund sich verändernder Bedarfslagen und örtlicher und kleinräumiger Unterschiedlichkeit von Entwicklungen wird seitens des Gesetzgebers empfohlen, die Befragungen mindestens alle drei Jahre durchzuführen.
Da in Herzogenrath das elektronische Bedarfsmeldesystem KIVAN auf Grund der programmtechnischen Voraussetzungen derzeit hierfür nicht genutzt werden kann, beabsichtigt die Verwaltung die erste Befragung dieser Art in Form einer analogen Vollerhebung durchzuführen.
Rechtliche Grundlagen:
Gem. § 8 SGB VIII (Beteiligung von Kindern und Jugendlichen), Abs. 1 Satz 1 sind Kinder und Jugendliche entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen.
Gem. § 80 SGB VIII (Jugendhilfeplanung), Abs. 1 Nr. 2 haben die Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen ihrer Planungsverantwortung den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und der Personensorgeberechtigten für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln.
Gemäß § 4 KiBiz NRW (Bedarfsplanung und Bedarfsermittlung), Abs. 4 sollen, um den örtlichen Bedarf an Plätzen nach Zahl, Art und Ausgestaltung - unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnissen und Interessen - zu ermitteln, auch turnusmäßig Befragungen von Eltern erfolgen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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630,4 kB
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