Sitzungsvorlage - V/2021/300
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung eines Jugend- und Familienparks (Speeltuin) nach niederländischem Vorbild; hier: Antrag der UBL-Fraktion vom 15.02.2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 51 - Jugendamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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15.06.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die UBL-Fraktion hat mit Datum vom 15.02.2021 beantragt, dass die Verwaltung die Einrichtung eines Jugend- und Familienparks („Speeltuin“) nach niederländischem Vorbild vorbereiten möge und deshalb beauftragt werden soll, entweder die Umgestaltung eines bestehenden Spielplatzes zu prüfen oder einen möglichen neuen Standort zu finden. Zur Begründung wird auf die Ausführungen in dem als Anlage beigefügten Antrag verwiesen.
Die Verwaltung hat zur Information über das niederländische Modell „Speeltuin“ zunächst Kontakt mit dem Jugend- und Familienpark Speeltuin „Prickbos“ in Kerkrade, aufgenommen.
Der Speeltuin in Kerkrade wird von einer Stichting betrieben. Stichting bedeutet übersetzt ins Deutsche Stiftung, ist aber eher mit einem gemeinnützigen Verein zu vergleichen. Die Stichting verfügt in diesem Fall jedoch über keine Mitglieder, sondern besteht ausschließlich nur aus einem Vorstand.
Das Gelände des Speeltuin „Prickbos“ sowie das darauf befindliche Gebäude (Kiosk) gehören der Gemeinde Kerkrade. Die Stichting ist Betreiber des Geländes und für die Öffnungszeiten, die Sauberkeit, den Kiosk, die Durchsetzung der Platzordnung und auch für die Auswahl, Finanzierung und Anschaffung der Spielgeräte zuständig. Dies geschieht alles in Absprache mit der Gemeinde Kerkrade.
Sobald ein Spielgerät auf dem Gelände des Speeltuin installiert wird, geht dieses in den Besitz der Gemeinde Kerkrade über. Die Gemeinde Kerkrade ist dann für die Instandhaltung der Spielgeräte sowie für die Instandhaltung des auf dem Gelände befindlichen Gebäudes zuständig. Sowohl die externe Überprüfung der Spielgeräte, als auch die Überprüfung des Gebäudes werden 1 x im Jahr von Seiten der Gemeinde Kerkrade in Auftrag gegeben. In der Praxis kümmert sich die Stichting, bei ihren täglichen Kontrollen, um anstehende und notwendige Reparaturen der Spielgeräte.
Die Stichting besteht aus 6 ehrenamtlichen Personen, die gleichzeitig den Vorstand bilden. Von den 6 ehrenamtlichen Personen sind zu den Öffnungszeiten in der Woche immer 2 Personen und am Wochenende 4 Personen vor Ort. Zusätzlich ist die „Stichting“ für die Versicherung der Anlage, die Nebenkosten (Wasser, Strom, Gas, Telefon, Müll), die Ausstattung des Gebäudes (Küche, Kühlung, Möbel, Alarmanlage) und den Verkauf der Eintrittskarten verantwortlich. Die Finanzierung erfolgt ausschließlich über die Eintrittsgelder und den Verkauf von Speisen und Getränken. Alle Preise sind familienfreundlich gestaltet.
Preise: Ausstattung:
Eintritt p/P 1,00€ ca. 20 Sitzgruppen/Bänke (ohne die Terrasse am Kiosk)
Minigolf Erwachsene p/P 2,00€ Kiosk
Minigolf Kinder p/P 1,00€ 18 Loch Minigolfanlage
Jahreskarte 17,50 € (Familie) 3 Trampoline
Jahreskarte 20,00 € inkl. Minigolf 1 Hüpfkissen
7 Federtiere
1 Wasserspielanlage
4 Schaukelanlagen
ca. 25 verschiedene Spiel- und Kletteranlagen
(in unterschiedlichen Größen)
Der Speeltuin wird ausschließlich saisonal in der Zeit von April bis Oktober betrieben. Die konkreten Öffnungszeiten sind Montag, Dienstag und Donnerstag von 15:00 – 18:00 Uhr, Mittwoch und Sonntag von 12:00 – 18:00 Uhr und Samstag von 10:00 – 18:00 Uhr. An Wochentagen besuchen im Durchschnitt ca. 200 Personen den Speeltuin und an den Wochenenden sind es bis zu 600 Personen.
Nach Auskunft der niederländischen Kollegen*innen ist auch der Speeltuin „Prickbos“ von Vandalismus betroffen, der sich in erster Linie auf das Kioskgebäude bezieht, aber auch Spielgeräte werden außerhalb der Öffnungszeiten beschädigt.
In der Gemeinde Kerkrade gibt es insgesamt neun Speeltuins, die im Verbund arbeiten. Mit einer Jahreskarte kann man alle Speeltuins besuchen. Alleine der Speeltuin „Prickbos“ verkauft pro Jahr ca. 500 Jahreskarten.
Aus Sicht der Verwaltung handelt es sich bei niederländischen Speeltuins in erster Linie um Familien- bzw. Eventparks.
Die Stadt Herzogenrath und die Gemeinde Kerkrade unterscheiden sich beim Angebot ihrer Spielflächen im besonderen Maße durch die freizugänglichen Spielplätze.
In Kerkrade gibt es neben den 9 Speeltuins, die mit Eintritt belegt sind, zusätzlich lediglich noch eine Reihe von Bolz- und Skateplätzen sowie einzelne Spielgeräte in Grünanlagen, die freizugänglich sind.
In Herzogenrath gibt es in jedem Stadtteil zahlreiche, freizugängliche Spielplätze und jeweils mindestens einen Bolzplatz bzw. eine Skater Anlage. Insgesamt verfügt die Stadt Herzogenrath über 62 Spielplätze und stellt damit ganzjährig ein gesichertes, attraktives und generationsübergreifendes Angebot für Kinder, Jugendliche und Familien zur Verfügung.
Nach Auffassung der Verwaltung und ausgehend von § 11 SGB VIII sollen auch zukünftig alle Spielplätze, Bolzplätze und Skater Anlagen - in der bisherigen Ausrichtung ohne besonderen Eventcharakter - für die Kinder, Jugendlichen und Familien in Herzogenrath kostenfrei zugänglich und nutzbar bzw. erhalten bleiben.
Kritisch an dem niederländischen Modell Speeltuin ist aus Sicht der Verwaltung insbesondere die dauerhafte und verlässliche Sicherstellung des Angebotes durch ehrenamtliche Personen. Neben der Akquise einer ausreichenden Anzahl an Personen, die eine zuverlässige Öffnung eines solchen Spielplatzes garantieren kann, wäre insbesondere eine kontinuierliche Begleitung dieser Personen durch das Jugendamt aber auch den Bau- und Betriebshof im Hinblick auf die Spielgeräte und das Gelände erforderlich.
Darüber hinaus würde sowohl die Umgestaltung eines bestehenden Spielplatzes als auch die Schaffung eines neuen Spielplatzes nach dem niederländischen Speeltuin-Modell sehr hohe Kosten verursachen, die mit Blick auf das bereits bestehende Spielplatzangebot und vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzsituation der Stadt Herzogenrath in keinster Weise zu vertreten sind.
Gleichwohl bietet der bereits bestehende und zentral in Herzogenrath-Mitte liegende Abenteuerspielplatz „Broichbachtal“ aus Sicht der Verwaltung die Möglichkeit, das Anliegen der UBL-Fraktion aufzugreifen, und das Angebot für Kinder, Jugendliche und Familien in Herzogenrath zu verbessern.
Schon jetzt steht der Abenteuerspielplatz Kindern, Jugendlichen und Familien ausschließlich zu bestimmten Öffnungszeiten in der Woche sowie am Wochenende – kostenlos und pädagogisch betreut - oder bei der Anmietung für private Anlässe zu familienfreundlichen Preisen zur Verfügung.
Großen Wert legt die Verwaltung darauf, dass die Angebote auf dem Abenteuerspielplatz, unter pädagogischen Gesichtspunkten, durch eine pädagogische Fachkraft bzw. von ausgebildeten Honorarkräften aus dem Team Jugendarbeit angeboten werden.
Die Aufteilung des Geländes im Naturschutzgebiet bietet genügend Platz für Angebote für verschiedene Altersklassen sowie für Familien. In der Vergangenheit, gab es im Hinblick auf den Erwerb von Speisen und Getränken bereits eine Kooperation mit dem benachbarten Café Louloudis.
Aus Sicht der Verwaltung sollte allerdings in folgenden Bereichen eine Weiterentwicklung des Angebotes auf dem Abenteuerspielplatz angestrebt werden:
• Steigerung der Aufenthaltsqualität, z. B. durch die Schaffung von zusätzlichen und verschiedenen Sitzmöglichkeiten (Sitzgruppen/Bänken).
• Erweiterung der pädagogisch betreuten Öffnungszeiten, insbesondere für Familien, durch ausgebildete Honorarkräfte.
• Erweiterung des Spiel- und Freizeitangebotes, generationenübergreifend für alle Altersklassen, unter Beibehaltung des Charakters eines Abenteuerspielplatzes.
• Entwicklung und Umsetzung eines Konzeptes zum Erwerb von kleinen Speisen und Getränken in Kooperation mit dem benachbarten Cafe Louloudis und/oder mit in der Nähe ansässigen Gastronomiebetrieben.
Die Verwaltung schlägt vor, die o.a. Vorschläge zur Weiterentwicklung des Abenteuerspielplatzes, im Rahmen der Konzeptionsarbeit für die offenen Kinder- und Jugendarbeit, zu berücksichtigen und ab der Saison 2022 sukzessive mit der Umsetzung zu beginnen, um die Attraktivität des Angebotes zu steigern.
Die Weiterentwicklung des Angebotes soll dabei unter Beteiligung der Kinder, Jugendlichen und Familien, die den Abenteuerspielplatz nutzen, erfolgen.
Rechtliche Grundlagen:
Gemäß der §11 SGB VIII sind junge Menschen, die zur Förderung ihrer erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.
Zu den Schwerpunkten gehören außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher Entwicklung und technischer Bildung, Angebote in Sport, Spiel und Geselligkeit sowie Kinder- und Jugenderholung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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374,3 kB
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