Sitzungsvorlage - V/2021/305

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag für den Jugendhilfeausschuss

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Stadtrat den vollständigen Erlass bei der Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Kinderfördersatzung für die Inanspruchnahme von

 

- Angeboten zur Förderung von Kindertagespflege gemäß §§ 22,23 und 24 SGB VIII   (KJHG) sowie § 1 Absatz 1, 3, 4,13, 17 KiBiz,

- Angeboten zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen gemäß §§ 22, 22a und 24 SGB VIII (KJHG) sowie § 1 Absatz 1, 3, 13 ff. KiBiz

 

im und für den Zeitraum vom 01.03.2021 bis zum 31.03.2021 und vom 01.07.2021 bis zum 31.07.2021 zu beschließen.

 

Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Bildung und Sport

 

  1. Der Ausschuss für Bildung und Sport nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Stadtrat den vollständigen Erlass bei der Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der OGS/HTB-Satzung für die Inanspruchnahme von

 

- Angeboten gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63 Nr.2)

 

im und für den Zeitraum vom 01.03.2021 bis zum 31.03.2021 und vom 01.07.2021 bis zum 31.07.2021 zu beschließen.

 

 

Beschlussvorschlag für den Stadtrat

 

  1. Der Stadtrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt den vollständigen Erlass bei der Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Kinderfördersatzung und der OGS/HTB-Satzung für die Inanspruchnahme von

 

- Angeboten zur Förderung von Kindertagespflege gemäß §§ 22,23 und 24 SGB VIII    (KJHG) sowie § 1 Absatz 1, 3, 4,13, 17 KiBiz,

- Angeboten zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen gemäß §§ 22, 22a und 24 SGB VIII (KJHG) sowie § 1 Absatz 1, 3, 13 ff. KiBiz

- Angeboten gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63 Nr.2)

 

im und für den Zeitraum vom 01.03.2021 bis zum 31.03.2021 und vom 01.07.2021 bis zum 31.07.2021.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

Für den Monat März 2021 ergibt sich insgesamt bei den Elternbeiträgen eine Sollstellung in Höhe von 177.394,50 €. Diese teilt sich wie folgt auf:

 

-          Elternbeiträge Tagespflege: 18.916,00 €

-          Elternbeiträge Kindertageseinrichtungen: 87.588,00 €

-          Elternbeiträge OGS: 63.860,50 €

-          Elternbeiträge HTB: 7.030,00 €

 

Gesamt: 177.394,50 €

 

 

Für den Monat Juli 2021 ergibt sich insgesamt bei den Elternbeiträgen eine Sollstellung in Höhe von 176.923,50 €. Diese teilt sich wie folgt auf:

 

-          Elternbeiträge Tagespflege: 19.962,00 €

-          Elternbeiträge Kindertageseinrichtungen: 86.113,00 €

-          Elternbeiträge OGS: 63.818,50

-          Elternbeiträge HTB: 7.030,00

 

Gesamt: 176.923,50 €

 

Die Kosten für den Beitragsverzicht belaufen sich gemäß den Sollstellungen für die Monate März und Juli 2021 auf insgesamt 354.318,00 Euro. Die Verwaltung geht davon aus, dass das Land aufgrund der Aussagen des Familienministers Dr. J. Stamp hiervon 50 % übernimmt, so dass eine Nettobelastung von 177.159,00 Euro für die Stadt Herzogenrath entsteht.

 

Eine Deckung der Mindereinnahmen kann durch höhere Gewerbesteuereinnahmen erfolgen.

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

x

keine Auswirkungen

 

 

positive Auswirkungen

 

 

negative Auswirkungen

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW hat zur Eindämmung der Coronapandemie für den Zeitraum vom 11.01.2021 bis zum 06.06.2021 einen eingeschränkten Regelbetrieb in den Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege beschlossen. Kinder konnten nur zu einem reduzierten Betreuungsumfang von 35, 25 und 15 Wochenstunden statt 45, 35 und 25 in die Kindertageseinrichtungen kommen. Bei entsprechenden räumlichen und personellen Kapazitäten konnte eine umfangreichere Betreuung stattfinden. Daneben wurde ein dringender Appell an die Eltern ausgesprochen, die Kinder zu Hause zu betreuen. Diesem Apell wurde von vielen Eltern in Herzogenrath gefolgt.

 

In den Schulen erfolgte seit Jahresbeginn ebenfalls nur eine eingeschränkte Betreuung. Es wurden nur Schüler*innen betreut, die nicht zu Hause betreut werden konnten oder bei denen die Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls erforderlich gewesen ist. Auch hier wurden die Eltern dazu aufgerufen, ihre Kinder zu Hause zu betreuen, was von den Eltern ernst genommen und in den überwiegenden Fällen so gehandhabt wurde.

 

Im Rahmen der Coronapandemie erfolgte in Herzogenrath bislang eine Aussetzung der Beitragserhebung für die Betreuung von Kindern in der Kindertagesbetreuung einschließlich der Kindertagespflege und im Rahmen des Offenen Ganztages und der Halbtagsbetreuung an den Schulen der Primarstufe und Förderschulen für die Monate April und Mai 2020 zu 100 %, für Juni und Juli 2020 jeweils zu 50 % und für den Januar 2021 zu 100 % (s. V/2020/117, V/2020/203, V/2021/038).

 

Die Beiträge für den März 2021 wurden zunächst seitens der Stadt Herzogenrath unter Vorbehalt ausgesetzt, da eine Fortführung der Aussetzung der Elternbeiträge auf Grund des andauernden eingeschränkten Regelbetriebs in den Betreuungseinrichtungen durch das Land NRW nicht ausgeschlossen werden konnte bzw. sogar erwartet wurde.

 

Seit Februar 2021 haben sowohl die einzelnen Kommunen in NRW als auch die jeweiligen kommunalen Spitzenverbände gegenüber dem Land NRW, dass für die Vorgaben und Entscheidungen zur Betreuungssituation in der Kindertagesbetreuung und der außerschulischen Betreuung (OGS) verantwortlich ist, mehrfach die Forderung nach einer finanziellen Beteiligung des Landes an einer möglichen Erstattung der Elternbeiträge gestellt.

 

Der Städte- und Gemeindebund hat am 16.04.2021 mit Schnellbrief 224/2021 darüber informiert, dass es seitens des Landes Signale gibt, die darauf hindeuten, dass das Land i.S. Elternbeiträge (Aussetzung) eine Gesamtlösung anstrebt, die sowohl den Bereich Kindertagesbetreuung als auch den Bereich der außerunterrichtlichen Betreuungsangebote für den Zeitraum bis zu den Sommerferien umfasst.

 

Vor diesem Hintergrund hat der Städte- und Gemeindebund den Kommunen zunächst empfohlen, Entscheidungen über Entlastungen der Eltern in alleiniger kommunaler Verantwortung zurückzustellen, und stattdessen dahingehend zu kommunizieren, dass in absehbarer Zeit mit einer Gesamtlösung zu rechnen ist.

 

Am 22.04.2021 hat sich der Familienminister Dr. J. Stamp mit einem Schreiben (s. Anlage 1) an die Eltern und Familien mit Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum weiteren Umgang mit der Pandemiebekämpfung und Umsetzung der Bundesnotbremse in NRW im Bereich Kindertagesbetreuung gewandt.

 

In diesem Schreiben ist im vorletzten Absatz davon die Rede, dass „dafür, dass wir seit Februar Stundenreduzierungen vornehmen mussten und es künftig aufgrund der neuen bundesrechtlichen Regelungen in weiten Teilen des Landes nur eine Notbetreuung geben wird, haben wir den Kommune angeboten, für zwei Monate keine Elternbeiträge zu erheben“.

 

Nach Informationen aus dem Städtetag NRW kam es allerdings erst am 22.04.2021 (!) zu einem ersten Austausch des Ministers mit den Hauptgeschäftsführern der kommunalen Spitzenverbände. Hier stand zwar ein mögliches Angebot einer hälftigen Erstattung für weitere zwei Monate im Raum, allerdings verbunden mit der Maßgabe, dass es darüber hinaus keine weitere Erstattung bis zum Ende des Kindergartenjahres geben werde.

 

Der Städtetag teilte daraufhin in einem Schreiben mit, dass dieses Angebot angesichts des bereits verstrichenen Zeitraums ohne finanzielle Beteiligung des Landes und die voraussichtliche Fortsetzung der Einschränkungen mindestens in den kommenden Wochen für nicht ausreichend gehalten wird.

 

Zu diesem Zeitpunkt konnten die Kommunen somit noch nicht mit einer konkreten Erstattung rechnen.

 

Mit Datum vom 26.05.2021 hat sich der Familienminister Dr. J. Stamp erneut an die Eltern und Familien mit Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege gewandt und die Rückkehr in den vollständigen Regelbetrieb mit dem vollen Betreuungsumfang ab dem 07.06.2021 auf der Grundlage der rechtlichen Regelungen des SGB VIII und des Kinderbildungsgesetzes mitgeteilt.

 

Die Kommunen haben auf diesem Wege erfahren, dass auch dieser Elternrundbrief (s. Anlage 2) wieder Ausführungen zu den Elternbeiträgen für die Monate Januar, Mai und Juni enthält. Nach dem beitragsfreien Monat Januar sollen auch die Monate Mai und Juni beitragsfrei gestellt werden und den Ausfall der Elternbeiträge will das Land gemeinsam mit den Kommunen tragen.

 

Diese öffentlichen Aussagen haben bei den Kommunen zu einer hohen Irritation und Verwunderung geführt, da es zwischen dem Land und den kommunalen Spitzenverbänden nach wie vor nicht zu einer Einigung gekommen ist und die Verhandlungen weiter andauern.

 

Die Elternbeitragssatzungen in Herzogenrath eröffnen keine Möglichkeit, aufgrund der derzeitigen Beschlüsse zur Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen, Tagespflege und außerunterrichtlicher Betreuung die Elternbeiträge zu erlassen. Ein vollständiger oder teilweiser Erlass des Beitrages auf Antrag gemäß § 90 Absatz 3 und 4 SGB VIII i.V.m. §§ 82 bis 85, 87, 88 und 92 SGB XII setzt eine fehlende wirtschaftliche Leitungsfähigkeit des Antragsstellers voraus.

 

Somit sind bis dato keine gesetzlichen Regelungen vorhanden, die den Erlass eines Monatsbeitrags voraussetzungslos erlauben.

 

Die Verwaltung haben allerdings in den vergangenen Monaten - auf allen Ebenen - zahlreiche Anfragen zur Befreiung von den Elternbeiträgen aufgrund des eingestellten bzw. eingeschränkten Betriebes der Betreuungseinrichtungen erreicht.

 

Darüber hinaus bedeuteten für viele Familien die verschärften Corona-Schutzmaßnahmen und der damit verbundene eingeschränkte Betrieb in den Kitas und Tagespflegestellen sowie der offenen Ganztagsschule eine enorme Belastungsprobe.

 

Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung am 27.05.2021 entschieden, als besondere Würdigung und Anerkennung für die Geduld und das Verständnis der Eltern in dieser Zeit, den zuständigen Fachausschüssen und dem Stadtrat den Vorschlag zu unterbreiten, die Elternbeiträge in diesem Jahr – zusätzlich zu dem beitragsfreien Monat Januar - für zwei weitere Monate nicht zu erheben.

 

Da bereits unter Vorbehalt auf die Erhebung der Beiträge im März verzichtet worden ist, werden diese Beiträge nachträglich nicht eingezogen und zusätzlich die Elternbeiträge für den Monat Juli nicht erhoben.

 

Die Kitas, Träger, Tagespflegepersonen und der Jugendamtselternbeirat sowie die offenen Ganztagseinrichtungen wurden seitens der Verwaltung am 28.05.2021 – mit der Bitte um Weiterleitung an die Eltern - über die Entscheidung informiert.

 

Die Öffentlichkeit wurde durch eine Veröffentlichung auf der Homepage der Stadt Herzogenrath und über eine Pressemitteilung an die Medien entsprechend informiert (s. Anlage 3).

 

Insgesamt werden den Eltern in Herzogenrath damit im Zeitraum vom 01. Januar bis 30. Juni 2021 Elternbeiträge in Höhe von 50% erlassen.

 

 

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage/n:

  • Elterninformation des MKFFI/Dr. J. Stamp vom 22.04.2021
  • Elterninformation des MKFFI/Dr. J. Stamp vom 26.05.2021
  • Presseinformation Nr. 95/2021 der Stadt Herzogenrath vom 27.05.2021

 

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Anlagen

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