Sitzungsvorlage - V/2021/308
Grunddaten
- Betreff:
-
Tagesaktuelle CORONA Teste für die Sommer-/Ferienaktivitäten; hier: Antrag der UBL-Fraktion vom 17.05.2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 51 - Jugendamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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15.06.2021
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Beschlussvorschlag
- Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Träger/Anbieter der Sommer-/Ferienaktivitäten bei der Umsetzung der Regelungen und Vorgaben gem. der Coronaschutzverordnung weiterhin zu beraten und zu unterstützen.
- Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass die entstehenden Kosten für die Umsetzung der erforderlichen Hygienemaßnahmen und die Anschaffungskosten für Corona-Schnelltests, den Trägern in Form einer Defizitdeckung und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für die Durchführung der Ferienspiele erstattet werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
Zur Förderung der Ferienspiele stehen unter dem Produkt 0636210 bei dem Sachkonto 533131 Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 24.600 € zur Verfügung.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
x | keine Auswirkungen |
| positive Auswirkungen |
| negative Auswirkungen |
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Datum vom 17.05.2021 beantragt die UBL-Fraktion zum einen, dass die örtlichen Träger/Organisationen der Kinder- und Jugendarbeit auf deren Wunsch hin mit ausreichend Corona-Selbsttests zur Durchführung von Tagesaktivitäten in den Sommerferien ausgestattet werden sollen. Zum anderen sollen für die Durchführung von mehrtägigen bzw. außerörtlichen Ferienaktivitäten Möglichkeiten geschaffen werden, die Teilnehmer*innen unmittelbar vor Reiseantritt in unmittelbarer/direkter Nähe des Abfahrtsortes tagesaktuell durch einen Corona-Schnelltest zu testen.
Zu den einzelnen Begründungen wird auf den beigefügten Antrag verwiesen.
Die Verwaltung hat ausgehend von den Erfahrungen zur Durchführung der Ferienangebote unter pandemischen Bedingungen aus den Sommerferien 2020 bereits frühzeitig mit allen Anbietern und Trägern der Ferienspiele und Ferienfreizeiten die nötigen Planungen und Vorbereitungen getroffen, um trotz bzw. gerade wegen der Corona-Pandemie den Herzogenrather Kindern und Jugendlichen auch in diesen Sommerferien ein vielfältiges Programm anbieten zu können.
Dies bedeutet insbesondere, dass die einzelnen Angebote und Maßnahmen so geplant und vorbereitet worden sind, dass diese auf der Grundlage von entsprechenden Hygienekonzepten unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt der Maßnahmen gültigen Regelungen und Vorgaben, die sich aus der Coronaschutzverordnung ergeben, durchgeführt werden können.
Erstmalig mit der Coronaschutzverordnung mit Gültigkeit ab dem 28.05.2021 wurden für den Bereich der Kinder- und Jugendarbeit Regelungen für Ferienangebote in den Sommerferien erlassen.
Diese Regelungen enthalten unter anderem auch Vorgaben dazu, bei welcher Inzidenz und in welchem Turnus die Durchführung von Corona-Schnelltests erfolgen muss.
Da es sich bei der Coronapandemie mitunter um sehr dynamische und schnell veränderliche Entwicklungen handelt, ist es aus Sicht der Verwaltung zielführend, wenn die Umsetzung und frühzeitigen Planungen zur Beachtung der jeweils gültigen Regelungen/Vorgaben gemäß der Coronaschutzverordnung – wie alle anderen Planungen auch – in der Verantwortung und Zuständigkeit des jeweiligen Trägers verbleiben. Hierzu zählen auch die entsprechende Anschaffung und Kalkulation der benötigten Corona-Schnelltests.
Die entstehenden Kosten für die Anschaffung der Corona-Schnelltests können grundsätzlich im Rahmen der Kostenerstattung für die Ferienspiele durch die Stadt Herzogenrath (Defizitdeckung) über den Verwendungsnachweis abgerechnet werden. Auch hier wurden bereits im vergangenen Jahr die zusätzlich entstandenen Kosten für die erforderlichen Hygienemaßnahmen zur Durchführung der Ferienspiele bei der Kostenabrechnung berücksichtigt und erstattet.
Darüber hinaus werden seit der 20. KW durch die Landesregierung über die Jugendämter den Trägern der offenen Kinder- und Jugendarbeit im jeweiligen Zuständigkeitsbereich ein geringes wöchentliches Kontingent an Schnelltests für die dort tätigen Personen (Hauptberufler, Ehrenamtler, Honorarkräfte) zur Verfügung gestellt. Diese werden durch die Verwaltung u.a. auch an die Träger und Anbieter von Angeboten und Maßnahmen in den Sommerferien verteilt.
Des Weiteren prüft die Verwaltung, inwiefern nicht genutzte Corona-Schnelltest aus anderen Bereichen (z. B. Schulbereich) für die Durchführung der Ferienspiele zur Verfügung gestellt werden können.
Hinsichtlich des Antrages, bei der Durchführung von mehrtägigen bzw. außerörtlichen Ferienaktivitäten, Möglichkeiten für die Träger/Anbieter zu schaffen, die Teilnehmer*innen unmittelbar vor Reiseantritt in unmittelbarer/direkter Nähe des Abfahrtsortes tagesaktuell durch einen Corona-Schnelltest testen zu können, sind aus Sicht der Verwaltung primär die bereits vorhandenen Testmöglichkeiten zu berücksichtigen.
Durch die StädteRegion sind durch die Testzentren und die mobilen Teststationen eine Struktur geschaffen worden, die im Hinblick auf die zwei geplanten Zeltlager von Herzogenrather Trägern während der Sommerferien eine gute und ausreichende Infrastruktur zur Durchführung der erforderlichen Selbsttests vor Fahrtantritt bieten.
Die Verwaltung wird in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses über den Stand der Dinge zu den Angeboten und Maßnahmen in den Sommerferien sowie die aktuell gültigen Vorgaben zum Infektionsschutz berichten.
Rechtliche Grundlagen:
Zur Durchführung von Corona-Selbsttest für Ferienangebote in den Sommerferien sind die Regelungen und Vorgaben der Coronaschutzverordnung für den Bereich der Kinder- und Jugendarbeit in der jeweils gültigen Fassung zu berücksichtigen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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558,7 kB
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