Dringlichkeitsentscheidung - V/2021/134-E02
Grunddaten
- Betreff:
-
Badesaison 2021; hier: Öffnungszeiten Frei- und Hallenbad während der Sommersaison
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Dringlichkeitsentscheidung
- Federführend:
- Amt 40 - Schul- und Sportamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung und Sport
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Entscheidung
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22.06.2021
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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29.06.2021
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Beschlussvorschlag
Die Unterzeichner nehmen die Ausführungen der Verwaltung zur Organisation des Badebetriebes während der Freibadsaison 2021 zur Kenntnis und stimmen der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu.
Sie beauftragen die Verwaltung mit der Einführung der geänderten Öffnungszeiten sowie mit der Umsetzung der vorgeschlagenen Organisationstrukturen und mit der Eröffnung des Freibades am 03.06.2021.
Des Weiteren stimmen sie der vorübergehenden Änderung der aktuell gültigen Entgeltordnung zu.
Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Bildung und Sport
Der Ausschuss für Bildung und Sport genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung zur Organisation des Badebetriebes während der Freibadsaison 2021.
Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt Herzogenrath:
Der Rat der Stadt Herzogenrath genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung zur vorübergehenden Änderung der Entgeltordnung für das Freibad.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gegenwärtig haben sich die Inzidenzen kontinuierlich nach unten entwickelt und eine Eröffnung des Freibades ist wieder möglich. Um einen sicheren und kontinuierlichen Badebetrieb zu ermöglichen, beabsichtigt die Verwaltung, so wie bereits in der Vorlage V/2021/134-E01 beschrieben, einen Fachangestellten für Bäderbetriebe über einen privaten Dienstleister für die Sommersaison zu beschäftigen.
Ein Rettungsschwimmer wurde zusätzlich in Teilzeit eingestellt und die Dienstzeit einer Badewärterin in Teilzeit wurde für die Freibadsaison auf Vollzeit erhöht. Die Beschäftigung einer weiteren Rettungsschwimmerin ist in Planung, allerdings abhängig vom erfolgreichen Abschluss der Prüfung für das Silberne- Rettungsschwimmer-Abzeichen.
Die Verwaltung schlägt vor, dass Freibad am 03.06.2021 für den öffentlichen Betrieb zu eröffnen. Je nach Witterung soll die Saison spätestens am 12.09.2021 beendet werden.
Des Weiteren gestaltet sich die Planung der Badesaison vor dem Hintergrund der pandemischen Entwicklung und dem Stufenplan für Lockerungen der Kontakteinschränkungen im Zusammenhang mit den Inzidenzzahlen sehr schwierig, da keine längerfristigen Planungen möglich sind.
Maßgeblich für den Bäderbetrieb im Freibad sind die Werte der 7 Tage-Inzidenz an 5 Werktagen in Folge unter 100, unter 50 und unter 35.
Die Verwaltung schlägt daher die hierunter aufgeführten Öffnungszeiten für die I-Zahlen unter 100 und unter 50 vor:
7-Tage-Inzidenz
| Einlass | Zeitintervalle | Erlaubter Betrieb |
unter 100
| 100 Personen mit nachgewiesener Impfung, negativem Schnelltest und Genesene | 07:00 – 10:00 Uhr 13:00 – 16:15 Uhr 16:45 – 20:00 Uhr
| Nur Sportschwimmen; Liegewiese, Rutschbahn, Planschbecken gesperrt |
unter 50 | 400 Personen mit bestätigtem negativ Schnell- oder Selbsttest | 07:00 – 10:00 Uhr 13:00 – 16:15 Uhr 16:45 – 20:00 Uhr
| Liegewiese, Rutschbahn, Planschbecken in Betrieb |
Die Gestaltung der Entgeltordnung für das Freibad soll vorübergehend für die Saison 2021 an die verkürzten Nutzungsmöglichkeiten angepasst und vereinheitlicht werden. Ab dem Jahr 2022 soll dann die Entgeltordnung in der aktuellen Fassung wieder zur Geltung kommen.
Daher schlägt die Verwaltung folgende Eintrittsgelder vor:
- Erwachsene 3,00 €
- Kinder und Jugendliche 1,50 €, Kinder bis 4 Jahre freier Eintritt
- Jahreskarten behalten ihre Gültigkeit
- Saisonkarten sollen wegen der eingeschränkten Öffnungszeiten in diesem Jahr nicht zum Einsatz kommen
Das Eintrittsgeld wird zunächst an der Kasse entgegengenommen, da hier auch die Nachweise über die Zulassungsvoraussetzungen zu prüfen und die Kontaktlisten zu führen sind. Zu einem späteren Zeitpunkt soll dann wieder das Ticket-Online-Verfahren praktiziert werden.
Aufgrund der pandemischen Einschränkungen kann das Hallenbad gegenwärtig nur für Schwimmkurse und Schulschwimmen genutzt werden. Um dies zu ermöglichen soll das Hallenbad daher weiterhin in Betrieb bleiben, so dass bei weiteren Lockerungen auch für die Vereine wieder eine Nutzung möglich sein wird.
Vor dem Hintergrund der angespannten Personalbesetzung wird das Hallenbad während der Freibadsaison für den öffentlichen Badebetrieb geschlossen.
Rechtliche Grundlagen:
Entgeltordnung für das Freibad 5_5
Badeordnung für die Bäder der Stadt Herzogenrath
