Sitzungsvorlage - V/2021/183

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Herzogenrath beschließt die Ehrenrichtlinie zur Ehrung langjähriger kommunalpolitischer Tätigkeit für die Stadt Herzogenrath ab dem 01.01.2022.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

1. Gesamtkosten

 

 

Pflichtaufgabe

x

Freiwillige Aufgabe

 

 

 

Haushaltsmittel 

 

Entsprechende Haushaltsmittel werden, wenn Ehrungen anstehen,  r die  jeweiligen Haushaltsplanungen  angemeldet.

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

x

positive Auswirkungen durch Verminderung des CO2-Ausstosses durch Wahl der entsprechenden Baumsorten

 

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
 

Am 29.11.1977 wurde die Richtlinie für die Verleihung des Ehrenringes der Stadt Herzogenrath per Ratsbeschluss in Kraft gesetzt. Mit der Verleihung des Ehrenringes wurden in den vergangenen Jahren bisher insgesamt 49 Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Herzogenrath, die sich um das Gemeinwohl der Stadt ehrenamtlich verdient gemacht haben, in besonderer Weise gewürdigt.  Bei Stadtverordneten und sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern galt die Voraussetzung als erfüllt mit der Vollendung ihrer 25jährigen ehrenamtlichen kommunalpolitischen Tätigkeit. Die Entscheidung, ob die Voraussetzungen für die Verleihung erfüllt sind, hatte der Rat mit einer Zweidrittelmehrheit zu treffen.

Ursprünglich wurde der Ehrenring bei der Goldschmiede Bücken in Herzogenrath-Kohlscheid gefertigt. Der Ring bestand aus 585er Gold und einem Karneolstein mit dem Wappenlöwen.

Im Jahr 2013 wurden Überlegungen zu einer Veränderung der Ringgestaltung mit einem zeitgemäßeren, moderneren Design angestellt. Einvernehmlich wurde beschlossen, das Angebot der Goldschmiede Comouth anzunehmen und den Ehrenring in einem neuen Design fertigen zu lassen.

In den vergangenen Jahren haben immer häufiger die für die Ehrung infrage     kommenden Personen auf die explizite Annahme des Ehrenringes verzichtet und stattdessen eine Spende für einen gemeinnützigen Zweck veranlasst. Darin kommt zum Ausdruck, dass nach über vier Jahrzehnten ein Wandel in den gesellschaftlichen Wertevorstellungen stattgefunden hat, wonach die Ehrung mit einem Ring           überwiegend nicht mehr als zeitgemäß empfunden wird. Eine neue Art der Auszeichnung soll gleichermaßen eine sichtbare außerordentliche Würdigung besonders verdienter Personen darstellen wie auch weiterhin einen ganz besonders herausgehobenen Stellenwert  bei den städtischen Ehrungen einnehmen.

Die vorgeschlagene künftige Ehrung setzt sich aus drei Elementen zusammen:

  • einem zu pflanzenden Ehrenbaum mit Widmungsplakette
  • einer von dem/der Bürgermeister/in und den Fraktionsvorsitzenden unterzeichneten Urkunde für den/die zu Ehrende/n
  • der Eingravierung des Namens des/der zu Ehrenden auf einer neuen Ehrentafel im Rathausfoyer.

Die Pflanzung eines Baumes ist ein Symbol der tiefen und fortwährenden           Verbundenheit mit der Stadt Herzogenrath. Zugleich setzt sie ein nachhaltiges Zeichen für den so immens wichtigen Natur- und Klimaschutz. Der Baum wird an einem von der Verwaltung noch festzulegenden Ort an einem Termin jeweils im Frühjahr des Folgejahres nach der Ehrung gepflanzt.

Diese Form der Ehrung hebt besonders die Nachhaltigkeit für das Gemeinwohl hervor und entspricht zugleich dem gegenwärtigen Zeitgeist. Mit der personalisierten    Widmungs-Plakette erhält der Ehrenbaum zusätzlich ein persönliches Zeichen.

Die Ehrentafel im Foyer des Rathauses der Stadt Herzogenrath soll ergänzend an einem zentralen Ort auf die für die Stadt verdienstvollen Personen aufmerksam machen. Das Rathausfoyer erscheint dabei als ein besonders geeigneter Standort  für die Ehrentafel. Zum einen ist das Rathaus auch das Kernstück des kommunalpolitischen Engagements der geehrten Personen, zum anderen kann hier der bestmögliche Schutz vor Vandalismus durch dauernde direkte Sichtkontrolle gewährt werden. Dies ist an anderen zentralen Plätzen (z.B. Burg Rode) nicht möglich. Neben den Namen der künftig auszuzeichnenden Personen sollen auch die Namen aller bisherigen   Ehrenringträger/innen und Ehrenbürger/innen auf der Ehrentafel aufgeführt werden.

Die Neufassung der Richtlinie ermöglicht, wie bereits die Richtlinie zur Verleihung des Ehrenrings vom 29.11.1977 seit ihrer Änderung vom 29.06.2021, auch Einwohnerinnen und Einwohner mit einer Staatsangehörigkeit eines Staates außerhalb der Europäischen Union zu ehren. Einwohner i.S.d. § 21 Abs. 1 GO NRW ist jede natürliche Person, die im Gemeindegebiet ihren Wohnsitz hat. Insoweit kommt es nicht mehr auf die aktive Wahlberechtigung bei Kommunalwahlen an („Bürger“,
§ 21 Abs. 2 GO NRW).

Die Verwaltung schlägt vor, die künftigen Ehrungen anhand der in der Anlage beigefügten neuen Ehrenrichtlinie vorzunehmen.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

§ 34 Abs.1 GO NRW

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

 

Anlagen:

 

Ehrenrichtlinie der Stadt Herzogenrath

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Anlagen

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