Sitzungsvorlage - V/2021/224-E01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Herzogenrath übernimmt die, als Anlage beigefügte, Stellungnahme der Verwaltung und beschließt diese als Stellungnahme gem. § 105 Abs. 7 GO NRW an die Gemeindeprüfungsanstalt und der Aufsichtsbehörde abzugeben.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

Durch den Beschluss ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen. Aufgrund der Prüfung müssen 22.880 € erstattet werden, sofern ein Rückforderungsbescheid durch die Bezirksregierung Köln erfolgt.

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

X

keine Auswirkungen

 

 

positive Auswirkungen

 

 

negative Auswirkungen

 

Kurze Erläuterung (1-3 Sätze Um welche Auswirkungen handelt es sich? Sind diese erheblich oder gering? Wenn die Auswirkungen negativ sind, bestehen alternative Handlungsmöglichkeiten?):

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (gpaNRW) hat im Jahr 2020 die Verwendung der Landesmittel des Förderprogrammes „Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primärbereich“r die Schuljahre 2017/2018 und 2018/2019 in der Stadt Herzogenrath überprüft.

 

Bei der Prüfung sollte festgestellt werden, ob die Stadt und die Betreuungstger die Landesmittel zweckgemäß verwendet und die Bewilligungsbedingungen sowie die zuwendungsrechtlichen Vorgaben eingehalten hat. Das Ergebnis der Prüfung wurde in einem Prüfungsbericht vom 29.10.2020 zusammengefasst. Der Bericht steht in Ratsinformationssystem als Anlage 1 bei der Vorlage V/2021/224 zur Verfügung.

 

Nach § 105 Abs. 6 GO NRW hat der Bürgermeister den Prüfungsbericht sowie eine Stellungnahme zu den dort getroffenen Feststellungen und Empfehlungen dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Beratung vorgelegt. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 04.05.2021 über den Bericht und die Stellungnahmen der Verwaltung beraten und sich der Stellungnahme der Verwaltung angeschlossen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt den Rat sich der Stellungnahme der Verwaltung anzuschließen und diese als eigene Stellungnahme gegenüber der Gemeindeprüfungsanstalt und der Aufsichtsbehörde gemäß § 105 Abs. 7 GO NRW abzugeben.

 

 

 

Rechtliche Grundlagen:

§ 105 Abs. 3 Nr. 2. Abs. 5, 6 und 7 GO NRW

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage/n:

-          Stellungnahme Zusammenstellung der Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zur überörtlichen Prüfung 2020 - Staatzuweisungen

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Anlagen

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