Sitzungsvorlage - V/2021/224-E01
Grunddaten
- Betreff:
-
Überörtliche Prüfung der Staatszuweisungen für offene Ganztagsschulen in der Stadt Herzogenrath im Jahr 2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 14 - Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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29.06.2021
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Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
Durch den Beschluss ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen. Aufgrund der Prüfung müssen 22.880 € erstattet werden, sofern ein Rückforderungsbescheid durch die Bezirksregierung Köln erfolgt.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
X | keine Auswirkungen |
| positive Auswirkungen |
| negative Auswirkungen |
Kurze Erläuterung (1-3 Sätze – Um welche Auswirkungen handelt es sich? Sind diese erheblich oder gering? Wenn die Auswirkungen negativ sind, bestehen alternative Handlungsmöglichkeiten?):
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (gpaNRW) hat im Jahr 2020 die Verwendung der Landesmittel des Förderprogrammes „Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primärbereich“ für die Schuljahre 2017/2018 und 2018/2019 in der Stadt Herzogenrath überprüft.
Bei der Prüfung sollte festgestellt werden, ob die Stadt und die Betreuungsträger die Landesmittel zweckgemäß verwendet und die Bewilligungsbedingungen sowie die zuwendungsrechtlichen Vorgaben eingehalten hat. Das Ergebnis der Prüfung wurde in einem Prüfungsbericht vom 29.10.2020 zusammengefasst. Der Bericht steht in Ratsinformationssystem als Anlage 1 bei der Vorlage V/2021/224 zur Verfügung.
Nach § 105 Abs. 6 GO NRW hat der Bürgermeister den Prüfungsbericht sowie eine Stellungnahme zu den dort getroffenen Feststellungen und Empfehlungen dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Beratung vorgelegt. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 04.05.2021 über den Bericht und die Stellungnahmen der Verwaltung beraten und sich der Stellungnahme der Verwaltung angeschlossen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt den Rat sich der Stellungnahme der Verwaltung anzuschließen und diese als eigene Stellungnahme gegenüber der Gemeindeprüfungsanstalt und der Aufsichtsbehörde gemäß § 105 Abs. 7 GO NRW abzugeben.
Rechtliche Grundlagen:
§ 105 Abs. 3 Nr. 2. Abs. 5, 6 und 7 GO NRW
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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87,7 kB
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