Sitzungsvorlage - V/2021/323

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat beauftragt die Verwaltung, zu prüfen, welche Schritte und Maßnahmen zur Einführung eines „rgerrates“ erforderlich sind und ob die Einrichtung eines solchen zusätzlichen Gremiums vor diesen gewonnenen Hintergründen sinnvoll erscheint. Hierbei sollen auch die bisher vorhandenenglichkeiten der Bürger/-innen-Beteiligung berücksichtigt werden.

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Finanz. Auswirkung

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

X

keine Auswirkungen

 

 

positive Auswirkungen

 

 

negative Auswirkungen

 

Kurze Erläuterung (1-3 Sätze Um welche Auswirkungen handelt es sich? Sind diese erheblich oder gering? Wenn die Auswirkungen negativ sind, bestehen alternative Handlungsmöglichkeiten?):

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

 

Mit Schreiben vom 30.05.2021 beantragte die UBL-Fraktion die Einleitung von Schritten zur Einführung eines „rgerrates“. Hinsichtlich der Begründung wird auf die Ausführungen des beigefügten Antrages verwiesen.

 

Bei einem „rgerrat“ handelt es sich um ein Gremium, welches aus zufällig ausgewählten Bürger/-innen besteht.

Der rgerrat hat am Beispiel der Stadt Aachen die Aufgabe, über ein vom dann noch zu gründenden Bürgerausschuss vorgegebenes Thema zu beraten und diesbezüglich politische Empfehlungen (das sogenannte Bürgergutachten) auszuarbeiten, dass dem Rat der Stadt vorgelegt wird. Anzahl und Dauer der Beratungssitzung des rgerratesngen vom Thema ab und werden vom Bürgerausschuss vorab festgelegt. Die Sitzungen werden von einem Moderatoren/-innen-Team strukturiert, das sich an den Vorgaben des Bürgerausschusses zur Moderation, den Methoden der Konsensbildung und zur Form des Bürgergutachtens orientiert.

Da die gelosten Mitglieder in der Regel kein ausreichendes Wissen über das beratende Thema besitzen, müssen Sie mit dem entsprechenden Know-how versorgt werden. Hierzu stehen Ihnen Experten/-innen zur Verfügung, die vom Bürgerausschuss ausgewählt worden sind.

Nach Abschluss der Beratungen formuliert der rgerrat das Bürgergutachten mit einer oder mehreren Empfehlungen, die er dann dem Bürgermeister übermittelt. Der Bürgermeister leitet das Bürgergutachten dann an den Stadtrat zur Beratung weiter. Diese beschließt dann, ob und wie die Empfehlungen aus dem Bürgergutachten umgesetzt werden.

 

Begleitet und unterstützt wird der rgerrat durch das Bürgersekretariat, welches dann noch bei der Verwaltung einzurichten ist. Das Sekretariat hat folgende Aufgaben:

 

  • Teilnahme an den Sitzungen des Bürgerausschusses und rgerrates als beratendes Mitglied
  • Durchführung des Losverfahrens für die Zusammensetzung des rgerrates
  • Sammlung von Themenvorschlägen
  • Pflege der Experten/-innen-Datenbank
  • Beauftragung der Moderation für den rgerrat
  • Unterstützung des Bürgerausschusses und des rgerrates bei der Öffentlichkeitsarbeit
  • Information des Bürgerausschusses und des rgerrates über den Stand der Umsetzung der Empfehlungen

 

Wie an den Ausführungen erkennbar ist, ist die Einführung eines rgerrates durchaus mit einem nicht zu unterschätzenden Aufwand verbunden. Für die weitere Beratung wird die Verwaltung daher versuchen, Kommunen, welche bereits einen Bürgerrat installiert haben, hinsichtlich ihrer Erfahrungen zu befragen.

 

Aus eigenem Antrieb hatte der Bürgermeister im November 2020 bereits das seit längerem bestehende Modell des Bürgerrates der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens (Ostbelgien) untersucht und Meinungen hierzu aus der Zivilgesellschaft abgefragt. Ferner wurde im November 2020 auch ein Telefonat mit einem Vertreter Ostbelgiens geführt. Ein weitergehender Austausch hierzu mit Ostbelgien hat einstweilen noch nicht stattgefunden, da wegen der Corona-Pandemie auch die Arbeit des dortigen Bürgerrates und der Austausch hierzu erheblich eingeschränkt war bzw. ist.

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage:

Antrag der UBL-Fraktion vom 30.05.2021

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Anlagen

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