Sitzungsvorlage - V/2021/325
Grunddaten
- Betreff:
-
Vertragsverlängerung Verbraucherberatungsstelle Alsdorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 50 - Sozialamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Arbeit, Soziales, Integration, Demografie und Quartiersentwicklung
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Vorberatung
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31.08.2021
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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21.09.2021
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Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales empfiehlt dem Stadtrat, den bestehenden Vertrag nicht zu kündigen und somit einer Finanzierungsbeteiligung der Stadt Herzogenrath an der Verbraucherberatungsstelle in Alsdorf über das Jahr 2022 hinaus zuzustimmen.
Die Bezuschussung sollte nur und solange erfolgen, wie sich das Land sowie die städteregionsangehörigen Städte Alsdorf, Baesweiler und Würselen ebenfalls beteiligen.
Entsprechende vertragliche Regelungen sollen beibehalten und die erforderlichen Mittel veranschlagt werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
1. Gesamtkosten
| Pflichtaufgabe |
X | Freiwillige Aufgabe |
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung
X | ja |
| nein |
X | im Ergebnisplan bei Aufwandskonto 531821/110000/0212210 |
| im Finanzplan bei Investitionsnummer |
Die Gesamtausgaben belaufen sich auf 38.000.00 Euro/jährlich und sind für die Folgejahre entsprechend zu veranschlagen.
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Auswirkungen auf den Klimaschutz:
X | keine Auswirkungen |
| positive Auswirkungen |
| negative Auswirkungen |
Kurze Erläuterung (1-3 Sätze – Um welche Auswirkungen handelt es sich? Sind diese erheblich oder gering? Wenn die Auswirkungen negativ sind, bestehen alternative Handlungsmöglichkeiten?):
Sachverhalt
Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 05.07.2016 (Drucksachen-Nr. V/2016/122) hat der Stadtrat auf Empfehlung des Fachausschusses die Fortführung der Verbraucherberatungsstelle für das nördliche Städteregionsgebiet über den 31.12.2017 hinaus beschlossen.
Der geltende Vertrag zwischen der Verbraucher-Zentrale Nordrhein-Westfalen und der Stadt Alsdorf über die Verbraucherberatungsstelle in Alsdorf läuft bis zum 31.12.2022 und verlängert sich um 5 Jahre, wenn er nicht 12 Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Mit beigefügtem Schreiben vom 03.02.2021 bittet die Stadt Alsdorf um Beratung und Entscheidung über die Verlängerung des Vertrages für die Zeit vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2027.
Gleichlautende Beschlüsse über eine weiterführende Finanzierung wurden in Baesweiler und Würselen in den Gremien einstimmig gefasst. In Alsdorf wird der Stadtrat am 21.09.2021 entscheiden.
Die Leiterin der Beratungsstelle Alsdorf, Frau Claudia Schmitz, wird den Jahresbericht 2020 in der Sitzung vorstellen und erläutern.
Die Verwaltung befürwortet die Vertragsverlängerung und bittet, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.
Rechtliche Grundlagen:
Ratsbeschluss vom 05.07.2016
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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187,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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332,7 kB
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