Sitzungsvorlage - V/2021/359
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwendung der Integrationspauschale gem. § 14 c) Teilhabe- und Integrationsgesetz Nordrhein-Westfalen; hier: Anträge der Evangel. Lydia-Gemeinde Herzogenrath, "Hand in Hand e. V." und Stadtsportverband Herzogenrath
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 50 - Sozialamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Arbeit, Soziales, Integration, Demografie und Quartiersentwicklung
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Entscheidung
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31.08.2021
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Bereit
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
- Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Integration, Demografie und Quartiersentwicklung befürwortet die Durchführung/Bezuschussung von zwei weiteren Integrationsmaßnahmen und beschließt folgende Zuschüsse nach § 14c) Teilhabe- und Integrationsgesetz:
Antrag der Evangelischen Lydia-Gemeinde Herzogenrath auf Förderung des Projektes „Bewerbungsunterstützung – Bewerbungscoaching für Geflüchtete“:
Zuschuss max. 8.000 Euro.
Antrag des Vereins „Hand in Hand e. V.“ auf Förderung der Kosten einer Familienfreizeit am 25.09.2020:
Zuschuss 50% der nachgewiesenen Kosten, jedoch max. 1.200 Euro.
- Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Integration, Demografie und Quartiersentwicklung bittet den Haupt- und Finanzausschuss zwecks Auszahlung der Zuschüsse, die Sperrvermerke bei den Sachkonten 531881 Zuschüsse zu Integrationsmaßnahmen und 531856 – Zuschüsse für kult., soz. u. ä. Zwecke im Produkt 0531310 aufzuheben.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
1. Gesamtkosten
x | Pflichtaufgabe |
| Freiwillige Aufgabe |
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung
x | ja |
| nein |
x | im Ergebnisplan bei Aufwandskonten 0531856 und 531881 |
| im Finanzplan bei Investitionsnummer |
Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen |
| Euro. |
2. Folgeerträge / Folgekosten [Euro]: keine
| 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
Sachkosten |
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Personalkosten |
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Finanzaufwand |
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Folgelasten gesamt: |
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Folgeerträge |
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Folgelasten saldiert: |
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Auswirkungen auf den Klimaschutz:
x | keine Auswirkungen |
| positive Auswirkungen |
| negative Auswirkungen |
Kurze Erläuterung (1-3 Sätze – Um welche Auswirkungen handelt es sich? Sind diese erheblich oder gering? Wenn die Auswirkungen negativ sind, bestehen alternative Handlungsmöglichkeiten?):
Sachverhalt
Sachverhalt:
Bereits im September 2020 wurden folgende Anträge auf Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln der Integrationspauschale nach § 14 c) Teilhabe- und Integrationsgesetzt NRW gestellt:
- Antrag der Evangelischen Lydia-Gemeinde Herzogenrath auf Förderung des Projektes „Bewerbungsunterstützung – Bewerbungscoaching für Geflüchtete“, Fördersumme 10.000 Euro.
- Antrag des Vereins „Hand in Hand e. V.“ auf Förderung der Kosten einer Familienfreizeit am 25.09.2020; Gesamtkosten 2.367 Euro, Fördersumme 1.183,50 Euro (50% der Gesamtkosten).
Von Seiten der Verwaltung wurden die eingereichten Anträge in die Haushaltsberatungen für den Haushalt 2021 zur Beratung vorgelegt, um Zuschussbeträge durch politischen Beschluss in den Haushalt aufnehmen zu lassen.
Im Zuge der Haushaltsberatungen wurden zu Nr. 1 8.000 Euro (Sachkonto 531881 Zuschüsse zu Integrationsmaßnahmen) und zu Nr. 2 1.200 Euro (Sachkonto 531856 – Zuschüsse für kult., soz. u. ä. Zwecke) in den Haushaltsplan aufgenommen.
Die Zuschüsse wurden allerdings mit einem Sperrvermerk versehen. Die Gewährung der Zuschüsse soll außerdem zunächst im Fachausschuss beraten werden.
Beide Projekte erfüllen die Förderkriterien des Teilhabe- und Integrationsgesetzes.
Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass sich aktuell eine Neufassung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes im Gesetzgebungsverfahren befindet. Bedingt durch Ein- und Beschränkungen in der Corona-Pandemie wird in diesem Zusammenhang u. a. die Abrechnungsfrist für Integrationsmaßnahmen auf den 30.11.2022 verlängert. Hierdurch könnte bspw. das Projekt der o. a. Nr. 1 – sofern bis zum 30.11.2022 abgeschlossen – in die Abrechnung der Integrationspauschale einfließen.
Die Antragstellerin hat bereits ihr Interesse an der Durchführung des Projektes zu den veränderten Rahmenbedingungen bekundet und wird ein entsprechend angepasstes Konzept vorlegen.
Die Verwaltung regt in diesem Zusammenhang an, auch ohne Vorliegen des veränderten Konzeptes ggf. einen zustimmenden Beschluss zu fassen, damit nach Einreichung des Konzeptes schnellstmöglich eine Bewilligung erfolgen kann.
Zu Nr. 2 wurde durch den Int. Ökumenischen Arbeitskreis Hand in Hand am 06.08.2021 eine Abrechnung der Kosten der Ferienfreizeit eingereicht. Die nicht anderweitig gedeckten Kosten belaufen sich danach auf 2.485,84 Euro. Der im Haushalt veranschlagte Zuschuss von 1.200 Euro könnte somit in voller Höhe ausgezahlt werden. Das Projekt ist abrechnungsfähig.
Eine eventuelle Auszahlung der Zuschüsse bedarf der Aufhebung der Sperrvermerke durch den Haupt- und Finanzausschuss.
Ein weiterer Antrag auf Gewährung eines Zuschusses der Stadt Herzogenrath aus Mitteln der Integrationspauschale nach § 14c Teilhabe- und Integrationsgesetz NRW im Umfang von 24.420 Euro und einer Laufzeit von 36 Monaten wurde mit Schreiben vom 24.07.2020 durch den Stadtsportverband Herzogenrath gestellt. Bei den Haushaltsberatungen wurde hierfür im Budget des Schul- und Sportamtes (A40) ein Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro im Produkt 0842110, Sachkonto 531881 in den Haushalt 2021 aufgenommen.
In einem Gespräch mit dem Vorsitzenden des Stadtsportverbandes wurde nochmals die Durchführung des Projektes "Integration durch Sport - Vielfalt verbinden" erklärt. Ein Beginn der Maßnahme könnte unmittelbar nach Gewährung einer Förderung aus den vorgenannten Fördermitteln erfolgen.
Die Verwaltung hat mit dem Stadtsportverband vereinbart, die Angelegenheit in einem Gesprächstermin im September 2021 zu erörtern.
Rechtliche Grundlagen:
§ 14c) Teilhabe- und Integrationsgesetz
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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499,7 kB
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(wie Dokument)
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573,2 kB
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