Dringlichkeitsentscheidung - V/2021/398

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt eine aerplanmäßige Ausgabe für die Weiterleitung der Soforthilfe NRW für die von der Unterwetterkatastrophe betroffenen BürgerInnen und Firmen in Höhe von 100.000 Euro bei Position 531883/499000/0535110.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

1. Gesamtkosten

 

 

Pflichtaufgabe

x

Freiwillige Aufgabe

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung 

 

 

ja

x 

nein

 

 

 

im Ergebnisplan bei Aufwandskonto

 

 

im Finanzplan bei Investitionsnummer

 

Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen 

100.000

Euro.

 

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

X

keine Auswirkungen

 

 

positive Auswirkungen

 

 

negative Auswirkungen

 

Kurze Erläuterung (1-3 Sätze Um welche Auswirkungen handelt es sich? Sind diese erheblich oder gering? Wenn die Auswirkungen negativ sind, bestehen alternative Handlungsmöglichkeiten?):

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Aufgrund der Unterwetterkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 wurden durch das Land Nordrhein-Westfallen die Billigkeitsrichtlinien 304-81.11.11 und 34-52.03.04/02-2506 vom 22. Juli 2021 in Kraft gesetzt.

Danach werden den Flutopfern Soforthilfen gewährt.

 

Die Hilfen werden durch die Kommunen vor Ort bearbeitet.

 

r die Stadt Herzogenrath werden die Anträge auf Soforthilfe durch das Sozialamt geprüft, bewilligt und gezahlt.

 

Im Rahmen seiner Entscheidungsbefugnis wurden durch den Stadtkämmerer Haushaltsmittel in Höhe von 40.000 Euro unter der Position Weiterleitung Soforthilfe Hochwasser (531883/499000/0535110) bereitgestellt.

 

Diese Haushaltsmittel sind nicht ausreichend, um die vorliegenden und noch zu erwartenden Anträge auf Soforthilfe auszahlen zu können.

 

Die Verwaltung beantragt daher eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 100.000 Euro.

 

Die Mittel für die Soforthilfe werden vom Land NRW zu 100 % erstattet.

Durch die Stadtkasse wurden bereits 67.500 Euro vereinnahmt.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

Billigkeitsrichtlinien des Landes NRW

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