Dringlichkeitsentscheidung - V/2021/398
Grunddaten
- Betreff:
-
Außerplanmäßige Ausgabe hier: Soforthilfe NRW für die Flutkatastrophe
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Dringlichkeitsentscheidung
- Federführend:
- Amt 50 - Sozialamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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21.09.2021
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Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
1. Gesamtkosten
| Pflichtaufgabe |
x | Freiwillige Aufgabe |
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung
| ja | x | nein |
| im Ergebnisplan bei Aufwandskonto |
| im Finanzplan bei Investitionsnummer |
Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen | 100.000 | Euro. |
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
X | keine Auswirkungen |
| positive Auswirkungen |
| negative Auswirkungen |
Kurze Erläuterung (1-3 Sätze – Um welche Auswirkungen handelt es sich? Sind diese erheblich oder gering? Wenn die Auswirkungen negativ sind, bestehen alternative Handlungsmöglichkeiten?):
Sachverhalt
Sachverhalt:
Aufgrund der Unterwetterkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 wurden durch das Land Nordrhein-Westfallen die Billigkeitsrichtlinien 304-81.11.11 und 34-52.03.04/02-2506 vom 22. Juli 2021 in Kraft gesetzt.
Danach werden den Flutopfern Soforthilfen gewährt.
Die Hilfen werden durch die Kommunen vor Ort bearbeitet.
Für die Stadt Herzogenrath werden die Anträge auf Soforthilfe durch das Sozialamt geprüft, bewilligt und gezahlt.
Im Rahmen seiner Entscheidungsbefugnis wurden durch den Stadtkämmerer Haushaltsmittel in Höhe von 40.000 Euro unter der Position Weiterleitung Soforthilfe Hochwasser (531883/499000/0535110) bereitgestellt.
Diese Haushaltsmittel sind nicht ausreichend, um die vorliegenden und noch zu erwartenden Anträge auf Soforthilfe auszahlen zu können.
Die Verwaltung beantragt daher eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 100.000 Euro.
Die Mittel für die Soforthilfe werden vom Land NRW zu 100 % erstattet.
Durch die Stadtkasse wurden bereits 67.500 Euro vereinnahmt.
Rechtliche Grundlagen:
Billigkeitsrichtlinien des Landes NRW
