Sitzungsvorlage - V/2021/424
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung des Leiters der Feuerwehr der Stadt Herzogenrath und seiner Stellvertreter
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 37 - Brandschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Mobilität, Sicherheit und Ordnung
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Vorberatung
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09.09.2021
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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21.09.2021
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Beschlussvorschlag
A) Der Ausschuss für Mobilität, Sicherheit und Ordnung empfiehlt dem Stadtrat, Herrn Oberbrandrat Achim Schwark zum Leiter der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Herzogenrath zu bestellen
B) Der Ausschuss für Mobilität, Sicherheit und Ordnung empfiehlt dem Stadtrat, Herrn Brandamtsrat Markus Albert und Herrn Brandoberinspektor Markus Schröder zu stellvertretenden Leitern der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Herzogenrath zu bestellen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
1. Gesamtkosten
X | Pflichtaufgabe |
| Freiwillige Aufgabe |
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung
| ja |
| nein |
| im Ergebnisplan bei Aufwandskonto |
| im Finanzplan bei Investitionsnummer |
Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen |
| Euro. |
2. Folgeerträge / Folgekosten [Euro]:
| 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
Sachkosten |
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Personalkosten |
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Finanzaufwand |
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Folgelasten gesamt: |
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Folgeerträge |
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Folgelasten saldiert: |
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Auswirkungen auf den Klimaschutz:
X | keine Auswirkungen |
| positive Auswirkungen |
| negative Auswirkungen |
Kurze Erläuterung (1-3 Sätze – Um welche Auswirkungen handelt es sich? Sind diese erheblich oder gering? Wenn die Auswirkungen negativ sind, bestehen alternative Handlungsmöglichkeiten?)
Sachverhalt
Sachverhalt:
A )
Im Jahre 2015 wurde Herr Oberbrandrat ( OBR ) Achim Schwark durch den Rat der Stadt Herzogenrath zum Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Herzogenrath bestellt.
Nach § 11 Absatz 3 des Brandschutz- Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetzes NRW ( BHKG NRW ) beträgt die Amtszeit des ehrenamtlichen Leiters der Feuerwehr und die seiner Stellvertreter sechs Jahre.
Im September des Jahres 2021 läuft die Amtszeit der derzeitigen Wehrleitung aus, da die gesetzlich vorgegebenen sechs Jahre abgelaufen sind.
Aus diesem Grund ist eine Neuernennung der Funktion des Leiters der Freiwilligen Feuerwehr Herzogenrath erforderlich.
Der Leiter der Feuerwehr wird nach § 11 Absatz 1 BHKG NRW durch den Rat der jeweiligen Gemeinde auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters, nach erfolgter Anhörung aller Mitglieder der Feuerwehr bestellt. Die anschließende Ernennung erfolgt durch den Bürgermeister.
An der vorgeschriebenen Anhörung der gesamten Wehr nach § 11 Absatz 1 Satz 1 BHKG NRW hat der stellvertretende Kreisbrandmeister Herr Jürgen Förster am 23.08.2021 teilgenommen. In diesem Rahmen hat der stellv. Kreisbrandmeister Herrn OBR Achim Schwark als Leiter der Feuerwehr vorgeschlagen. Hierzu gab es weder Vorbehalte noch Einwendungen.
Als Ergebnis dieser Anhörung schlägt der stellv. Kreisbrandmeister Herr Förster dem Rat mit seinem Schreiben vom 24.08.2021 vor, Herrn OBR Achim Schwark erneut zum Leiter der Feuerwehr für den Zeitraum von 6 Jahren zu bestellen.
Herr OBR Schwark ist seit 1979 Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Herzogenrath.
Im Rahmen der Anhörung der Wehr bestätigte der stellv. Kreisbrandmeister Herr Förster, dass Herr OBR Schwark sowohl die persönlichen, als auch die fachlichen Voraussetzungen für die Weiterführung des Amtes des Leiters der Feuerwehr erfülle.
B)
Zur Entlastung des Leiters der Feuerwehr können nach § 11 Absatz 1 Satz 1 BHKG NRW durch den Rat bis zu zwei Stellvertreter bestellt werden.
Herr Brandamtsrat ( BAR ) Markus Albert ist seit dem Jahr 2015 stellvertretender Leiter der Feuerwehr.
Im Rahmen der oben genannten Anhörung der Wehr, wurde Herr BAR Markus Albert erneut als stellvertretender Leiter der Feuerwehr durch den stellv. Kreisbrandmeister Herr Förster vorgeschlagen.
Aus den Reihen der Wehr gab es hierzu weder Vorbehalte, noch Einwendungen.
Als Ergebnis dieser Anhörung schlägt der stellv. Kreisbrandmeister Herr Förster dem Rat mit Schreiben vom 24.08.2021 vor, Herrn BAR Markus Albert zum stellvertretenden Leiter der Feuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Herzogenrath für den Zeitraum von 6 Jahren zu bestellen.
Herr BAR Albert ist seit 1984 Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Herzogenrath.
Der stellv. Kreisbrandmeister Herr Förster hat im Rahmen der Anhörung der Wehr bestätigt, dass Herr BAR Albert sowohl die persönlichen, wie auch die fachlichen Voraussetzungen erfülle, um das Amt des stellvertretenden Leiters der Feuerwehr weiter zu führen.
Aufgrund des Erreichens der Altersgrenze kann der bisherige stellvertretende Leiter der Feuerwehr, Herr Theo Mertens, sein Amt nicht weiter bekleiden. Herr Theo Mertens wird somit nicht mehr als stellvertretender Leiter der Feuerwehr zur Verfügung stehen. Für seine langjährige Tätigkeit als ehrenamtlicher Feuerwehrmann und seine Tätigkeiten als Löschzugführer, sowie stellvertretender Leiter der Feuerwehr, möchte sich die Verwaltung recht herzlich bedanken.
Im Zuge dessen ist diese Funktion neu zu besetzen.
Im Rahmen der oben genannten Anhörung der Wehr, wurde Herr Brandoberinspektor ( BOI ) Markus Schröder, derzeit Löschzugführer des Löschzuges Merkstein, als stellvertretender Leiter der Feuerwehr durch den stellv. Kreisbrandmeister Herr Förster vorgeschlagen.
Aus den Reihen der Wehr gab es hierzu weder Vorbehalte, noch Einwendungen.
Als Ergebnis dieser Anhörung schlägt der stellv. Kreisbrandmeister Herr Förster dem Rat mit Schreiben vom 24.08.2021 vor, Herrn BOI Markus Schröder zum stellvertretenden Leiter der Feuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Herzogenrath für den Zeitraum von 6 Jahren zu bestellen.
Herr BOI Schröder ist seit 1994 Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Herzogenrath.
Der stellv. Kreisbrandmeister Herr Förster hat im Rahmen der Anhörung der Wehr bestätigt, dass Herr BOI Schröder sowohl die persönlichen, wie auch die fachlichen Voraussetzungen erfülle, um das Amt des stellvertretenden Leiters der Feuerwehr zu bekleiden.
Rechtliche Grundlagen:
§ 11 des Brandschutz-Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetzes NRW ( BHKG NRW )
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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164,3 kB
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39,7 kB
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