Sitzungsvorlage - V/2021/442

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtrat nimmt die im Rahmen der Benehmensherstellung gem. § 55 Kreisordnung NRW von der Städteregion Aachen am 04.08.2021 sowie ergänzend am 06.09.2021 zur Verfügung gestellten Eckdaten zum städteregionalen Haushalt 2022 und der Haushalts- und Finanzplanung 2023-2025 zur Kenntnis.

Auf der Grundlage der vorgenannten Erläuterungen stellt die Stadt Herzogenrath das Benehmen für die allgemeine Städteregionsumlage 2022 her. Zugleich wird die Städteregion Aachen aufgefordert,

a)     weitere, sich bis zur Beschlussfassung über den Städteregionshaushalt 2022 gegenüber den Eckdaten ergebende positive Entwicklungen bei den Haushaltsdaten regionsumlagesenkend zu berücksichtigen. Sich ggf. gegenüber dem Eckdatenpapier für den Haushalt 2022 ergebende Verschlechterungen sind über entsprechende Konsolidierungsmaßnahmen, hier insbesondere durch Aufwandsreduzierung, zu kompensieren.

 

b)     mit Blick auf die mit der Haushaltsplanung 2022 sowie der mittelfristigen Finanzplanung bis 2025 einhergehenden Risiken aus der konjunkturellen und pandemiebedingten Entwicklung, den fortschreitenden freiwilligen Aufgabenzuwachs der Städteregion und den damit verbundenen stetigen Anstieg der Personal- und Sachkosten zu beenden.

 

Das Benehmen zur Festsetzung der Regionsumlage „Mehrbelastung ÖPNV“ wird für das Haushaltsjahr 2022 ebenfalls hergestellt.

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

Siehe Sachlage

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

x

keine Auswirkungen

 

 

positive Auswirkungen

 

 

negative Auswirkungen

 

Kurze Erläuterung (1-3 Sätze Um welche Auswirkungen handelt es sich? Sind diese erheblich oder gering? Wenn die Auswirkungen negativ sind, bestehen alternative Handlungsmöglichkeiten?):

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Sachverhalt

 

 

 

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 04.08.2021 (Anlage 1) hat die Städteregion Aachen das Eckdatenpapier zum Haushaltsentwurf 2022 an die regionsangehörigen Kommunen übersandt und mit Wirkung vom gleichen Tag das Benehmensverfahren gem. § 55 KrO NRW zur Festsetzung der allgemeinen Regionsumlage und der Regionsumlage für die Mehrbelastung ÖPNV eingeleitet.

In der Zusammenkunft der Kämmerer der städteregionsangehörigen Städte und Gemeinden am 02.09.2021 erfolgte eine Vorstellung und Diskussion des Eckdatenpapiers unter Beteiligung des Städteregionskämmerers. In diesem Gremium informierte der Städteregionskämmerer über die gegenüber den mitgeteilten Eckdaten positive Entwicklung bei den Umlagezahlungen an den LVR Landschaftsverband Rheinland. Die Veränderungen wurden mit Schreiben vom 06.09.2021 (Anlage 2) schriftlich mitgeteilt. Diese sind Grundlage der Benehmensherstellung.

Auf die Erläuterungen in den zur Verfügung gestellten Unterlagen wird verwiesen. In diesen Erläuterungen werden die Gründe für den Anstieg der Regionsumlage beschrieben.

Die Aufwandssteigerungen bei der Städteregion Aachen beruhen im Wesentlichen auf einen erneuten deutlichen Anstieg der Personal- und Sachaufwendungen, der Aufwendungen für die Sozialleistungen sowie einem deutlichen Anstieg der Landschaftsverbandsumlage des Landschaftsverbandes Rheinland. Hiergegen hatten zahlreiche kreisfreie Städte und Kreise, ebenfalls die Städteregion Aachen, interveniert. Der Landschaftsverband hat, wie oben beschrieben, den Umlagesatz reduziert. Gleichwohl muss die Städteregion eine um ca. 3,1 Mio. € höhere Umlage gegenüber dem Haushaltsjahr 2021 zahlen. Darüber hinaus ergeben sich weitere erhebliche Steigerungen bei der Landschaftsverbandsumlage ab 2023 ff. Dies hat unmittelbare Auswirkungen auf die Regionsumlage.

Die Städteregion beabsichtigt zwar im Rahmen des Finanzplanungszeitraumes diese Mehraufwendungen durch Entnahmen aus der Ausgleichsrücklage aufzufangen. Aus der Sicht der Kämmerer ist es jedoch zwingend notwendig, dass die Bemühungen der Städteregion Ertragsverbesserungen zu erzielen bzw. den Aufwand nachhaltig zu reduzieren deutlich stringenterer eigener Anstrengungen bedarf. Insbesondere die fortlaufende Personal- und Sachkostensteigerungen im freiwilligen Aufgabenbereich der Städteregion bedürfen einer kritischen Überprüfung. Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass die Altkreiskommunen zwar ebenfalls zusätzliche Steigerungen in diesem Bereich ausweisen müssen. Dies dient jedoch dort fast ausschließlich der ordnungsgemäßen Wahrnehmung der immer mehr ansteigenden Pflichtaufgaben.

Insgesamt weist die Städteregion darauf hin, dass aufgrund der vorliegenden Eckdaten folgende Belastungen an die Altkreiskommunen im Finanzplanungszeitraum weitergegeben werden müssen:

 

 

Jahr

Regionsumlage in €

Regionsumlage in %

2022

197.581.771

37,3

2023

202.785.640

39,0

2024

213.573.863

39,0

2025

222.565.294

39,0

 

Die Stadt Herzogenrath zahlt in 2021 eine Regionsumlage in Höhe von

28.119.603 €.

Aufgrund der mitgeteilten Eckdaten der Städteregion Aachen wird in 2022 eine Regionsumlage in Höhe von

28.282.763 €

anfallen. Dies bedeutet ein Mehraufwand in Höhe von 163.160 €. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass in der aktuellen Finanzplanung für 2022 eine Umlagezahlung in Höhe von 26.370.000 € und damit rund 2 Mio. € weniger eingeplant war.

Die konkreten Zahllasten für die Jahre 2023 ff. werden im Rahmen der Haushaltsaufstellung ermittelt.

In der Besprechung der Kämmerer der städteregionsangehörigen Kommunen wurde nochmals eindringlich eine transparentere und umfassendere Darstellung, insbesondere der Entwicklungen im Sozialetat, eingefordert. So wurde der Budgetbericht zum 30.06.2021 mehrfach im Eckdatenpapier zitiert, den Kämmerern jedoch nicht zur Verfügung gestellt.

Die Mehrbelastung ÖPNV wird in 2022 mit einem erhöhten Prozentsatz von 3,8423 (Vorjahr 3,7784) festgesetzt. Auf die Erläuterungen wird verwiesen. Hieraus ergibt sich eine ÖPNV Umlage von 2.913.421 € (Vorjahr 2.774.073 €). Unter Berücksichtigung des niedrigeren Abrechnungsbetrages für 2020 entsteht in 2022 eine Zahlungslast von 2.781.094,89 €.

Rechtliche Grundlagen:

 

§ 55 GO NRW

 

Anlagen:

Anlage 1 Eckdatenpapier vom 04.08.2021

Anlage 2 Fortschreibung der Eckdaten vom 06.09.2021

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

 

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Anlagen

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