Sitzungsvorlage - V/2008/412-E1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Umwelt- und Planungsausschuss genehmigt die als Anlage beigefügte Dringlichkeits-entscheidung gem. § 60 Abs. 2 GO NRW.

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Finanz. Auswirkung

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die als Anlage beigefügte Dringlichkeitsentscheidung wird dem zuständigen Fachausschuss gem. § 60 Abs. 2 GO NRW zur Genehmigung vorgelegt.

 

Explizites Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes II/60 “Honigmannstraße“ ist, den sowohl im regionalen Einzelhandelskonzept der Städteregion Aachen (STRIKT) als auch im Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept der Stadt Herzogenrath dargestellten zentralen Versorgungsbereich Kohlscheid vor schädlichen Auswirkungen durch die weitere Ansiedlung von zentren- und nahversorgungsrelevantem Einzelhandel an anderer Stelle zu schützen. Darüber hinaus ist langfristiges Ziel, gewerbliche Flächen für Handwerker im Geltungsbereich des Bebauungsplanes planungsrechtlich zu sichern.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

BauGB und GO NRW und Zuständigkeitsordnung der Stadt Herzogenrath

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage/n:

Dringlichkeitsentscheidung vom 22.12.2008

 

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Anlagen

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