Sitzungsvorlage - V/2019/382-E03
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung eines Sportzentrums in Herzogenrath-Merkstein; hier: Festlegung des Standorts
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 61 - Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und grenzüberschreitende Zusammenarbeit
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Entscheidung
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11.11.2021
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Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und grenzüberschreitende Zusammenarbeit beauftragt die Verwaltung, ein städtebauliches Konzept sowie ein Nutzungs- und Raumprogramm für den Standort „Stadion“ auszuarbeiten und abzustimmen sowie ein Büro für die weitere Planung zu beauftragen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
1. Gesamtkosten
X | Pflichtaufgabe |
| Freiwillige Aufgabe |
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung
X | ja |
| nein |
Eine Kostenermittlung wird im weitern Verfahren erstellt und vorgelegt.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
| keine Auswirkungen |
| positive Auswirkungen |
| negative Auswirkungen |
Kurze Erläuterung (1-3 Sätze – Um welche Auswirkungen handelt es sich? Sind diese erheblich oder gering? Wenn die Auswirkungen negativ sind, bestehen alternative Handlungsmöglichkeiten?):
Die Auswirkungen auf den Klimaschutz müssen noch ermittelt werden.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Sportplätze sind ein wichtiger Bestandteil der städtebaulichen Infrastruktur und dienen dem Sport, der Freizeit und der Erholung.
Ziel der Planungen in Merkstein ist die Schaffung einer zentralen, modernen Spiel – und Trainingsmöglichkeit für die ortsansässigen Vereine. Die neue Sportanlage sollte umweltverträglich, ressourcenschonend und energieeffizient errichtet und betrieben werden und aus städtebaulicher und architektonischer Sicht eine Anlage mit Vorbildcharakter werden.
Da die ursprünglich ausgewählte Fläche südlich des Gewerbegebietes Nordstern-Park aus eigentumsrechtlichen Gründen und aus städtebaulicher Sicht nicht zur Verfügung steht, wurden von der Verwaltung die Alternativstandorte an der Halde „Grube Adolf“ und am „Stadion“ in der Geilenkirchener Straße näher überprüft. Es wurden auch die Standorte „Comeniusstraße“ und „An der Waidmühl“ betrachtet. Der Bereich „Comeniusstraße“ wurde auf Grund der zu geringen Größe nicht näher untersucht. Der Standort „An der Waidmühl“ wurde ausgeschlossen, da dieser Bereich im Rahmen der Überarbeitung des Regionalplans durch die Bezirksregierung Köln als Reservefläche für den allgemeinen Siedlungsbereich identifiziert wurde. Die Fläche zeichnet sich durch eine hervorragende Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr aus und sollte daher auch aus Sicht der Verwaltung zur Deckung des dringenden Bedarfs an Wohnbauland zur Verfügung stehen. Zudem sind gemäß einer schalltechnischen Erstbewertung bei einer intensiven Nutzung der Fläche als Sportplatz Lärmschutzkonflikte nicht auszuschließen.
1. Standort „Grube Adolf Park“
Der seit dem 18.03.2004 rechtskräftige Bebauungsplan III/ 17 „Wohnpark Grube Adolf“ setzt auf einer Fläche von ca. 1,6 ha ein allgemeines Wohngebiet fest. Eine Bebauung wurde bisher nicht realisiert. Eigentümer des Flurstücks 1769 ist die EBV GmbH. Neben einer Stellungnahme eines Schallschutzsachverständigen zur Lärmbelastung ist auch eine Aussage zum Verkehrs- und Parkraumkonzept erforderlich. Die zusätzlichen Verkehre werden bei dieser Standortwahl durch Wohngebiete mit Tempo 30 und über eine einzige Zufahrt geführt. Die Anbindung des Gebietes an den öffentlichen Personennahverkehr ist eher als unzureichend einzustufen. Die Anordnung der Sportplätze ist bei diesem Standort von unterschiedlichen Faktoren abhängig.
- Liegen die Fußballfelder im Bereich der Bauflächen, erfolgt eine Trennung durch die Zufahrt zum Besucherzentrum. Hierdurch ergeben sich Probleme bei der Einfriedung.
- Liegen beide Plätze zusammenhängend südlich der Zuwegung, ist zu klären, ob die im B-Plan festgesetzte Schachtschutzzone 1 überplant werden kann.
- Liegen beide Plätze nördlich der Zuwegung, ist der Geltungsbereich nach Norden in das Landschaftsschutzgebiet zu ergänzen. Die Kunstrasenplätze sowie die Errichtung der erforderlichen Stellplätzte, Flutlicht- und Nebenanlagen würden in diesem bisher naturnahen Landschaftsbild einen Eingriff darstellen. Ein solches Vorgehen muss auf jeden Fall vorab mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt werden.
- Gemäß einer Untersuchung zur Altlastenproblematik, kann die Fläche innerhalb des Geltungsbereiches uneingeschränkt für eine Wohnbebauung genutzt werden. Ob diese Aussage auch auf die Nutzung als Sportplatz übertragen werden kann, der möglicherweise auch außerhalb des Geltungsbereiches liegt, ist zu prüfen.
Der Bebauungsplan und Flächennutzungsplan ist zu ändern. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes sind bei Feststellung von Immissionskonflikten zwischen der vorhandenen Wohnbebauung und der Nutzung der Sportplätze entsprechende Festsetzungen von Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Erst nach der Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit sind alle Planungshindernisse bekannt.
Das Gelände vor dem Grube Adolf Denkmal wurde u.a. auch für die Errichtung von Wohnmobilstellplätzen in Betracht gezogen. Aus Sicht des Stadtplanungsamtes wäre vor dem Hintergrund des Lärm- und Landschaftsschutzes diese Nutzungsoption einfacher umzusetzen, als die Anlage eines Sportparks.
2. Standort „Stadion Geilenkirchener Straße“
Vorteil einer Revitalisierung des Stadions ist, dass die Stadt bereits Eigentümer der Fläche ist. Da an diesem Standort jedoch Entwässerungsprobleme vorliegen, sind Ersteinschätzungen zu Lösungsmöglichkeiten abzufragen. Die Immissionskonflikte sind auf Grund der Vorbelastung durch die Geilenkirchener Straße wahrscheinlich gering. Für die Realisierung ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes nicht erforderlich. Eine Genehmigung kann gemäß § 35 BauGB erfolgen.
Die Vor- und Nachteile der beiden Standorte werden in der nachfolgenden Tabelle nochmal zusammengefasst:
Standort | Pro | Kontra |
Grube Adolf Park | Abgegrenzter Bereich | Erwerb der Fläche erforderlich |
| Ergänzung mit anderen Freizeit- einrichtungen | Ersteinschätzung Lärm erforderlich |
| Nachfolgenutzung, wenn Wohnen nicht realisierbar | Änderungsverfahren FNP einleiten |
| Folgenutzung noch vorhandener Sportplätze möglich | Änderungsverfahren B-Plan einleiten |
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| Wahrscheinlich nur 2 Plätze mögliche |
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| Verkehrskonzept ausarbeiten |
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| Bewertung Arten- und Landschafts- schutz abwarten |
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| Schachtschutzzone beachten |
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| Lichtverschmutzung im angren- zenden Landschaftsschutzgebiet |
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Stadion Geilenkirchener Str. | Städtisches Eigentum | Entwässerungsproblematik untersuchen |
| Kein Bebauungsplanverfahren | Ersteinschätzung Lärm erforderlich (voraussichtlich unproblematisch) |
| Voraussichtlich keine Umweltbelange |
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| Gute Erreichbarkeit und ÖPNV Anbindung |
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| Vermutlich geringere Immissionskonflikte |
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| Folgenutzung noch vorhandener Sportplätze möglich |
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| Synergie mit Freibad, evtl. Parkplatzzusammenlegung |
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Fazit:
Gemäß der Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile wird die Fläche „Grube Adolf Park“ nicht mehr weiter als Alternativstandort untersucht.
Weiteres Vorgehen:
Für den Standort „Stadion“ wird neben der Aussage zum Schallschutz eine Stellungnahme zur Entwässerung benötigt. Konflikte mit dem Landschaftsschutz sind nicht erkennbar. Eine Beteiligung der Unteren Naturschutzbehörde wird dennoch empfohlen. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist nicht erforderlich, da eine Genehmigung gemäß § 35 BauGB erfolgen kann.
Die Erschließung und Anbindung an den ÖPNV ist über die Geilenkirchener Straße gewährleistet. Bei der Erstellung des Parkraumkonzeptes sind Synergien mit dem Stellplatzbedarf des Freibades zu prüfen. Darüber hinaus soll ebenfalls geprüft werden, den Zugang zum Freibad in diesen Bereich zu verlegen. Möglicherweise könnte der bisherige Parkplatz des Freibades einer neuen Nutzung zugeführt werden. Es ist zu prüfen, ob Teile dieser Fläche bebaut oder entsiegelt werden können.
Da der Standort „Stadion“ auf Grund der Lage am Ortseingang eine besondere städtebauliche Bedeutung hat, wird die Verwaltung beauftragt, ein Büro mit der Planung eines städtebaulichen Konzeptes zu beauftragen. Ein Nutzungs- und Raumprogramm ist ebenfalls auszuarbeiten. Es wird darauf hingewiesen, dass zur Realisierung der Maßnahme weitere Büros beauftragt werden müssen (Gesamt- und Freiraumplanung mit der Lage der Sportplätze, der Ergänzungsflächen und der Hochbauten sowie die entsprechende Detailplanung). Eine Kostenaufstellung liegt noch nicht vor, wird aber im weitern Verfahren vorgelegt.
