Sitzungsvorlage - V/2021/470

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Herzogenrath, die als Anlage 1 beigefügte Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) in der Stadt Herzogenrath vom 14.12.2021 zu beschließen.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

Keine

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

x

keine Auswirkungen

 

 

positive Auswirkungen

 

 

negative Auswirkungen

 

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Hundesteuersatzung der Stadt Herzogenrath wurde durch Beschluss des Stadtrates vom 13.12.2011 neu gefasst. Darüber hinaus erfolgte mit Beschluss vom 11.12.2012 eine Anpassung der Steuersätze.

 

Im Zusammenhang mit einer Prüfung der Hundesteuer durch das Rechnungsprüfungsamt wurde festgestellt, dass die Hundesteuersatzung nicht mehr der inzwischen überarbeiteten Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes entspricht. Es wurde daher empfohlen, die Satzung entsprechend anzupassen.

 

Neben einigen redaktionellen Änderungen ist eine Anpassung des § 2 der Satzung im Hinblick auf die Definition von gefährlichen Hunden erforderlich.

 

Nähere Einzelheiten können der als Anlage 2 beigefügten Synopse entnommen werden.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

§ 7 i.V.m. § 41 Abs. 1 S. 2 Buchst. f GO NRW

§§ 3 und 20 Abs. 2 Buchst. b KAG NRW

Reduzieren

Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Stellungnahme ÖRP:

 

Die Hundesteuersatzung wurde hinsichtlich

 

-          der Definition der gefährlichen Hunde,

-          des Wegfalls der Hundesteuerermäßigung bei jungen gefährlichen Hunden (< 6 Monate),

-          des Wegfalls der Ordnungswidrigkeitenvoraussetzung bei verspäteter Abmeldung sowie

-          einiger redaktioneller Änderungen

 

überarbeitet und an die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes angepasst.

Gegen die Neufassung der Hundesteuersatzung bestehen seitens der Örtlichen Rechnungsprüfung keine Bedenken.

 

 

Anlage/n:

 

  1. Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) in der Stadt Herzogenrath vom 14.12.2021
  2. Synopse der bisherigen und der neuen Satzungsregelungen

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...