Sitzungsvorlage - V/2021/525

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Herzogenrath, die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und den Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Stadt Herzogenrath zu beschließen und die als Anlagen beigefügten Gebührenbedarfsberechnungen 2022 für die getrennten Abwassergebühren und Kleinkläranlagen zur Kenntnis zu nehmen.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

X

keine Auswirkungen

 

 

positive Auswirkungen

 

 

negative Auswirkungen

 

Kurze Erläuterung (1-3 Sätze Um welche Auswirkungen handelt es sich? Sind diese erheblich oder gering? Wenn die Auswirkungen negativ sind, bestehen alternative Handlungsmöglichkeiten?):

 

Es handelt sich um eine Gebührenkalkulation, die keine direkten Auswirkungen auf den Klimaschutz hat.

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Sachverhalt

 

 

 

 

Sachverhalt:

 

Neufassung der Abwassergebührensatzung:

 

Das neue Landeswassergesetz NRW ist am 18.05.2021 in Kraft getreten. Aus diesem Grund wurde vom Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen eine neue Muster-Satzung zur Erhebung von Abwassergebühren und den Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse herausgegeben. Die Muster-Satzung ist in Abstimmung mit dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW (MULNV NRW) und der Kommunal Agentur NRW erstellt worden. Aufgrund von redaktionellen und rechtlichen Änderungen ist eine Neufassung der Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Stadt Herzogenrath notwendig. Die Neufassung der Satzung zur Erhebung von Abwassergebühren und Kostenersatz von Grundstücksanschlüsse ist als Anlage 1 und die dazugehörige Synopse als Anlage 2 dieser Vorlage beigefügt. Die Änderungen wurden in der Synopse markiert.

Neben den hauptsächlich genderkonformen Formulierungen wurden auch die rechtlichen Änderungen berücksichtigt.

 

Unter anderem wurde § 4 Absatz 4 dahingehend ergänzt, dass ein Bezug zu § 4 Absatz 5 hergestellt wurde. Hierdurch wird konkretisiert, dass die Betreiber/-innen von privaten Wasserversorgungsanlagen, die zum Beispiel aufgrund von fehlenden Wasserzählern keinen Nachweis über die dem städtischen Kanalnetz zugeführte Schmutzwassermenge erbringen können oder wollen, mit einer Abwassermenge von insgesamt 40 m³ je Bewohner/-in zu Schmutzwassergebühren herangezogen werden. Dies bedeutet beispielsweise, dass bei einem Vierpersonenhaushalt, welcher eine Brauchwasserzisterne betreibt und einen Frischwasserverbrauch von 130 m³ hat, angenommen wird, dass 30 m³ als Brauchwasser aus der Zisterne entnommen werden und somit für insgesamt 160 m³ Schmutzwassergebühren fällig werden.

Diese Verfahrensweise wurde auch durch die Verwaltungsgerichte Münster (7 K 2409/04) sowie Gelsenkirchen (13 K 749/13) bestätigt.

 

Des Weiteren wurden in § 4 Absatz 4 die Vorgaben für den Einbau eines Wasserzählers spezifiziert. Das Mess- und Eichrecht wurde zum 01.01.2015 neu geregelt. In Anlehnung an das Mess- und Eichrecht kann die Stadt die Verwendung von sog. EU- Wasserzählern mit einer Konformitätserklärung des Herstellers in der Gebührensatzung vorschreiben, da Sie sicherzustellen hat, dass eine verursachungsgerechte Abrechnung, bezogen auf die Gesamtheit der Solidargemeinschaft der Gehrenzahler erfolgt. Diese Vorgaben sollen die ordnungsgemäße Funktion der eingebauten Wasserzähler bei privaten Wasserversorgungsanlagen (Brunnen oder Regenwassernutzungsanlagen) gewährleisten.

 

 

Gebührenentwicklung:

 

Getrennte Abwassergebühren

 

Die Gebührenbedarfsberechnung 2022 basiert auf den Ergebnissen der Nachkalkulation 2020, den Planansätzen 2021 und den zu erwartenden Kostenentwicklungen in 2022. Die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten werden gewissenhaft geschätzt mit dem Ziel, die prognostizierten Kosten der Abwasserbeseitigung mit dem Gebührenaufkommen zu decken, aber nicht zu übersteigen.

 

Des Weiteren fließen für die Berechnungen der Gebührensätze zum einen die zu erwartenden Frischwassermengen als Wahrscheinlichkeitsmaßstab für die Ermittlung der Schmutzwassergebühr und zum anderen die Größe der abflusswirksamen Flächen im Stadtgebiet (inklusive städtischer Anteil an der Straßenentwässerung und Straßenbaulastträger) bei der Ermittlung der Niederschlagswassergebühr ein.

 

Der Rat der Stadt Herzogenrath hatte zuletzt in seiner Sitzung am 15.12.2020 den IV. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und Kostenersatz für die Grundstücksanschlüsse vom 13.12.2016 beschlossen. Dabei wurden die Gebührensätzer Schmutzwasser auf 3,51 Euro pro Kubikmeter Abwasser und für Niederschlagswasser auf 1,09 Euro pro Quadratmeter bebauter bzw. überbauter und/oder befestigter Fläche festgesetzt.

Die Gebühr für die Kleinkläranlagen wurde auf 35,49 Euro je Kubikmeter abgefahrenen Klärschlamm beschlossen.

 

 

Aufgrund der insgesamt nur leicht gestiegenen Kosten im Bereich der Abwasserbeseitigung ist für das Jahr 2022 im Bereich der Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr keine Gebührenanpassung vorgesehen.

 

Demnach betragen die getrennten Abwassergebühren 2022 unverändert:

 

SCHMUTZWASSER

NIEDERSCHLAGSWASSER

3,51 €/m³

1,09 €/m²

 

 

Die detaillierte Gebührenbedarfsberechnungr die getrennte Gebühr ist als Anlage 3 und der direkte Jahresvergleich der Kosten- und Erlösentwicklung im Gebührenhaushalt Abwasser 2021/2022 als Anlage 4 dieser Vorlage beigefügt.

 

Kleinkläranlagen

 

Anlage 5 stellt die Gebührenbedarfsberechnung für die Kleinkläranlagen dar.

Die Gebühr für die Abfuhr aus Kleinkläranlagen steigt in 2022 von 35,49 Euro auf 37,45 Euro je Kubikmeter abgefahrenen Klärschlamm. Grund sind höhere Arbeitsanteile und daraus resultierende höhere Personalkosten im Bereich Tiefbau und den Querschnittsämtern. Die Preise für die Entleerung der Kleinkläranlagen durch Privatunternehmer sinken in 2022 im Vergleich zu 2021 um 0,60 Euro pro Kubikmeter abgefahrenen Klärschlamm, und das Entgelt an den Wasserverband Eifel-Rur bleibt unverändert konstant.

 

 

Ansatzfähige Kosten:

 

Zu den ansatzfähigen Kosten gehören Personal- und Verwaltungskosten, Gemeinkostenanteile, Fremdleistungen, Verbandslasten, Abwasserabgaben und kalkulatorische Kosten (Abschreibung nach Wiederbeschaffungszeitwerten sowie die Verzinsung auf das Fremd- und Eigenkapital).

 

 

Personalkosten Tiefbau                          166.900 Euro

 

Die Personalkosten im Bereich der Abwasserunterhaltung (konsumtiv) sinken im Vergleich zum Vorjahr um ca. 36.000 Euro. Die geringeren Kosten ergeben sich zum einen aus geringeren Arbeitsstundenumfängen und zum anderen aufgrund von Stellenwechseln und damit einhergehenden Vergütungsanpassungen.

 

 

 

 

 

 

 

Leistungsverrechnung Querschnittsämter 183.800 Euro

 

Die Leistungsverrechnungen im Bereich der Querschnittsämter steigen in 2022 um 20.000 Euro. Grund hierfür sind personelle Veränderungen in den Querschnittsämtern und veränderte Arbeitsanteile sowie Tarifanpassungen.

 

 

Instandhaltung der Entwässerungsanlagen           704.000 Euro

 

Die Kosten für die Instandhaltung der Entwässerungsanlagen steigen in 2022 um 100.000 Euro an. Neben der hrlichen Kanalreinigung, Rattenbekämpfung und Entleerung der Sammelgruben, sind darüber hinaus auch punktuelle offene und grabenlose Sanierungen im Stadtgebiet, Kosten für das Abwasserbeseitigungs- und Niederschlagsbeseitigungskonzept sowie für das Klimakonzept gemäß Abwasserbeseitigungskonzept enthalten.

 

 

Instandhaltung von Mischwasserpumpstationen     80.000 Euro

 

Der Haushaltsansatz für die Unterhaltung und Reparatur von Mischwasserpumpstationen im Stadtgebiet bleibt unverändert auf Vorjahresansatz.

 

 

Stromkosten Mischwasserpumpstationen                                                           1.600 Euro

 

Auch der Haushaltsansatz für die Stromkosten der Mischwasserpumpstationen beträgt wie in 2021 1.600 Euro.

 

 

Einstellung von Unterdeckungen im Rahmen des Gebührenausgleichs

 

Gemäß § 6 Absatz 2 Satz 3 Kommunalabgabengesetz NRW sollen im Rahmen der Nachkalkulation festgestellte Kostenüberdeckungen und Kostenunterdeckungen innerhalb von 4 Jahren ausgeglichen werden. Die Kostenunterdeckungen der vergangenen Nachkalkulationen wurden gänzlich ausgeglichen, so dass r 2022 keine Unterdeckung in der Gebührenbedarfsberechnung berücksichtigt werden muss.

 

 

Kalkulatorische Abschreibung             2.359.619 Euro

 

Im Rahmen der Fortschreibung des Anlagevermögens und der sich ergebenden Aktivierung neuer Kanäle steigt die kalkulatorische Abschreibung in 2022 um 16.300 Euro an.

 

 

Kalkulatorische Verzinsung             1.624.687 Euro

 

Die kalkulatorische Verzinsung des Anlagevermögens sinkt aufgrund des gesunkenen Zinssatzes und der geringeren Aktivierung von neuem Kanalvermögen um 68.300 Euro im Vergleich zum Vorjahr. Der kalkulatorische Zinssatz ergibt sich aus dem langjährigen Durchschnitt der Emissionsrenditen für festverzinsliche Wertpapiere inländischer öffentlicher Emittenten. Herausgeber ist die Deutsche Bundesbank, die diese Werte aus einer fünfzig Jahre umfassenden Zeitspanne einschließlich des Vorvorjahres, das dem Kalkulationsjahr vorhergeht, veröffentlicht. Für das Kalkulationsjahr 2022 umfasst diese Zeitspanne die Werte aus den Jahren 1971 bis 2020 und ergibt einen anzuwendenden Zinssatz von 5,242%.

 

 

 

 

 

Beitrag an den Wasserverband Eifel-Rur           5.828.680 Euro

 

Der Beitrag an den Wasserverband Eifel-Rur steigt erstmals wieder r das Kalkulationsjahr 2022 um 33.700 Euro auf insgesamt 5.829.000 Euro an. Die Steigerung resultiert aus den gestiegenen Betriebs- und Verwaltungskosten des Wasserverbands. Die Kosten für die Sonderbauwerke und Kläranlagen sinken dagegen bzw. bleiben nahezu konstant.

 

 

Abwasserabgabe für Vorjahre               281.000 Euro

 

Die Abwasserabgabe ist eine Sonderabgabe, die der Staat von den Ländern für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer erhebt. Die Abgabe wird nach dem Verursacherprinzip vom Land über die zuständigen Wasserverbände oder Städte erhoben. Sie dient als Anreiz, vermeidbare Schadstoffemissionen in die Gewässer zu unterlassen und die Abwasserreinigung zu optimieren. Bisher wurde die Stadt Herzogenrath jährlich zu Abwasserabgaben für Schmutzwasser herangezogen. Die Einleitung von Niederschlagswasser in die Mischwassernetze der Stadt Herzogenrath blieben bisher abgabenfrei. Aufgrund der relativ neuen Gesetzes-Novellierung des § 8 Absatz 3 Abwasserabgabengesetzes NRW wird sowohl von Seiten der Stadt Herzogenrath als auch vom Wasserverband Eifel-Rur damit gerechnet, dass zukünftig keine 100% Befreiung von der Niederschlagswasserabgabe mehr erfolgen wird. In den vergangenen zwei Jahren wurden bereits Mittel in Höhe von 80.000 Euro in die Rückstellung Abwasserabgabe eingestellt. Ende 2020 erfolgte erstmals die Versagung der Befreiung für das Jahr 2018, so dass auch für die Folgejahre ebenfalls mit einer Versagung zu rechnen ist.  Der Wasserverband Eifel-Rur hat im Rahmen der Vorausleistungen für 2022 den Betrag für die Niederschlagswasserabgabe mit einkalkuliert, um sie an das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW) weiter zu leiten. Die potentielle Versagung der Befreiung betrifft nur die Niederschlagsabwasserabgabe. Die übrigen Schmutzwasserabgaben werden im normalen Umfang beschieden, da davon ausgegangen wird, dass die übrigen Netze die technischen Anforderungen, wie in den Vorjahren auch, erfüllen und die Grenzwerte eingehalten werden. r die Kalkulation 2022 werden deshalb Abwasserabgaben in Höhe von insgesamt 281.000 Euro veranschlagt. Dabei werden 100.000 Euro für die Schmutzwasserabgabe und 181.000 Euro für die Niederschlagswasserabgabe kalkuliert. Im Vergleich zum Vorjahr steigt der Ansatz um 224.000 Euro.

 

 

Stadt Übach-Palenberg             1.016.700 Euro

 

Gemäß öffentlich-rechtlicher Vereinbarung zwischen der Stadt Übach-Palenberg und der Stadt Herzogenrath wird hrlichr die Einleitung von Abwässern aus dem Ortsteil Merkstein in die Kläranlage Frelenberg ein Benutzungsentgelt auf Basis der aktuellen Gebührensätze der Stadt Übach-Palenberg für Schmutz- und Niederschlagswasser gezahlt. Im Vergleich zum Kalkulationsansatz 2021 sinken die Kosten um 11.200 Euro aufgrund leicht gesunkener Einleitungsmengen.

 

 

Erlöse:

 

Benutzungsentgelte                            199.100 Euro

 

Die Höhe der Benutzungsentgelte bleibt konstant auf dem Kalkulationsansatz des Vorjahres.

Das Entgelt der Stadt Kerkrade und des Wasserverbands Roermond r die Einleitung von Abwässern aus Rolduc /Grenzstraat in die Kläranlage Worm ist wieder mit 68.000 Euro veranschlagt.

Das Benutzungsentgelt der Stadt Würselen für die Einleitung von Abwässern aus dem Stadtgebiet Würselen in die Kläranlage Steinbusch beträgt 114.600 Euro.

Die Stadt Aachen wird zu einem Benutzungsentgelt in Höhe von ca.16.400 Euro für die Einleitung von Abwässern aus dem Gebiet „Zum Blauen Stein“ und der ehemaligen Deponie „Maria Theresia“ herangezogen.

 

 

Städtischer Anteil an der Straßenentwässerung          1.578.800 Euro

 

Aufgrund von neu hinzugefügten Straßenflächen (Markttangente Kohlscheid) steigt der städtische Anteil an der Straßenentwässerung der Stadt Herzogenrath in 2022 um 12.500 Euro an.

Die zugrunde gelegte Gesamtfläche für die Straßenentwässerung beträgt 1.448.464 Quadratmeter.

 

 

Sonderpostenr den Gebührenausgleich Abwasser                                      46.500 Euro

 

Bei der Gebührenbedarfsberechnung gilt das Kostendeckungsprinzip, das heißt, dass eine Kostendeckung anzustreben ist. Ergeben sich am Ende des Bemessungsraumes (Kalkulationsjahr) Kostenüberdeckungen, so muss die Gemeinde gemäß § 6 Absatz 2 Satz 3 KAG NRW diese Kostenüberdeckungen innerhalb der folgenden vier Jahre ausgleichen.

Die Entnahme aus dem Sonderposten Abwasserbeseitigung in Höhe von 46.500 Euro wird zum Ausgleich des Gebührenhaushaltes benötigt.

 

 

Kanalbenutzungsgebühren          10.404.600 Euro

 

Die Berechnung der Schmutzwassergebühr basiert auf den vom örtlichen Wasserversorger abgelesenen und übermittelten Frischwasserdaten aller drei Stadtteile (Merkstein, Herzogenrath und Kohlscheid). Auf Basis dieser Datenbestände erfolgt die Jahresveranlagung für den folgenden Kalkulationszeitraum. Zum Zeitpunkt der Kalkulation werden die bereits ermittelten Abzugsmengen für Frischwasser, wie zum Beispiel bei landwirtschaftlichen Betrieben, Großverbrauchern oder auch Grundstückseigentümerinnen oder Grundstückseigentümern aus den abgelesenen und übermittelten Frischwassermengen heraus gerechnet. Insgesamt ist für den Kalkulationszeitraum 2022 mit einer leichten Steigerung der Schmutzwassermengen von ca. 10.000 Kubikmeter zu rechnen.

r die Niederschlagswassergebühr werden die durch Selbstauskunft der Grundstückseigentümerinnen oder Grundstückseigentümer mitgeteilten bebauten bzw. überbauten und/oder versiegelten Flächen auf dem jeweiligen Grundstück berücksichtigt. Darüber hinaus werden die städtischen Straßenflächen sowie die Straßenflächen, die den Straßenbaulastträgern (Städteregion Aachen und Straßen NRW) zuzuordnen sind, berücksichtigt.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

Gemeindeordnung NRW, Kommunalabgabengesetz NRW, Landeswassergesetz NRW

Gemäß § 6 Absatz 1 KAG ist bei kostenrechnenden Einrichtungen eine Kostendeckung zu erzielen.

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

 

Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:

Die Abwasserbeseitigungs- und Kleinkläranlagengebührenkalkulation sowie die geänderte Abwasserbeseitigungsatzung wurden der Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung kurzfristig vorgelegt.

 

Abwasserbeseitigungsgebühren:

Die Ansätze konnten anhand der vorgelegten Unterlagen nachvollzogen werden. Eine Kostensteigerung von 104.000 € ergab sich bei der Position Unterhaltung der Entwässerungsanlagen und bei der Abwasserabgabe mit 224.500 €, die aufgrund der Haushaltsanmeldungen 2022 berücksichtigt wurden. Gleichzeitig wurden die Ansätze für die Instandhaltung der Pumpstationen und der Erstellung von Gutachten reduziert. Zudem musste keine Unterdeckung aus Vorjahren einkalkuliert werden, so dass insgesamt eine Kostensteigerung von nur ca. 59 T€ besteht. Unter Berücksichtigung der höheren Einleitungsmenge und einer Entnahme von 46.460 € aus dem gebildeten Sonderposten Abwassergebühren konnten die Gebühren zum Jahr 2021 konstant gehalten werden.

Gegen die vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung mit Schmutzwassergebühren von 3,51 € und Niederschlagswassergebühren von 1,09 € bestehen seitens der Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung keine Bedenken.

 

Kleinkläranlagen:

Die Ermittlung der veranschlagten Kosten und Erträge für die Abfuhr der Kleinkläranlagen konnten nachvollzogen werden. Von Seiten der Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung besteht gegen die Erhöhung der Gebühr um 1,96 auf 37,45 € keine Bedenken.

 

Abwasserbeseitigungsatzung:

Die vorherige Abwasserbeseitigungssatzung wurde mit geringen Abweichungen an die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes angeglichen. Gegen die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse bestehen seitens der Beratung und Örtlichen Rechnungsprüfung keine Bedenken.

 

 

Anlage/n:

 

Anlage 1   -  Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und den Kostenersatz für

                    Grundstücksanschlüsse

 

Anlage 2  -  Synopse

 

Anlage 3  - Gebührenkalkulation 2022 für die getrennte Abwassergebühr

 

Anlage 4  -  Kosten- und Erlösvergleich 2021/ 2022

 

Anlage 5  -  Gebührenkalkulation für die Kleinkläranlagen 2022

 

 

 

 

Herzogenrath, den       .11.2021

 

 

 

 

 

Dr. Benjamin Fadavian

   (Bürgermeister)

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Anlagen

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