Sitzungsvorlage - V/2021/534

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Herzogenrath die Beschlussfassung der Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Herzogenrath.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

1. Gesamtkosten

 

X

Pflichtaufgabe

 

Freiwillige Aufgabe

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung 

 

X 

ja

 

nein

 

 

 

im Ergebnisplan bei Aufwandskonto

 

 

im Finanzplan bei Investitionsnummer

 

Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen 

1.646.197,66

Euro.

 

 

 

 

 

 

 

 

2. Folgeerträge / Folgekosten [Euro]:

 

 

 

2021

2022

2023

2024

Sachkosten

 

 347.697,66

 

 

Personalkosten

 

 1.298.500,00

 

 

Finanzaufwand

 

 

 

 

Folgelasten gesamt:

 

 1.646.197,66

 

 

Folgeerträge 

 

 

 

 

Folgelasten saldiert:

 

 

 

 

 

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

X

keine Auswirkungen

 

 

positive Auswirkungen

 

 

negative Auswirkungen

 

Kurze Erläuterung (1-3 Sätze Um welche Auswirkungen handelt es sich? Sind diese erheblich oder gering? Wenn die Auswirkungen negativ sind, bestehen alternative Handlungsmöglichkeiten?):

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit Beschluss vom 15.10.2013 des StädteRegionstages hat dieser der Übernahme der Trägerschaft der Stadt  Herzogenrath für den örtlichen Rettungsdienst zum 01.01.2014 zugestimmt. Somit ist die Stadt Herzogenrath seit dem 01.01.2014 wieder Trägerin der Rettungswache in Herzogenrath.

Dadurch stellt die Stadt Herzogenrath einen Rettungswagen (RTW) im 24 Stunden Dienst und einen Krankentransportwagen ( KTW ) im 8 Stunden Dienst von Montags bis Freitags.

 

Grundsätzlich werden die Rettungsmittel mitsamt Ihrer qualifizierten Besatzung gut in der Bevölkerung angenommen.

 

Die Einsätze der beiden Fahrzeuge sind kostenpflichtig. Hierfür wird eine Benutzungsgebühr fällig. Im Zuge dessen ist die Stadt Herzogenrath dazu angehalten, eine Gebührenkalkulation für den Transport mit dem RTW und für den Transport mit dem KTW  zu erstellen und im Rahmen einer Satzung zu beschließen. Die Gebühr soll kostendeckend kalkuliert sein.

 

Das bedeutet, dass alle kalkulierten Kosten, Personalkosten, Vorhaltekosten usw. in die Kalkulation mit aufgenommen werden und dann durch die Anzahl der jeweils kalkulierten Einsätze dividiert werden, um die Kosten eines einzelnen Einsatzes zu ermitteln.

 

Die Benutzungsgebühr wird regelmäßig durch die Krankenkassen und Krankenkassenverbände erstattet. Aufgrund dessen sind diese per Gesetz in die Kalkulation der Benutzungsgebühren und die Erstellung der Satzung mit einzubeziehen. Schlussendlich ist mit den Krankenkassen und Krankenkassenverbänden Einvernehmen zu erzielen. Mit Datum vom 15.10.2021 haben diese ihr Einvernehmen erklärt.

 

Bisher lag die Benutzungsgebühr für einen RTW bei 440,46 € und für den KTW bei 573,26 €, jeweils ohne Leitstellengebühr. Die neue Gebühr wird bei 481,38 € für den RTW und bei 622,94 € für den KTW, jeweils ohne Leitstellengebühr, liegen.

 

Die derzeitige Leitstellengebühr der StädteRegion Aachen liegt bei 65,02 € für einen Einsatz des RTW und bei 42,89 € für den KTW-Einsatz.

 

Die Benutzungsgebühr für den RTW steigt um 9 %. Die Gebühr für den KTW steigt hingegen um 8 % an. Beides hängt hauptsächlich mit der Einbeziehung der Verluste aus den Vorjahren zusammen.

 

Im Zuge der Nachkalkulation für die Jahre 2017 und 2018 haben sich jeweils rechnerische Defizite ergeben.

 

In 2017 beträgt das rechnerische Defizit 210.479,95 €

Hiervon liegt der Anteil des RTW bei 94.949,88 € und der des KTW bei 115.530,07.

 

In 2018 beträgt das rechnerische Defizit 273.351,12 €

Hiervon liegt der Anteil des RTW bei 141.297,65 € und der des KTW bei 132.053,48.

 

Da die Gebühren kostendeckend kalkuliert werden, soll der Träger einer  Rettungswache weder einen Gewinn, noch einen Verlust erzielen. Da die Abrechnung der Gebühren jedoch auf einer Kostenkalkulation beruht, ist es unvermeidlich, dass Überschüsse oder Unterdeckungen erzielt werden.

Diese können bzw. müssen dann in der jeweils nächsten Kalkulation bzw. auf die nächsten 3 Kalkulationen verteilt werden.

 

Für die diesjährige Gebührenkalkulation gibt es eine Einigung mit den Krankenkassen und Krankenkassenverbänden das Defizit von 2017 ganz und zusätzlich die Hälfte des KTW Defizites aus 2018 mit in die Kalkulation für 2021 einfließen zu lassen.  Die  restlichen Defizite aus dem Jahr 2018 fließen dann in die nächste Gebührenberechnung mit ein.

Gerechnet wird mit einem Einsatzaufkommen von 3000 Fahrten mit dem RTW und 900 Fahrten mit dem KTW.

 

Sowohl die Krankenkassen und Krankenkassenverbände als auch die Stadt Herzogenrath sind daran interessiert, dass die Gebühr für die Bürgerinnen und Bürger so stabil wie möglich bleibt.

 

Zöge man alle Defizite mit ein, dann ergäbe sich eine Benutzungsgebühr für den RTW in Höhe von 552,46 € ohne Leitstellengebühr. Die Gebühr für den KTW beliefe sich dann auf 769,38 € ohne Leitstellengebühr. Hierbei hätte es sich im Vergleich zur letzten Gebühr um eine Steigerung von 21 % bei der RTW-Gebühr und um eine Steigerung in Höhe von 26 % bei der KTW-Gebühr gehandelt.

 

Insofern wurde hier aus Sicht der Verwaltung ein guter Kompromiss geschlossen.

 

Das Fachamt hat die Abrechnungen und die neue Kalkulation in enger Zusammenarbeit mit der örtlichen Rechnungsprüfung erstellt.

 

Die Verwaltung schlägt insofern vor, die beigefügte Gebührensatzung zu verabschieden.

 

Anbei finden Sie die Neukalkulation. Weiterhin sind die neue Satzung und die E-Mail des Vertreters der Krankenkassen und Krankenkassenverbände beigefügt.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

§§ 7 und 8 der Gemeindeordnung NRW, sowie  die §§ 1,2,4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes NRW, sowie die §§ 2,3,6,14 und 15 des Rettungsdienstgesetzes NRW

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:

Mit dem o.a. Beschluss soll die Kalkulation für die Rettungsdienstgebühren 2021 beschlossen werden. Die Festsetzung der Rettungsdienstgebühren 2021 ist notwendig um den Fehlbetrag der Gebührenkalkulation 2017 berücksichtigen zu können, da nach § 6 Abs. 2 KAG NRW die Kostenunterdeckung nur innerhalb der nächsten 4 Jahr (2021) ausgeglichen werden rfen.

 

Die Nachkalkulation 2017 und 2018 wurden der Beratung und Örtlichen Rechnungsprüfung vorgelegt und die Kosten konnten nachvollzogen werden. Die Einsatzkosten waren in 2017 bei den Rettungstransporten um ca. 40 € und bei den Krankentransporten um ca. 130 € je Einsatz teuer als kalkuliert. Im Jahr 2018 ergab sich eine Differenz von ca. 59 € bei den Rettungstransporten und von ca. 142 € bei den Krankentransporten je Einsatz.

 

Die neue Kalkulation der Rettungsdienstgebühren für das Jahr 2021 wurde ebenfalls zur Prüfung vorgelegt. Die einkalkulierten Kosten waren nachvollziehbar, die Steigerung erfolgte hauptsächlich durch höhere Personalkosten und durch den Anstieg der Fehlfahrten, die zur Hälfte nicht abgerechnet werden dürfen. Die Rettungsdienstgebühren schließen bei 447,04 € und die Krankentransportgebühren bei 431,83 € je Einsatz ab. Da die Fehlbeträge für das Jahr 2017 (210 T€) und teilweise für das Jahr 2018 ( 66 T€) in die Berechnung mit einfließen, ergeben sich Einsatzgebühren von 546r den Rettungswagen und 666 €r den Krankenwagen je Einsatz.

 

Gegen die vorgelegte Gebührenkalkulation 2021 r den Rettungsdienst bestehen seitens der Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung keine Bedenken.

 

 

Anlage/n:

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Anlagen

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