Sitzungsvorlage - V/2021/478

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Klima- und Umweltschutzausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, die drei bereits abgesetzten Ahornbäume in der Dahlemer Straße bis zum Frühjahr 2022 gänzlich zu entfernen und durch drei Nachpflanzungen am Standort zu ersetzen.

 

Im Zuge dieser Maßnahme soll der derzeit wassergebundene Gehweg entlang der neu zu pflanzenden Bäume zwischen den Grundstücksgrenzen und den Bäumen analog zu dem vorhandenen Gehweg gepflastert werden. Die Fläche zwischen den Bäumen bleibt als Wurzelraum wassergebunden.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

1. Gesamtkosten

 

X

Pflichtaufgabe

 

Freiwillige Aufgabe

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung 

 

X

ja

 

nein

 

Die Arbeiten werden von städtischen Mitarbeitern durchgeführt und die Kosten für Unterhaltungsarbeiten und Pflanzmaterial sind im Haushalt berücksichtigt.

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

 

keine Auswirkungen

 

X

positive Auswirkungen

 

 

negative Auswirkungen

 

Die Entfernung der drei Ahornbäume hat keine negativen Auswirkungen auf den Klimaschutz, da die Bäume zu 90 Prozent bereits abgestorben sind. Mit der standortgerechten Nachpflanzung am identischen Standort werden langfristig positive Auswirkungen auf den Klimaschutz generiert, da vitale Jungbäume längerfristig einen positiven Effekt aufweisen im Vergleich zu absterbenden Altbäumen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit der Erschließung und dem Ausbau des Neubaugebietes Dahlemer Straße im Jahr 2013 wurde das Geländeniveau des ehemaligen Vetrotex-Geländes deutlich (bis zu 9 Metern) angehoben, um das Neubaugebiet realisieren zu können.

 

In einem bereits im Jahr 2012 beauftragten Sachverständigengutachten zu „den Möglichkeiten und Sinnhaftigkeit des Erhalts von Ahorn- und Pappelbäumen bei der Realisierung des B-Plans I755 „Dahlemer Straße in Herzogenrath“ wurde auf die sich aufdrängende Schädigung der Ahornbäume beim Auffüllen und Verdichten des Niveaus entlang der Dahlemer Straße nachdrücklich hingewiesen.

 

Im Sachverständigengutachten hieß es wörtlich:

 

„Die betroffenen Ahorn-Bäume befinden sich in einem Zustand, der von ordentlich bis hin zu stark beeinträchtigter Vitalität zu bezeichnen ist.

 

Die Bäume sind verkehrssicher. Es drängen sich keine Anzeichen auf, die eingehende Untersuchungen hinsichtlich Stand- und Bruchsicherheit erfordern. Eine Lebensprognose von zumindest 20-30 Jahren ist realistisch, wenn die beabsichtigte Bodenauffüllung nicht geschehen würde.

 

Wird das Gelände so angefüllt, wie es für die Bebauung erforderlich ist, werden die Bäume absterben und sind nicht zu erhalten.

 

Der Absterbeprozess geht rasch mit einer Verschärfung der Verkehrssicherheitsprobleme einher, die nicht zu kalkulieren sind. Mit der Auffüllung wird wissentlich unabwendbar der Exitus der Bäume eingeleitet.

 

Trotz intensiver Dünge- und Bewässerungsmaßnahmen durch die Verwaltung konnten die Ahornbäume tatsächlich nicht erhalten werden und mussten aus Gründen der Verkehrssicherheit bereits stark eingekürzt werden.

 

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die drei bereits abgesetzten Ahornbäume bis zum Frühjahr 2022 gänzlich zu entfernen und durch drei Nachpflanzungen am Standort zu ersetzen.

 

Im Zuge dieser Maßnahme soll der derzeit wassergebundene Gehweg entlang der neu zu pflanzenden Bäume zwischen den Grundstücksgrenzen und den Bäumen analog zu dem vorhandenen Gehweg gepflastert werden.

 

Die Fläche zwischen den Bäumen bliebe als Wurzelraum wassergebunden.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

Entfällt

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage/n:

1.) Präsentation zum Zustand der Ahornbäume

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Anlagen

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