Sitzungsvorlage - V/2021/511
Grunddaten
- Betreff:
-
Maßnahmenkatalog der RegioEntsorgung AöR zur Standardisierung der Erfassungssysteme im Verbandsgebiet
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 67 - Technisches Betriebsamt
- Beteiligt:
- Verwaltungsleitung; Bürgermeisterbüro; Dezernat 3; Amt 61 - Stadtplanungsamt; Amt 63 - Bauordnungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Klima- und Umweltschutzausschuss
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Entscheidung
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25.11.2021
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Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
Infolge der Umsetzung der von der RegioEntsorgung AöR geplanten Änderungen in der Abfuhrlogistik im Stadtgebiet Herzogenrath zum 01.01.2022 werden keine nennenswerten Auswirkungen auf die Abfallgebühren erwartet.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
X | keine Auswirkungen |
| positive Auswirkungen |
| negative Auswirkungen |
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Vorstand der RegioEntsorgung AöR (RegioE AöR) wurde vom Verwaltungsrat der RegioE AöR in der ersten Hälfte dieses Jahres damit beauftragt, ein Maßnahmenkonzept zur Standardisierung und Vereinheitlichung der Abfallerfassungssysteme im Verbandsgebiet der RegioEntsorgung auf der Grundlage eines Gutachtens der INFA-GmbH zu erarbeiten (INFA = Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH).
Der Verwaltungsrat hat die Vorschläge der RegioE AöR schließlich in seiner Sitzung am 04.10.2021 beraten.
Insgesamt wurden dem Verwaltungsrat der RegioE AöR fünf Maßnahmenpakete vorgeschlagen. Die Maßnahmenpakete beziehen sich jeweils auf die zu erfassenden Abfallfraktionen (1) Restabfälle, (2) Bioabfälle, (3) Grünabfälle, (4) Altpapier und (5) Sperrmüll.
Vor dem Hintergrund, dass bei den Abfallfraktionen (1) Restabfälle, (2) Bioabfälle und (4) Altpapier noch weiterer Beratungsbedarf in den Verbandskommunen bestehe, hat der Verwaltungsrat in seiner Sitzung zunächst nur die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmenpakete zu den (3) Grünabfällen und (5) Sperrmüll/Elektrogeräte zum 01.01.2022 beschlossen:
Maßnahmenpaket 3: Grünabfälle (->> nur Änderungen zum bestehenden System in Herzogenrath werden benannt):
- Beistellungen von systemlosen Umleerbehältern im Bürgereigentum im Zuge der Grünabfallstraßensammlungen im Hol-System sind nicht mehr möglich. Für die Erfassung von Rasenschnitt, Laub und kleinteiligem Heckenschnitt sind dann nur noch die Biotonne, die Grünabfallcontainer im Stadtgebiet und auf dem Wertstoffhof sowie zusätzlich bereitgestellte gebührenpflichtige Laubsäcke aus Kraftpapier zu nutzen.
Als Grund für die Umstellung und Vereinheitlichung im Verbandsgebiet gibt die RegioEntsorgung AöR den Arbeitsschutz und die massive Arbeitsbelastung der Müllwerker durch ca. 800 – 1.000 systemlose Beistellungen in offenen Umleerbehältnissen pro Grünabfall-Sammeltour an.
Arbeitsschutz ist eine Pflichtaufgabe des Arbeitsgebers. Hierzu gehört insbesondere die Pflicht des Arbeitgebers zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung für die jeweiligen Arbeitsplätze. Die Gefährdungsbeurteilung dient dazu, sich über die vorhandenen Gefährdungen am Arbeitsplatz klar zu werden, damit die „richtigen“ Schutzmaßnahmen für die Mitarbeiter*innen getroffen werden können. Die Umstellungen erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Gefährdungsbeurteilungen.
Maßnahmenpaket 5: Sperrmüll/Elektroaltgeräte (->> nur Änderungen zum bestehenden System in Herzogenrath werden benannt):
- Prüfung der weiteren getrennten Erfassung der Abfälle zur Förderung der Wiederverwendung und/oder weitere Verwertungswege in den kommenden 12 Monaten durch die RegioEntsorgung AöR (= Vorgabe des Gesetzgebers, in Herzogenrath werden bereits Altholz, Altmetall, Elektrogeräte und Restsperrmüll getrennt erfasst).
- Vereinbarung der Gebührenkonzepte auf 2 Versionen innerhalb von 3 Jahren:
A) Unbeschränkte Abfuhr (derzeit in Herzogenrath) oder
B) Beschränkte Abfuhr (nach Personen, Behälter, Volumen o.ä.
Kurze Bewertung der geplanten Maßnahmen durch die Verwaltung:
Maßnahmenpaket 3 - Grünabfälle:
Bisher ist es möglich, bei der Grünschnittstraßensammlung die Grünschnittabfälle auch in geeigneten offenen Umleerbehältern auf dem Gehweg oder am Straßenrand zur Abholung bereitzustellen. Dieser Service soll nun zum 01.01.2022 aus betrieblichen Gründen eingestellt werden.
Dies zwingt den Bürger dazu, ab 01.01.20222 seine Grünschnittabfälle, die nicht gebündelt werden können (wie Hecken- und Strauchschnitt), und Laub zukünftig nur noch über die allgemeinen Grünschnittcontainersammlungen (Containersammlungen im Stadtgebiet und Wertstoffhof) oder die Biotonne bzw. den gebührenpflichtigen Laubsäcken insgesamt zu entsorgen.
Damit wird es zukünftig unter Umständen etwas unbequemer für den Bürger sein, seine Grünschnittabfälle, die er nicht über seine Biotonne beseitigen kann, zu entsorgen bzw. er muss eine zusätzliche gebührenpflichtige Biotonne aufstellen lassen / gebührenpflichtige Laubsäcke nutzen oder sich direkt zu den Grünschnittsammelcontainern im Stadtgebiet begeben.
Dennoch ist aus Gründen der einheitlichen Abfuhrlogistik und besonders unter dem Gesichtspunkt der Arbeitssicherheit diese Maßnahme zu befürworten. Unter Abwägung der Vor- und Nachteile überwiegt der erhöhte Arbeitsschutz die auftretenden Nachteile. Die Nachteile sollten vom verantwortungsbewussten Bürger hingenommen werden.
Maßnahmenpaket 5 - Sperrmüll:
In Herzogenrath wird derzeit die Variante A) praktiziert. Hiervon sollte auch nicht abgewichen werden. Beschränkungen oder Gebühren für einzelne Entsorgungsleistungen beinhalten immer die latente Gefahr, dass es zu illegalen Abfallablagerungen im Stadtgebiet kommen wird, weil sich einzelne Personen die Gebühren sparen möchten.
Die Verwaltung favorisiert stets ein möglichst einfaches Abfuhrsystem, welches für den Bürger simpel und nicht mit zusätzlichen finanziellen Belastungen verbunden ist (= Einheitsgebühr). Dieses System hat sich in der Vergangenheit bewährt.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die für 2022 für Herzogenrath vorgeschlagen Maßnahmen der RegioE AöR nur sehr geringe Auswirkungen auf die Abfuhrlogistik in Herzogenrath haben werden und der Umstellungsprozess zugleich durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit (insbesondere Abfallkalender, Pressemitteilungen) begleitet wird.
Potenziell kostentreibende Effekte sind bei der Umsetzung der o.a. Maßnahmen nicht zu erwarten, sodass hier von spürbaren Auswirkungen auf die Abfallgebühren nicht ausgegangen wird.
Die Abfallwirtschaftsbeiräte Nordost und Nordwest der RegioEntsorgung wurden bereits in den Sitzungen am 06.10.2021 und 13.10.2021 über die Beschlüsse des Verwaltungsrates und die Hintergründe informiert. Die Informationen wurden in einem Kurzvortrag vermittelt (siehe angehängte Präsentation). Die RegioEntsorgung beabsichtigt in der letzten Gemeinsamen Abfallwirtschaftsbeiratssitzung dieses Jahres, am 08.12.2021, der Politik die anstehenden Änderungen nochmals zu vermitteln.
Rechtliche Grundlagen:
Abfallsatzung der RegioEntsorgung AöR, Zweckverbandssatzung des Entsorgungszweckverbandes RegioEntsorgung, Satzung für das Kommunalunternehmen „RegioEntsorgung, Anstalt des öffentlichen Rechts“ des Entsorgungszweckverbandes RegioEntsorgung in den jeweils gültigen Fassungen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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