Sitzungsvorlage - V/2021/514
Grunddaten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 61 - Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Klima- und Umweltschutzausschuss
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25.11.2021
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Beschlussvorschlag
Der Klima- und Umweltschutzausschuss beauftragt die Verwaltung, die „Richtlinie der Stadt Herzogenrath zur Förderung von Solarkollektoranlagen, Heizungsanlagen mit regenerativer Energienutzung, Blockheizkraftwerken und Brauchwassernutzungsanlagen vom 24.06.2008“ zu aktualisieren. Photovoltaik soll nicht als Förderschwerpunkt ergänzt werden. Stattdessen soll der Förderschwerpunkt „Gründächer und –fassaden“ aufgenommen werden.
Der Klima- und Umweltschutzausschuss bittet den Haupt- und Finanzausschuss im Rahmen der Haushaltsberatungen entsprechende Mittel in den Haushalt einzustellen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Da die Förderrichtlinie um den Förderschwerpunkt „Gründächer und -fassaden“ ergänzt werden soll, werden weitere Mittel veranschlagt. Die Verwaltung schätzt diesen Betrag auf 30.000 Euro (10 x 3000 Euro für die Förderung von Gründachern und –fassaden in Anlehnung an die bestehende Förderung der StädteRegion Aachen).
Im Rahmen der Mittelanmeldungen für den Haushalt 2022 wurde seitens des Fachamtes eine entsprechende Haushaltsstelle neu beantragt.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
x | keine Auswirkungen |
| positive Auswirkungen |
| negative Auswirkungen |
Kurze Erläuterung:
Die Beauftragung der Verwaltung hat keine Auswirkungen auf den Klimaschutz. Es ist aber zu erwarten, dass eine Aktualisierung, Erweiterung und Bewerbung der Richtlinie indirekte positive Auswirkungen auf den Klimaschutz haben, da Bürger*innen angeregt werden, regenerative Energien zu nutzen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 5.10.2021 stellen die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen den Antrag, dass die Verwaltung beauftragt wird, „die Förderrichtlinie der Stadt Herzogenrath für Solarenergie dahingehend zu erweitern, dass auch Zuschüsse zur Anschaffung von PV-Kleinstanlagen bis 600W gewährt werden“. Begründet wird dies damit, dass die jetzige Förderung eine Doppelförderung ausschließt, nur bestimmte Anlagengrößen gefördert werden, und dass das Förderangebot nicht aktiv beworben wird. Der exakte Wortlaut des Antrags ist der Anlage zu entnehmen.
Momentan werden
- Solarkollektoranlagen,
- Heizungsanlagen mit regenerativer Energienutzung,
- Blockheizkraftwerke und
- Brauchwassernutzungsanlagen
gefördert.
Photovoltaikanlagen werden finanziell über die momentan vorhandene Richtlinie noch gar nicht von der Stadt Herzogenrath gefördert. Da Photovoltaik momentan bereits meist finanziell lohnend ist, und da PV-Kleinstanlagen (meist Stecker-PV) mobil sind, und nicht zwingend im Stadtgebiet bleiben, schlägt die Verwaltung vor, dass Photovoltaik nicht zu den Förderschwerpunkten hinzugefügt werden soll. Stattdessen scheint es der Verwaltung sinnvoll den Förderschwerpunkt „Gründächer und -fassaden“ zu ergänzen.
Die Verwaltung stimmt dem Antrag insofern zu, als dass die Förderrichtlinie aus dem Jahr 2008 stammt und nicht mehr aktuell ist. Deswegen ist es sinnvoll, die gesamte Förderrichtlinie auf den aktuellen Stand zu bringen und in diesem Zusammenhang zu evaluieren, welche Anlagengrößen gefördert werden sollen.
Doppelförderungen werden durch die momentane Richtlinie nicht ausgeschlossen, was auch in der Zukunft so bleiben soll, um auch weiterhin die Attraktivität des Förderprogramms zu gewährleisten.
Auch wenn die Förderrichtlinie bereits beworben wird, so ist festzustellen, dass diese nicht genug in Anspruch genommen wird und eine intensivere Öffentlichkeitsarbeit sinnvoll erscheint. Dies soll in Zukunft geschehen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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360,5 kB
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