Sitzungsvorlage - V/2021/539
Grunddaten
- Betreff:
-
Sportpauschale 2021; hier: Verteilung der Mittel für investive Maßnahmen im Sportbereich
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 40 - Schul- und Sportamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung und Sport
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Entscheidung
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30.11.2021
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Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Bildung und Sport nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er stimmt der vom Stadtsportverband vorgeschlagenen Verteilung der Mittel aus der Sportpauschale 2021 zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die Mittel in Höhe von insgesamt 67.499,96 € an den Stadtsportverband Herzogenrath zur weiteren Vergabe an die Vereine auszuzahlen. Da im Jahr 2021 keine Anträge auf Bezuschussung von Sportgeräten gestellt wurden, soll in diesem Jahr ausnahmsweise auf die Bildung eines Ansatzes in Höhe von 5.000,00 € verzichtet werden.
Die Vereine müssen über den Stadtsportverband die entsprechende Verwendung der Zuschüsse nachweisen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
1. Gesamtkosten
| Pflichtaufgabe |
X | Freiwillige Aufgabe |
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung
X | ja |
| nein |
X | im Ergebnisplan bei Aufwandskonto 0842110-550000-531847 |
| im Finanzplan bei Investitionsnummer |
Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen | xx67.499,96 | Euro. |
2. Folgeerträge / Folgekosten [Euro]:
| 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
Sachkosten | 67.499,96 € |
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Personalkosten |
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Finanzaufwand |
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Folgelasten gesamt: | 67.499,96 € |
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Folgeerträge |
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Folgelasten saldiert: | 67.499,96 € |
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Auswirkungen auf den Klimaschutz:
X | keine Auswirkungen |
| positive Auswirkungen |
| negative Auswirkungen |
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Landesregierung hat erstmalig im Gemeindefinanzierungsgesetz 2004 die Sportpauschale eingeführt. Diese dient als Ersatz für die maßnahmenbezogene Förderung. Die Sportpauschale soll die Kommunen in die Lage versetzen, mit diesen Mitteln die Einrichtung, die Sanierung und Instandhaltung von gemeindlichen und vereinseigenen Sportanlagen durchzuführen.
Für das Jahr 2021 stehen, gemäß der Haushaltssatzung, Mittel in Höhe von 67.500,00 € für Vereinsmaßnahmen zur Verfügung. Die Fördersummen sind entsprechend den Richtlinien der Stadt Herzogenrath für die Gewährung von Investitionszuschüssen im Rahmen der Sportpauschale so berechnet, dass die Vereine einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 25 % tragen.
Der Stadtsportverband schlägt vor, diesjährig auf die Bildung eines Ansatzes in Höhe von 5.000,00 € ausnahmsweise zu verzichten, da keine Anträge auf Bezuschussung von Sportgeräten gestellt wurden.
Daher sollen die Zuschüsse im Rahmen der gesamten Sportpauschale in Höhe von 67.500,00 € an die Vereine für die Umsetzung von investiven Maßnahmen verteilt werden.
Folgend aufgeführte Maßnahmen sollen bezuschusst werden:
Verein | Maßnahme | Fördersumme |
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TC Kohlscheid | Modernisierung Vereinsheim und Platz | 3.786,77 € |
Herzogenrather TC | Teilerneuerung Zaunanlage | 4.950,00 € |
Herzogenrather TC | Erneuerung Stromverteilung | 1.738,06 € |
S.u.S. Herzogenrath | Sanierung Sportheim | 5.047,50 € |
BSV Schütz von Rode | Aufsitzrasenmäher | 2.852,63 € |
Merksteiner TC | Sanierung Tennisanlage | 4.125,00 € |
Stadtsportverband H‘rath | Vandalismus-Prävention | 45.000,00 € |
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| Gesamt | 67.499,96 € |
Die Erläuterungen zu den einzelnen Maßnahmen sind dem Anschreiben des Stadtsportverbandes, das dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist, zu entnehmen.
Rechtliche Grundlagen:
Richtlinien der Stadt Herzogenrath für die Gewährung von Investitionszuschüssen im Rahmen
der Sportpauschale (5_13)
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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402,8 kB
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