Sitzungsvorlage - V/2021/539

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Bildung und Sport nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er stimmt der vom Stadtsportverband vorgeschlagenen Verteilung der Mittel aus der Sportpauschale 2021 zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die Mittel in Höhe von insgesamt 67.499,96 an den Stadtsportverband Herzogenrath zur weiteren Vergabe an die Vereine auszuzahlen. Da im Jahr 2021 keine Anträge auf Bezuschussung von Sportgeräten gestellt wurden, soll in diesem Jahr ausnahmsweise auf die Bildung eines Ansatzes in Höhe von 5.000,00 € verzichtet werden.

 

Die Vereine müssen über den Stadtsportverband die entsprechende Verwendung der Zuschüsse nachweisen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

1. Gesamtkosten

 

 

Pflichtaufgabe

X

Freiwillige Aufgabe

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung 

 

X

ja

 

nein

 

 

X

im Ergebnisplan bei Aufwandskonto 0842110-550000-531847

 

 

im Finanzplan bei Investitionsnummer

 

Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen 

xx67.499,96

Euro.

 

 

2. Folgeerträge / Folgekosten [Euro]:

 

 

 

2021

2022

2023

2024

Sachkosten

 67.499,96

 

 

 

Personalkosten

 

 

 

 

Finanzaufwand

 

 

 

 

Folgelasten gesamt:

 67.499,96

 

 

 

Folgeerträge 

 

 

 

 

Folgelasten saldiert:

 67.499,96

 

 

 

 

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

X

keine Auswirkungen

 

 

positive Auswirkungen

 

 

negative Auswirkungen

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Landesregierung hat erstmalig im Gemeindefinanzierungsgesetz 2004 die Sportpauschale eingeführt. Diese dient als Ersatz für die maßnahmenbezogene Förderung. Die Sportpauschale soll die Kommunen in die Lage versetzen, mit diesen Mitteln die Einrichtung, die Sanierung und Instandhaltung von gemeindlichen und vereinseigenen Sportanlagen durchzuführen.

 

r das Jahr 2021 stehen, gemäß der Haushaltssatzung, Mittel in Höhe von 67.500,00 €r Vereinsmaßnahmen zur Verfügung. Die Fördersummen sind entsprechend den Richtlinien der Stadt Herzogenrath für die Gewährung von Investitionszuschüssen im Rahmen der Sportpauschale so berechnet, dass die Vereine einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 25 % tragen.

 

Der Stadtsportverband schlägt vor, diesjährig auf die Bildung eines Ansatzes in Höhe von 5.000,00 € ausnahmsweise zu verzichten, da keine Anträge auf Bezuschussung von Sportgeräten gestellt wurden.

 

Daher sollen die Zuschüsse im Rahmen der gesamten Sportpauschale in Höhe von 67.500,00  an die Vereine r die Umsetzung von investiven Maßnahmen verteilt werden.

 

Folgend aufgeführte Maßnahmen sollen bezuschusst werden:

 

Verein

Maßnahme

rdersumme

 

 

 

TC Kohlscheid

Modernisierung Vereinsheim und Platz

3.786,77 €

Herzogenrather TC

Teilerneuerung Zaunanlage

4.950,00 €

Herzogenrather TC

Erneuerung Stromverteilung

1.738,06 €

S.u.S. Herzogenrath

Sanierung Sportheim

5.047,50 €

BSV Schütz von Rode

Aufsitzrasenmäher

2.852,63 €

Merksteiner TC

Sanierung Tennisanlage

4.125,00 €

Stadtsportverband Hrath

Vandalismus-Prävention

45.000,00 €

 

 

 

 

Gesamt

67.499,96 €

 

 

Die Erläuterungen zu den einzelnen Maßnahmen sind dem Anschreiben des Stadtsportverbandes, das dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist, zu entnehmen.

 

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

Richtlinien der Stadt Herzogenrath für die Gewährung von Investitionszuschüssen im Rahmen

der Sportpauschale (5_13)

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage/n:

 

Empfehlungsschreiben des Stadtsportverbandes

Tabelle des Stadtsportverbandes

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Anlagen

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