Sitzungsvorlage - V/2009/029

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Umwelt- und Planungsausschuss beschließt die Aufhebung der Beschlüsse zur Aufstellung des Bebauungsplanes II/16 “Industriestraße“ und der zugehörigen 9. Änderung des Flächennutzungsplanes.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Vorlage bezieht sich auf die alte Drucksachen-Nummer 341/2001 - E IV.

 

Der Umwelt- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 07.12.2000 die Aufstellung des Bebauungsplanes II/16 „Industriestraße“ beschlossen. In diesem Zusammenhang beschloss der Rat der Stadt am 12.12.2000 eine Satzung über eine Veränderungssperre für eine Teilfläche dieses Bebauungsplanes, da sich in diesem Bereich ein beachtlicher Veränderungsdruck entwickelt hatte, den die Stadt durch eine adäquate städtebauliche Planung steuern wollte.

Da die im Plangebiet angestrebten städtebaulichen Maßnahmen und Planungen nicht aus den Darstellungen des gültigen Flächennutzungsplanes entwickelt werden konnten, wurde auch die Einleitung des Verfahrens für die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

 

Im Plangebiet sollte neben Flächen für Gewerbe - hier insbesondere Flächen für Handwerksbetriebe -, Mischgebiet und Allgemeines Wohnen auch ein Sondergebiet für groß-flächigen Einzelhandel festgesetzt werden.

 

Im weiteren Verfahren verursachten die seitens der betroffenen Behörden vorgebrachten Problematiken Altlastenverdachtsflächen und Bergbau/Schachtanlagen immer wieder zeitliche Verzögerungen. Darüber hinaus scheiterte ein projektierter Ankauf des ehemaligen
Doberg-Geländes trotz damaliger erheblicher planungsrechtlicher Zugeständnisse der Stadt Herzogenrath über die Nutzung der Flächen.

 

Zwischenzeitlich wurde der Masterplan Kohlscheid erarbeitet, der für den Bereich des Bebauungsplanes II/16 im wesentlichen allgemeine Gewerbeflächen, Gewerbeflächen für TPH-affine Betriebe und einen Handwerkerhof vorsieht und explizit großflächigen Einzelhandel hier ausschließt.

 

Mit der Novellierung der landesplanerischen Ziele für den großflächigen Einzelhandel im
§ 24a Landesentwicklungsprogramm (LEPro) hat die Landesregierung NRW auch den Einzelhandelserlass von 1996 grundlegend geändert. Einer der wesentlichen Punkte des neuen Erlasses vom 22.09.2008 ist die Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche durch die Kommunen im Rahmen von kommunalen Einzelhandelskonzepten. Zeitgleich zur Erarbeitung der Novellierung des Einzelhandelserlasses hat die Stadt Herzogenrath ihr Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept Herzogenrath mit inhaltlichem Bezug zu diesem Erlass erarbeiten lassen. Im Mai 2007 hat der Umwelt- und Planungsausschuss die Verwaltung beauftragt, sich in Entscheidungen bzgl. der Ansiedlung von Einzelhandel u.a. im Stadtteilzentrum Kohlscheid nach den in diesem städtischen Konzept formulierten Grundsätzen auszurichten.

 

Während der mehrjährigen Erarbeitung der Novellierung der landesplanerischen Ziele für den großflächigen Einzelhandel und des v.g. Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzeptes hat die Stadt Herzogenrath bewusst keinen Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan II/16 gefasst. Heute, mit Vorgabe der Ziele des neuen Einzelhandelserlasses und den Empfehlungen im Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept Herzogenrath soll nun der Bereich um die Industriestraße inhaltlich neu definiert und angepasst werden. Da zwischenzeitlich das BauGB Änderungen erfahren hat und sich somit auch für diesen Bereich planungsrechtliche Änderungen ergeben haben, empfiehlt die Verwaltung, das Verfahren für den alten Bebauungsplan II/16 „Industriestraße“ abzubrechen und anhand eines neuen Bebauungsplanes II/62 „Industriestraße II“ neu zu erarbeiten. In diesem Zusammenhang wird auf die Drucksachennummer V/2009/027, die in der selben Sitzung beraten wird, verwiesen.

 

Mit Einstellung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes II/16 „Industriestraße“ wird auch das Verfahren zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes eingestellt.

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlagen:

-   Geltungsbereich des Bebauungsplanes II/16 „Industriestraße“

-   Geltungsbereich für die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes

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Anlagen

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