Sitzungsvorlage - V/2009/011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Umwelt- und Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

keine

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die o. g. Richtlinie ist am 24.06.2008 öffentlich bekannt gemacht worden und galt rückwirkend ab dem 01.01.2008. In der Zeit vom 14.05.2008 bis zum 20.11.2008 konnten insgesamt 27 Anträge und damit 28 Anlagen im Sinne der Richtlinie der Stadt Herzogenrath zur Förderung von Solarkollektoranlagen, Heizungsanlagen mit regenerativer Energienutzung, Blockheizkraftwerken und Brauchwassernutzungsanlagen gefördert werden. Davon waren 22 Solaranlagen, 3 Heizungsanlagen und 3 Brauchwassernutzanlagen. Mit dem 27. Antrag vom 20.11.2008 war das gesamte Budget in Verbindung mit der städtischen Förderrichtlinie erschöpft.

 

Grundsätzlich konnten alle Anträge positiv beschieden werden. Lediglich zwei Anträge konnten nicht gefördert werden, da die Inbetriebnahme der Anlagen vor dem 01.01.2008 war und die Anträge damit gegen Punkt 4 der Richtlinie „Zuwendungsvoraussetzungen“ verstoßen haben. Darüber hinaus sind zwei Anträge abgelehnt worden, da die beantragten Brauchwassernutzungsanlagen lediglich/ausschließlich der Gartenbewässerung dienten. Gemäß Punkt 2 der Förderrichtlinie „Gegenstand der Förderung“ muss eine Brauchwassernutzungsanlage zur Gartenbewässerung und zur WC-Spülung dienen und über eine Bauartzulassung oder ein Typprüfzeugnis verfügen.

 

Alle Antragsteller, die nach dem 20.11.2008 einen Antrag gestellt haben, sind auf das neue Haushaltsjahr 2009 verwiesen worden. Auf der Homepage der Stadt Herzogenrath ist auf diesen Sachstand hingewiesen worden. Dementsprechend liegen zum Zeitpunkt des Druckes bereits 18 förderfähige Anträge beim Fachbereich vor.

 

Erfahrungsgemäß kann mit der Auszahlung der freiwilligen Ausgabe frühestens Ende März/Anfang April begonnen werden. Bis zu diesem Zeitpunkt liegen die Förderanträge bei der zuständigen Stelle.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

Richtlinie der Stadt Herzogenrath zur Förderung von Solarkollektoranlagen, Heizungsanlagen mit regenerativer Energienutzung, Blockheizkraftwerken und Brauchwassernutzungsanlagen

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Stellungnahme RPA:

Entfällt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Christoph von den Driesch)

Bürgermeister

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