Sitzungsvorlage - V/2007/336-E2

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Umwelt- und Planungsausschuss beschließt die Aufhebung der Aufstellungsbeschlüsse zur 3. Änderung des Bebauungsplanes II/34 „Halde Wilsberg“ und der zugehörigen 21. Änderung des Flächennutzungsplanes.

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

In seiner Sitzung am 04.05.2004 hat der Umwelt- und Planungsausschuss die 3. Änderung des Bebauungsplanes II/34 „Halde Wilsberg“ beschlossen. Die Planung sah vor, im vorderen Bereich zur Roermonder Straße hin die derzeitigen Festsetzungen geringfügig so zu ändern, dass der damals geplante Lebensmitteldiscounter mit seinen Stellplätzen zulässig werden sollte.

 

Am 30.11.2004 beriet der Umwelt- und Planungsausschuss erneut über die 3. Änderung des Bebauungsplanes II/34 und beschloss die Teilung des Geltungsbereiches in die Teilbereiche A und B mit dem Ziel, den Teilbereich A vorzeitig zur Rechtskraft zu führen und so die kurzfristige Realisierung des geplanten Lebensmitteldiscounters zu ermöglichen. Darüber hinaus wurde die Verwaltung in dieser Sitzung beauftragt, auch die problematische Anbindung des Wohngebietes Wilsberg an die Roermonder Straße mit einer verkehrstechnischen Lösung zu versehen, eine zweite Erschließung zu sichern und die erforderliche Schulwegsicherung ausreichend zu berücksichtigen. Aufgrund verschiedener Eigentümerdifferenzen erwies es sich jedoch immer wieder als sehr schwierig, diese gesamtheitliche Planung zu erhalten.

 

Mit Interesse eines neuen Investors, nun das gesamte Plangebiet einer sinnvollen nahversorgenden Nutzung zuzuführen, beschloss der Umwelt- und Planungsausschuss am 15.05.2007 erneut eine Änderung des Geltungsbereiches der 3. Änderung des Bebauungsplanes II/34 und die Aufstellung der zugehörigen 21. Änderung des Flächennutzungsplanes. Der Investor hatte vorgesehen, einen Lebensmittel-Discounter mit einem Vollsortimenter im Standortverbund anzusiedeln. Der Bebauungsplan sollte entsprechend geändert werden und nun ein Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel mit genauer Definition der zulässigen Sortimente festsetzen. Ebenso sollten die bis dato vorgebrachten Bedenken des Landesbetriebes Straßenbau NRW weiterhin in der Planung berücksichtigt werden. Der Flächennutzungsplan sollte dahingehend geändert werden, dass er das geplante Sondergebiet für Einzelhandel darstellt.

 

Erneut beriet der Umwelt- und Planungsausschuss über die 3. Änderung des Bebauungsplanes II/34 „Halde Wilsberg“ und die zugehörige 21. Änderung des Flächennutzungsplanes in seiner Sitzung am 27.11.2007. Wesentlicher inhaltlicher Punkt war die geplante neue Verkehrsführung durch das Plangebiet. Ein Beschluss für das weitere Verfahren wurde nicht gefasst.

 

Aufgrund verschiedener Durchführungsprobleme seitens des Investors wurde die 3. Änderung jedoch nicht weitergeführt, ein Abschluss dieses Änderungsverfahrens ist ebenso nicht absehbar. Die Verwaltung empfiehlt daher, die 3. Änderung des Bebauungsplanes II/34 „Halde Wilsberg“ und die zugehörige 21. Änderung des Flächennutzungsplanes in dieser Form nicht mehr weiterzuführen und die Aufhebung der Aufstellungsbeschlüsse zu beschließen.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

BauGB

 

 

Reduzieren

Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage/n:

-              Geltungsbereich der geplanten 3. Änderung des Bebauungsplanes II/34

-              Geltungsbereich der geplanten 21. Änderung des Flächennutzungsplanes

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...