Sitzungsvorlage - V/2021/343-E01
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuschüsse 2021 zur Förderung der Jugendarbeit an Sportvereine
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 40 - Schul- und Sportamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Bildung und Sport
|
Entscheidung
|
|
|
30.11.2021
| |||
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Herzogenrath
|
Entscheidung
|
|
|
14.12.2021
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Bildung und Sport:
Der Ausschuss für Bildung und Sport beauftragt die Verwaltung, die Zuschüsse 2021 zur Förderung der Jugendarbeit, basierend auf den Meldezahlen des Landessportbundes mit Stand vom 01.01.2021, an die Sportvereine, ausnahmsweise für dieses Jahr, in Höhe von 18,00 € pro jugendliches Mitglied unter 18 Jahren auszuzahlen.
Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt Herzogenrath:
1. Der Rat der Stadt Herzogenrath übt hinsichtlich der Verteilung der Zuschüsse 2021 zur Förderung der Jugendarbeit an die kultur-, heimat-, brauchtumspflegenden und sonstigen Vereine sein Rückholrecht, gemäß § 11a der Hauptsatzung der Stadt Herzogenrath, aus.
2. Der Rat der Stadt Herzogenrath beauftragt die Verwaltung, die Zuschüsse zur Förderung der Jugendarbeit an die kultur-, heimat-, brauchtumspflegenden und sonstigen Vereine, ausnahmsweise für dieses Jahr, in Höhe von 18,00 € pro jugendliches Mitglied unter 18 Jahren auszuzahlen. Soweit noch Nachmeldungen durch die Vereine eingehen, wird die Verwaltung ermächtigt, die zusätzlichen Zuschüsse ebenfalls auszuzahlen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
1. Gesamtkosten
| Pflichtaufgabe |
X | Freiwillige Aufgabe |
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung
X | ja |
| nein |
X | im Ergebnisplan bei Aufwandskonto 0842110-550000-531840 |
| im Finanzplan bei Investitionsnummer |
Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen | xx47.898,00 | Euro. |
2. Folgeerträge / Folgekosten [Euro]:
| 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
Sachkosten | 47.898,00 € |
|
|
|
Personalkosten |
|
|
|
|
Finanzaufwand |
|
|
|
|
Folgelasten gesamt: | 47.898,00 € |
|
|
|
Folgeerträge |
|
|
|
|
Folgelasten saldiert: | 47.898,00 € |
|
|
|
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
X | keine Auswirkungen |
| positive Auswirkungen |
| negative Auswirkungen |
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Blick auf die Notsituation durch die Corona-Pandemie wurde der Ansatz für die Förderung der Jugendarbeit im Rahmen der Haushaltsberatungen zur Unterstützung der Sportvereine auf 50.000,00 € angehoben. Der Haushaltsansatz zur Förderung der Jugendarbeit der kultur-, heimat-, brauchtumspflegenden und sonstigen Vereine beträgt 3.500,00 €.
Im Rahmen der Gleichbehandlung schlägt die Verwaltung vor, dass die beiden o.g. Ansätze in Höhe von insgesamt 53.500,00 € für die Jugendarbeit an alle Vereine gleichmäßig aufgeteilt werden.
Daher hat die Verwaltung die Summe der jugendlichen Mitglieder aller Vereine gebildet und eine Bezuschussung in Höhe von 18,00 € pro Kopf, anstelle der üblichen 8,00 € pro Kopf, berechnet.
Bei insgesamt 2.936 gemeldeten Jugendlichen können somit, unter Berücksichtigung von etwaigen Nachmeldungen aus dem Kulturbereich, Zuschüsse in Höhe von insgesamt 52.848,00 € ausgezahlt werden.
Für die Sportvereine mit gemeldeten 2.661 Mitgliedern unter 18 Jahren sollen somit insgesamt 47.898,00 € aufgewendet werden. Die einzelnen Fördersummen sind der anhängenden Tabelle zu entnehmen.
Da im laufenden Kalenderjahr 2021 keine weitere Sitzung des Ausschusses für Kultur und Tourismus geplant ist, schlägt die Verwaltung vor, einen entsprechenden Beschlussvorschlag über die Verteilung der Mittel in Höhe von 18,00 € pro jugendliches Mitglied für die kultur-, heimat-, brauchtumspflegenden und sonstigen Vereine in der Stadtratssitzung am 14.12.2021 vorzulegen. Auch hierzu sind informativ in einer weiteren Anlage die auszuzahlenden Mittel als Tabelle beigefügt.
Vor dem Hintergrund des Corona-Rettungsschirmes sollen die deutlich höheren Zuschüsse für die Jugendarbeit in Verbindung mit den reduzierten Energiekosten als Unterstützung für die Vereine dienen. In gemeinsamer Kommunikation mit dem Stadtsportverband wurde festgestellt, dass die Vereine auch bedeutend weniger Ausgaben hatten und lediglich drei Vereine einen Soforthilfe-Antrag an das Land NRW gestellt haben. Das Land gewährte diesen drei Vereinen eine Hilfe in Höhe von 60 % für die entstandene Unterdeckung. Daher hält die Verwaltung weitere Unterstützungen nicht für erforderlich.
Rechtliche Grundlagen:
Richtlinie der Stadt Herzogenrath zur Förderung der Kultur-, Heimat-, und Brauchtumspflege sowie des Sports (3_2)
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
241,6 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
234,6 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
200,2 kB
|
