Sitzungsvorlage - V/2021/497

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Herzogenrath nimmt die als Anlage 1 beigefügte Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2022 für die Kommunale Abfallentsorgungseinrichtung der Stadt Herzogenrath zur Kenntnis.

 

Der Stadtrat beschließt die als Anlage 3 beigefügte 11. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Herzogenrath vom 26.09.2006 in der Fassung vom 15.12.2020.

 

Die 11. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Herzogenrath vom 26.09.2006 in der Fassung vom 15.12.2020 tritt am 01.01.2022 in Kraft.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

Bei dem Produkt 1153710 Abfallbeseitigung ist die vom KAG NRW geforderte Kostendeckung durch Anpassung der Abfallgebühren gewährleistet.

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

X

keine Auswirkungen

 

 

positive Auswirkungen

 

 

negative Auswirkungen

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Herzogenrath hat zuletzt mit Beschluss vom 15.12.2020 die Abfallgebühren ab dem 01.01.2021 bis auf weiteres wie folgt festgesetzt:

 

60 l Restabfallbehälter

159,24 /Jahr

120 l Restabfallbehälter

318,48 /Jahr

240 l Restabfallbehälter

636,96 /Jahr

1.100 l Restabfallbehälter

2.919,48 /Jahr

 

 

Restabfallsäcke (35 l)

3,00 /Stück

Grünabfallsäcke (Laubsäcke) (80 l)

2,80 /Stück

 

Die Gebühr für einen 120 l Bioabfallbehälter beträgt seit dem 01.01.2020: 33,00 €/Jahr.

 

1.) Gebührennachkalkulation 2020 / Sonderrücklage der Stadt Herzogenrath

 

Die Nachkalkulation des Jahres 2020 schließt mit einer Kostenüberdeckung in Höhe von 18.405,82 € ab.

 

Nach § 6 Abs. 2 Satz 3 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) sind Kostenüberdeckungen/sollen Kostenunterdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre ausgeglichen werden. Das heißt, Kostenüberdeckungen aus dem Jahr 2020 sind zwingend bis zum Jahr 2024 abzurechnen.

 

In der vorliegenden Gebührenkalkulation des Jahres 2022 werden gem. § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG NRW die Überschüsse aus dem Jahr 2018 in Höhe von 4.927,28 € zurückgezahlt. Der weitere Einsatz von Rücklagemitteln wird nicht empfohlen, da durch den Einsatz aller Rücklagen nur eine geringe weitere Reduzierung der erforderlichen Gebühren erreicht werden könnte.

 

Stattdessen sollen die verbleibenden Überschüsse aus dem Jahr 2019 (23.578,48 €) und 2020 (18.405,82 €) weiterhin dazu dienen, Unwägbarkeiten und Kostensteigerungen in den Folgejahren auszugleichen und Gebührensprünge zu vermeiden.

 

Demzufolge stehen nach aktuellem Stand für zukünftige Gebührenkalkulationen noch Rücklagemittel in Höhe von 41.984,30 € zur Verfügung. Hiervon müssen nach dem KAG NRW in 2023 mindestens Rücklagemittel in Höhe von 23.578,48 € in den Gebührenhaushalt zurückfließen.

 

2.) Nachkalkulation der RegioEntsorgung AöR (RegioE) für das Jahr 2020

 

Die Finanzierung des Kommunalunternehmens erfolgt über eine Zuweisung des Zweckverbands RegioEntsorgung (ZRE), die die betrieblichen Aufwendungen der RegioE abdeckt. Dabei erfolgt die genaue Zuordnung der einzelnen Leistungen in den jeweiligen verbandsangehörigen Städten und Gemeinden.

 

Die nach Abschluss eines Kalenderjahres zu erstellende Nachkalkulation für das Vorjahr stellt die IST-Kosten für die erbrachten Dienstleistungen der RegioE in den jeweiligen Städten und Gemeinden dar. In den einzelnen Kommunen festgestellte Kostenüber-/unterdeckungen werden gemäß den Vorschriften des § 6 KAG NRW in die Zuweisungsberechnungen der vier Folgejahre einbezogen.

 

Die beschlossene Nachkalkulation der RegioE für das Jahr 2020 schließt für die Stadt Herzogenrath mit einer Kostenüberdeckung in Höhe von 172.707, -- € (2019: 80.588, -- €).

 

Die Kostenüberdeckung in Höhe von 172.707.-- € wird nach den Regelungen des § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG NRW bereits im Wirtschaftsplan 2022 der RegioE bei der Stadt Herzogenrath vollständig ausgeglichen und kostenmindernd berücksichtigt.

 

In regelmäßigen Abständen wird über den aktuellen Stand der Wirtschaftsentwicklung des Kommunalunternehmens im Abfallwirtschaftsbeirat der RegioEntsorgung (ZRE) berichtet, so dass eine transparente Darstellung der abfallwirtschaftlichen Vorgänge und ein einheitlicher Kenntnisstand unter den politischen Beiratsmitgliedern gewährleistet ist.

 

3.) Kurze Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung 2022:

 

Auf der Grundlage der dem Zweckverband RegioEntsorgung (ZRE) übertragenen Aufgaben und Zuständigkeiten hat der Zweckverband die voraussichtlich im Jahr 2022 anfallenden Kosten für die Sammlung und den Transport des Restabfalls, Bioabfalls, Altpapiers, Sperrmülls, sowie Elektroschrott, Altmetall und Altkleider mittels Containern und für die Verwaltung der Abfuhrlogistik sowie den Betrieb des Wertstoffhofes in Herzogenrath kalkuliert und der Stadtverwaltung die Ergebnisse im Rahmen eines vorläufigen Wirtschaftsplanes 2022 mitgeteilt.

 

Der Wirtschaftsplan 2022 der RegioEntsorgung (ZRE) und RegioE wird aller Voraussicht am 13.12.2021 von der Verbandsversammlung / dem Verwaltungsrat beschlossen.

 

Der Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW) hat der RegioE die Entsorgungsgebühren ab 01.01.2022 mitgeteilt.

 

Die Grundgebühr des ZEW sinkt demnach von 12,41 €/Einwohner auf 9,55 €/Einwohner (-23,05 %). Die Verbrennungsgebühren für Restmüll sinken von 133,15 €/t. auf 131,33 €/t. (-1,37 %), die von (Rest-)Sperrmüll von 154,57 €/t. auf 152,75 €/t. (-1,18 %). Die Entsorgungsgebühren für den Bioabfall steigen marginal von 90,89 €/t. auf 90,93 €/t (+0,04 %). Der Entsorgungspreis für das Altholz reduziert sich von 96,84 €/t. auf 71,03 €/t. (-26,67 %).

 

In den Verwaltungskosten der RegioE in Höhe von 472,7 T€ (Ziffer 1.2.1 der Kalkulationstabelle) sind erstmalig im Wirtschaftsplan 2022 Ertragssteuern für die anteiligen Sammelkosten für den Verpackungsanteil im Altpapier, der von den Dualen Systemen an die RegioE zu entrichten ist (Masseanteil von 33,5 %), in Höhe von 52,2 T€ enthalten.

 

Diese Vorgehensweise ist erforderlich, weil die RegioE mit ihren blauen Altpapierbehältern auch die gebrauchten Verpackungen aus Papier, Pappe, Karton (PPK) einsammelt, die in der privaten Zuständigkeit der Dualen Systeme liegen. Für diese Sammelleistung bekommt die RegioE von den Dualen Systemen eine anteilige Erstattung der anfallenden Sammelkosten (zurzeit: 33,5 %). Dieser Erstattungsbetrag ist wiederum von der RegioE als Ertrag zu versteuern, woraus sich eine anteilige Belastung an Ertragsteuern für die Stadt Herzogenrath in Höhe von 52,2 T€ errechnet.

 

Die Verwaltung hat sich entschieden, den Betrag in Höhe von 52,2 T€ den Verwaltungskosten der RegioE zuzurechnen. Die Ertragssteuern schmälern den Erlös aus der Verwertung für das eingesammelte Altpapier. Somit könnte auch ein Abzug bei den Verwertungserlösen für Altpapier vorgenommen werden (Siehe Ziffer 2 der Tabelle: Erlöse 318,5 T€ abzgl. 52,2 T€ = Reinerlös in Höhe von 266,3 T€), was im Ergebnis zu den gleichen endgültigen Werten in der Kalkulation führen würde.

 

Sollte der Ausschuss in zukünftigen Kalkulationen der Verwaltung die Berücksichtigung der Ertragssteuern bei den Erlösen (Ziffer 2 der Tabelle) wünschen, wird die Verwaltung dies in den Kalkulationen für die Jahre 2023 ff. entsprechend berücksichtigen und darstellen.

 

Erläuterungen zur abfallwirtschaftlichen Entwicklung im Einzelnen:

 

3.1.) RegioEntsorgung AöR (Allgemeines):

 

Die Durchführung der Abfallentsorgung im Stadtgebiet Herzogenrath verlief auch im Jahr 2021, trotz Corona-Pandemie, weitgehend problemlos. Dies ist vor allem der RegioE zu verdanken, die durch ihre schnelle Reaktion und ihr umsichtiges Handeln in der Corona-Krise stets ein Garant dafür war, die kommunale Abfallbeseitigung aufrechtzuerhalten.

 

3.2.) Wertstoffhof in der Stadt Herzogenrath

 

Für den Betrieb des Wertstoffhofes der RegioE ergeben sich für das Jahr 2022 wieder leicht steigende prognostizierte Kosten (Logistik-, Personal-, Sachkosten usw.) in Höhe von 195.113, -- € (+26,4 T€ = +15,67 %).

 

Im Jahr 2020 wurden folgende Abfallmengen auf dem Wertstoffhof erfasst:

 

Abfallfraktion:

2020

2019

Veränderung zum VJ:

Grünschnitt:

ca. 1.036 t./a.

(55 % der Abfallmenge)

ca. 1.102 t.

-5,99 %

Sperrmüll:

ca. 390 t./a.

(42 % der Abfallmenge)

ca. 372 t.

+4,83 %

Altholz:

ca. 802 t./a.

(51 % der Abfallmenge)

ca. 781 t.

+2,68 %

Metall:

ca. 67 t./a.

(100 % der Abfallmenge)

ca. 62 t.

+8,06 %

Papier:

ca. 125 t./a.

(4 % der Abfallmenge)

ca. 130 t.

-3,85 %

Hartkunststoffe:

ca. 58 t./a.

(100 % der Abfallmenge)

ca. 54 t.

+7,40 %

Flachglas:

ca. 25 t./a

(100 % der Abfallmenge)

ca. 28 t.

-10,72 %

 

Die Kosten für die Entsorgung der einzelnen Fraktionen und die Erlöse für die Vermarktung des Altpapiers und des Metallschrotts (Bringsystem) sind in den in der Kalkulation allgemein angegebenen Abfallmengen enthalten.

 

Der Wertstoffhof wird intensiv von den Herzogenrather Bürger*innen genutzt. Dies bedingt eine fortlaufend hohe Anzahl an Abfalltransporten, die die Kosten für die Logistik und Personal hochhalten. Dem stehen Einsparungen bei den Abfallmengen im Holsystem (Grünschnitt, Sperrmüll, Altholz) gegenüber.

 

Bei den Abfallfraktionen konnten die eingesammelten Mengen stabil gehalten werden, signifikante Veränderungen sind nicht zu erkennen. Diese Entwicklung ist im Hinblick auf die abfallwirtschaftlichen und ökologischen Zielsetzungen positiv zu bewerten.

 

3.3.) Stadt Herzogenrath:

 

- Die prognostizierten Verwaltungs- und Betriebskosten der Stadt Herzogenrath steigen um 6,46 % (+27,8 T€) gegenüber dem Vorjahr.

- Die Einnahmen aus dem Verkauf der amtlichen Abfallsäcke wurden entsprechend den Entwicklungen des Jahres 2020 angepasst.

- Die Anzahl der Behälterbewegungen bleibt stabil.

 

Weitere Erläuterungen zu der vorliegenden Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2022 sind der beigefügten Anlage zu entnehmen.

4. Zusammenfassung:

 

4.1 Ausgaben:

 

Die erstellte Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2022 kommt insgesamt (ohne Kostenüber-/unterdeckungen der RegioE) zu einer prognostizierten Erhöhung der Gesamtausgaben um 2,99 % gegenüber der Vorjahreskalkulation (+143,3 T€).

 

Ursächlich hierfür sind, neben allgemeinen Kostensteigerungen, hauptsächlich höhere Sammel-, Transport- und Verwaltungskosten der RegioE (+169,0 T€) und höhere Verwaltungs- und Betriebskosten der Stadt Herzogenrath (+27,8 T€).

 

Zu den Verwaltungs- und Betriebskosten der Stadt Herzogenrath zählen zum größten Teil (ca. 79 %) die Personalkosten und Kfz-Kosten für die Einsammlung des „Wilden Mülls“ und die Entleerung der Straßenpapierkörbe im Stadtgebiet durch die Mitarbeiter*innen des A 67 – Technischen Betriebsamtes.

 

Die steigenden Kosten in diesem Bereich sind dabei nicht unbedingt auf eine Zunahme der illegalen Abfallablagerungen im Stadtgebiet im vergangenen Jahr zurückzuführen, sondern den tariflichen Lohnerhöhungen und der Aufstellung einer Vielzahl zusätzlicher Straßenpapierkörbe im Stadtgebiet in 2020/2021 geschuldet. Diese Maßnahmen führen schließlich zu zusätzlichen Personalkosten und Kfz-Kosten für die Entleerung und der Entsorgung des Inhalts der Straßenpapierkörbe. Auch steigende Kosten bei der Schadstoffsammlung (+5,5 T€) sind zu berücksichtigen.

 

Dem stehen Einsparungen von insgesamt 134,5 T€ bei den Entsorgungsgebühren und den Grundgebühren gegenüber.

 

Unter Einbeziehung der Kostenüberdeckungen der RegioE ergibt sich schließlich eine tatsächliche Reduzierung der Gesamtausgaben um 0,61 % (-29,4 T€).

 

Die tatsächliche Senkung ergibt sich aus der Tatsache, dass die RegioE im Jahr 2021 noch ein Überschuss aus dem Jahr 2019 in Höhe von 80,6 T€ abgerechnet hat, der Überschuss aus dem Jahr 2020, der in 2022 abgerechnet wird, jedoch 172,7 T€ beträgt (+92,1 T€).

 

4.2 Einnahmen:

 

Die neben den Gebühren für die Bioabfallbehälter erzielten Einnahmen beinhalten auch die Erlöse für die Vermarktung des in Herzogenrath gesammelten Altpapiers und der Alttextilien.

 

Die erzielten Erlöse werden vollständig zur Deckung der entstehenden Kosten eingesetzt und dienen so unmittelbar der Reduzierung der notwendigen Gebühreneinnahmen für die Abfallentsorgung in Herzogenrath.

 

Die Einnahmen (ohne Rücklagemittel der Stadt Herzogenrath) steigen gegenüber dem Vorjahr um 1,47 % (+12,3 T€). Dies liegt im Wesentlichen in den höheren Erlösen für die Vermarktung des Altpapiers begründet (+44,2 T€).

 

Durch die Zuführung von Rücklagemitteln in Höhe von 4,9 T€ erhöhen sich die Einnahmen im Vergleich zum Vorjahr auf 2,06 % (+17,3 T€).

 

5. Ergebnis:

 

Insgesamt sinken die für eine Kostendeckung verbleibenden erforderlichen Gebühreneinnahmen (Restabfallbehälter) für das Jahr 2022 um 1,18 % (-46,7 T€).

 

Infolge des leicht gestiegene Restabfallbehältervolumens (+2,17 %), auf das sich die erforderlichen Gebühreneinnahmen verteilen, ergibt sich eine um 3,28 % niedrigere Litergebühr für die Restabfallbehälter im Verhältnis zur Prognose im Jahr 2021 (2021: 2,654061 €/Liter, 2022: 2,567059 €/Liter).

 

Die für die gesetzlich geforderte Kostendeckung im Gebührenhaushalt erforderlichen Gebühreneinnahmen reduzieren sich und ermöglichen vor dem Hintergrund der in einer jeden Prognose enthaltenen Unwägbarkeiten schließlich im direkten Vergleich der Abfallgebühren eine Gebührensenkung für die Restabfallbehälter in 2022 um durchschnittlich 3,28 %.

 

Aus EDV-technischen Gründen werden in der Gebührensatzung durch 12 Monate teilbare Jahresgebühren aufgenommen. Diese abrechnungstechnische Notwendigkeit führt wegen erforderlicher Betragsabrundungen abschließend zu einer Gebührensenkung bei den Restabfallbehältern um durchschnittlich 3,32 %.

 

Die Abfallgebühren für das Jahr 2022 wären wie folgt zu beschließen:

 

Behälter:

Gebühren 2022:

Gebühren 2021:

 

Veränderung:

60 l Restabfallbehälter

153,96 /Jahr

159,24

-3,32 %

120 l Restabfallbehälter

307,92 /Jahr

318,48

-3,32 %

240 l Restabfallbehälter

615,84 /Jahr

636,96

-3,32 %

1.100 l Restabfallbehälter

2.822,52 /Jahr

2.919,48 €/Jahr

-3,32 %

 

 

 

 

Restabfallsäcke (35 l)

3,00 /Stück*

3,00 €/Stück*

0,00 %

Grünabfall-/Laubsäcke (80 l)

2,80 /Stück*

2,90 €/Stück*

+3,57 %

 

*Restabfallsack: Gebühr unverändert seit dem 01.01.2019

*Laubsack:  Gebühr unverändert seit dem 01.01.2020

 

Die Abfallgebühr für eine 120-l-Biotonne bleibt unverändert bei 33,00 €/Jahr.

 

Die Verwaltung empfiehlt dem Stadtrat die Abfallgebühren 2022 entsprechend der Gebührenbedarfsberechnung 2022 (Anlage 1) festzusetzen und die 11. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallgebühren in der Stadt Herzogenrath vom 26.09.2006 in der Fassung vom 15.12.2020 (Anlage 3) zu beschließen.

 

Die 11. Änderungssatzung zur Gebührensatzung tritt dann zum 01.01.2022 in Kraft.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW), Abfallgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LAbfG NRW), Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit NRW (GkG NRW), Abfallsatzung des Zweckverbandes Entsorgungsregion West (ZEW), Gebührensatzung des ZEW für die Abfallentsorgung, Zweckverbandssatzung des Entsorgungszweckverbandes RegioEntsorgung, Satzung des Kommunalunternehmens RegioEntsorgung, Anstalt des öffentlichen Rechts, über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet der RegioEntsorgung, Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Herzogenrath, Abfallwirtschaftskonzept des Zweckverbands Entsorgungsregion West in den jeweils gültigen Fassungen.

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:

 

Die Kalkulation der Abfallgebühren für das Jahr 2022 wurde mit den Kalkulationsunterlagen kurzfristig zur Prüfung vorgelegt.

 

Aus dem Entwurf des Wirtschaftsplanes der RegioEntsorgung AöR vom 08.11.2021 wurden die angesetzten Kosten und Abfallmengen in die Kalkulation ordnungsgemäß übertragen. Zusätzliche städtische Kosten wurden nachvollziehbar kalkuliert.

 

Die Kosten für die Abfuhr stiegen um ca. 136 T €, diese Steigerung konnte aber durch die Senkung der Abfallentsorgungskosten um ca. 135 T€ und der Kostenüberdeckung aus dem Jahr 2020 bei der RegioEntsorgung aufgefangen werden. Insgesamt ergab sich eine Ausgabensenkung von ca. 29.500 €. Gleichzeitig erhöhte sich das Abfallvolumen um ca. 32.300 Liter, so dass die Gebühr um ca. 3,28 % gesenkt werden konnte.

 

Gegen die vorgelegte Abfallgebührenkalkulation 2022 bestehen seitens der Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung keine Bedenken.

 

 

Anlage/n:

1.) Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2022;

2.) Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung 2022 im Einzelnen;

3.) 11. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der

Stadt Herzogenrath vom 26.09.2006 in der Fassung vom 15.12.2020;

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