Sitzungsvorlage - V/2021/535

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt, die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 gemäß § 59 II GO NRW durch den Haupt- und Finanzausschuss vorberaten zu lassen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

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Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

X

keine Auswirkungen

 

 

positive Auswirkungen

 

 

negative Auswirkungen

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der vom Kämmerer am 25.11.2021 aufgestellte und vom Bürgermeister am 26.11.2021 bestätigte Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2022 ist dem Rat gem. § 80 II GO NRW zuzuleiten.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

§ 59 II GO NRW i. V. m. § 80 II GO NRW

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

 

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