Sitzungsvorlage - V/2021/555
Grunddaten
- Betreff:
-
Leistungen von erheblich überplanmäßigen Aufwendungen im Produkt 0636310 "Sonstige Leistungen für junge Menschen und ihre Familien"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 51 - Jugendamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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14.12.2021
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Beschlussvorschlag
Der Stadtrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt gem. § 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 9 Ziffer 3 der Haushaltssatzung 2021 der Stadt Herzogenrath, der Leistung von erheblichen überplanmäßigen Aufwendungen im Produkt 0636310 „Sonstige Leistungen für junge Menschen und ihre Familien“ in Höhe von 500.000,00 € zu.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Der überplanmäßige Mittelbedarf bei Produkt 0636310 „Sonstige Leistungen für junge Menschen und ihre Familien“ beträgt prognostisch 500.000,00 €.
Die erforderliche Deckung kann durch Einsparungen im Produkt 0636520 „Tageseinrichtungen für Kinder – städtische Trägerschaft sowie Tagespflege“ sichergestellt werden.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
X | keine Auswirkungen |
| positive Auswirkungen |
| negative Auswirkungen |
Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Produkt 0636310 „Sonstige Leistungen für junge Menschen und Familien“ sind die im SGB VIII normierten erzieherischen Hilfen (§§ 27 ff. SGB VIII), die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Menschen (§ 35 a SGB VIII) sowie die Hilfen für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII) verankert.
Aufgrund der mannigfaltigen zuständigkeits- und erstattungsrechtlichen Regelungen des SGB VIII ist das Fallaufkommen und damit einhergehend die Entwicklung des Finanzbedarfs von Zufälligkeiten geprägt, die eine zuverlässige Finanzplanung nicht zulassen und bis dato jährlich die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel nach sich gezogen hat. Hinzu kommen gesellschaftliche Entwicklungen, deren Auswirkungen nur unzureichend prognostiziert werden können. Dieses Faktorenbündel beeinflusst auch weiterhin nachhaltig den Finanzbedarf im Produkt 0636310. In den letzten Jahren waren insoweit stetige Budgetsteigerungen zu verzeichnen. Hierbei handelt es sich letztlich nicht um eine isolierte, auf die Stadt Herzogenrath bezogene Entwicklung, sondern um einen Trend, der bundesweit zu beobachten ist.
Dieser Trend konnte zwar leicht gebremst werden, zieht aber immer noch keine spürbare Entlastung der kommunalen Haushaltslage nach sich.
Gegenüber der Entwicklung in den Haushaltsjahren 2019 und 2020, die überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 900.000,00 € bzw. 700.000,00 € erforderlich machten, konnte der Bedarf überplanmäßiger Haushaltsmittel in diesem Jahr nochmals eingegrenzt werden.
Insgesamt ist im Produkt 0636310 „Sonstige Leistungen für junge Menschen und ihre Familien“ für 2021 prognostisch ein Mehrkostenbedarf in Höhe von ca. 1.625.000,00 € erforderlich.
Die wesentlichen Schwerpunkte der Entwicklung eines erhöhten Finanzbedarfs stellen nach wie vor Eingliederungshilfeleistungen in ambulanter und stationärer Form gemäß § 35a SGB VIII dar.
Ursächlich für den stationären Mehrkostenbedarf im Rahmen des § 35 a SGVIII in Höhe von ca. 418.000,00 € ist der Umstand, dass immer mehr Kinder und Jugendliche erhebliche seelische Erkrankungen aufweisen, die mit ambulanten Hilfsmitteln nicht mehr kompensiert werden können, sodass auf kostenintensive Spezialeinrichtungen und Hilfsangebote zurückgegriffen werden muss.
In Teilbereichen ist ein gravierender Anstieg ambulanter Hilfen zu verzeichnen. Die prognostizierten Mehrkosten belaufen sich bei der Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII auf ca. 416.000,00 € und im Bereich der Hilfen zur Erziehung auf ca. 237.000,00 € und sind einerseits ein Spiegelbild gesellschaftlicher Fehlentwicklungen. Andererseits treten Leistungen für Menschen mit seelischer Behinderung verstärkt in den Fokus. Die Implementierung der Inklusion im Schulgesetz NRW hat diesbezüglich keine Entlastung der Jugendhilfe nach sich gezogen, da nach wie vor spezielle schulische Angebote bzw. die erforderlichen Rahmenbedingungen für Menschen mit seelischen Behinderungen im öffentlichen Schulsystem fehlen, sodass die erforderlichen Leistungen seitens der Jugendhilfe als Ausfallbürge erbracht werden.
Weiterhin treten auch verstärkt die Auswirkungen des komplexen Zuständigkeits- und Kostenerstattungssystems des SGB VIII zu Tage, die eine zusätzlichen Mittelbedarf in Höhe von ca. 435.000,00 € nach sich ziehen. Die im SGB VIII normierten Zuständigkeits- und Erstattungsmodi sind von Zufälligkeiten geprägt, da bei der Bestimmung von Zuständigkeiten und Erstattungspflichten maßgebend auf die Aufenthaltsverhältnisse der Eltern oder sorgerechtliche Regelungen abzustellen ist. Diese Faktoren können bei der Budgetplanung nicht prognostiziert werden.
Dem gesamten Mehrkostenbedarf stehen im Produkt 0636310 prognostische Minderausgaben in Höhe von ca. 1.125.000,00 € gegenüber, die sich hauptsächlich aus folgenden Bereichen ergeben:
Im Gegensatz zur bisherigen Entwicklung konnte im Bereich der stationären Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII der Trend gestoppt werden, da es gelungen ist, junge Volljährige früher zu verselbstständigen. Die prognostizierte Einsparung beträgt ca. 318.000,00 €. Auch im Bereich der Heimpflege nach § 34 SGB VIII wird eine Einsparung in Höhe von ca. 200.000,00 € prognostiziert.
Bei der Unterbringung in gemeinsamer Wohnform nach § 19 SGB VIII ist in diesem Jahr eine atypische Entwicklung zu verzeichnen, die eine Einsparung in Höhe von ca. 397.000,00 € erwarten lässt.
Diese in Einzelbereichen erreichten positiven Entwicklungen reichen aber nicht aus, um den gesamten Kostenbedarf zu decken, sodass abschließend noch überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 500.000,00 € verbleiben.
Eine Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss konnte nicht erfolgen, da zu diesem Zeitpunkt noch nicht absehbar war, dass überplanmäßige Aufwendungen benötigt werden.
Rechtliche Grundlagen:
§ 83 Abs. 2 GO NRW i.V.m § 9 Ziffer 3 der Haushaltssatzung 2021 der Stadt Herzogenrath
Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP
Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:
Der Haushaltsansatz für die ordentlichen Aufwendungen für das Produkt 0636310 liegt bei ca. 11,7 Mio. € und soll durch den Beschluss auf 12,2 Mio. € erhöht werden. Zur Zeit wurde der Ansatz mit 9,5 Mio. € bereits genutzt. Nach Ermittlung des Fachamtes werden noch Aufwendungen bis zum Ende des Jahres prognostiziert, die den Bedarf auf 12,2 Mio. € ansteigen lassen. In den Jahren 2019 und 2020 lagen die Aufwendungen bei ca. 11,5 Mio. €.
Die Erträge beim Produkt 0636310 sind lt. Auswertung in der Finanzsoftware zum jetzigen Zeitpunkt ebenfalls um 1,1 Mio. € niedriger als eingeplant, so dass keine Deckung durch Mehreinnahmen möglich ist. Allerdings geht das Fachamt hier noch von weiteren Erträgen im Jahr 2021 aus.
Die überplanmäßigen Aufwendungen sollen im Amt 51 durch Einsparungen beim Produkt „Tageseinrichtung für Kinder in städtischer Trägerschaft sowie Tagespflege“ gedeckt werden, wo zur Zeit noch 1,1 Mio. € geringere Aufwendungen aufgewendet wurden.
Nach § 83 GO NRW sind überplanmäßige Aufwendungen nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung soll im Haushaltsjahr gewährleistet sein. Die Aufwendungen sind lt. Fachamt notwendig und die Deckung erfolgt über ein Produkt des gleichen Amtes, so dass eine Erhöhung des Fehlbedarfes im Haushalt unwahrscheinlich ist.
