Sitzungsvorlage - V/2009/032
Grunddaten
- Betreff:
-
Konjunkturpaket II
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 6 Finanzen
- Beteiligt:
- Fachbereich 5.2 Personal
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
27.01.2009
| |||
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Herzogenrath
|
Entscheidung
|
|
|
10.02.2009
|
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, zum nächstmöglichen Zeitpunkt – auf der Basis dann bekannter detaillierter Förderrichtlinien auf Landesebene – ein Maßnahmenpaket für Investitions- und Sanierungsprojekte für den Zeitraum 01.07.2009 bis 31.12.2010 (Förderzeitraum) vorzulegen.
Zur Vermeidung eines möglicherweise hieraus entstehenden zeitaufwendigen Nachtragsverfahrens für die Haushaltssatzung 2009 beschließt der Stadtrat eine Änderung des § 9 der Haushaltssatzung „Regelungen zur flexiblen Haushaltsführung“, hier Abschnitt 5. Nachtragssatzung/Nachtragshaushalt, wie folgt:
Eine Nachtragssatzung ist unverzüglich aufzustellen, wenn
.....
3. Auszahlungen für bisher nicht veranschlagte Investitionen in Einzahlung und Auszahlung saldiert den Gesamtbetrag von 1.000.000 € übersteigen (Sonderregelung zum Konjunkturpaket II).
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die dem nachgereichten Tagesordnungspunkt zur heutigen Haupt- und Finanzausschusssitzung zugrunde liegenden Anträge der Kooperation CDU/Bündnis 90/DIE GRÜNEN sowie der SPD-Fraktion– jeweils vom 17.01.2009 – sind als Anlagen 1 bis 3 beigefügt.
Die Verwaltung hat bereits im Vorfeld der o. a. Anträge am 14.01.2009 eine „Arbeitsgruppe Konjunkturpaket II“ installiert.
Hiermit sind frühzeitig die Voraussetzungen geschaffen, zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens der konkreten Förderbedingungen – auch auf Ebene des Landes NRW – ein Herzogenrather Maßnahmenpaket für den Förderzeitraum 01.07.2009 bis 31.12.2010 vorzubereiten und den politischen Gremien zur Entscheidung bzw. Beschlussfassung vorzulegen.
Darüber hinaus schlägt die Verwaltung vor, vor endgültiger parlamentarischer Beschlussfassung über das Herzogenrather Konjunkturpaket einen „Runden Tisch Finanzen“ einzuberufen, in dem die Fraktionsspitzen bzw. finanzpolitischen Sprecher der Fraktionen sowie der Verwaltungsvorstand das Maßnahmenpaket abstimmen und vorberaten.
Zum verfahrenstechnischen Stand des Konjunkturpaketes II ist aktuell wie folgt zu berichten:
Die Gesamtfassung des Beschlusses des Koalitionsausschusses zum Konjunkturpaket II vom 13.01.2009 ist zu Ihrer Information als Anlage 4 beigefügt.
Für den kommunalen Sektor sind insbesondere die Beschlüsse 1 „Zukunftsinvestitionen der öffentlichen Hand“ und 2 „Beschleunigung von Investitionen durch Vereinfachung des Vergaberechts“ von Bedeutung.
1. Zukunftsinvestitionen der öffentlichen Hand
Von dem bundesweiten kommunalen Investitionsprogramm in Höhe von 10 Mrd. Euro werden etwa 21,3 % auf Nordrhein-Westfalen entfallen, d. h., 2,13 Mrd. €. Hiervon sollen 65 % für den Bereich Bildung vorgesehen werden (rd. 1,4 Mrd. €), wobei ein Teil der Mittel zur Investition im Bereich der Hochschulen für das Land zur Verfügung stehen soll.
Wie hoch dieser Landesanteil für die Investition in den Hochschulen sein wird – der damit dann den Kommunen nicht zur Verfügung steht – ist derzeit noch nicht geklärt.
Die Mittel für den Investitionsschwerpunkt Infrastruktur werden an die Kommunen weitergegeben (etwa 700 Mio. €uro).
Nach welchem Verfahren die Investitionsmittel auf die Kommunen verteilt werden, ist derzeit ebenfalls noch offen.
Die kommunalen Spitzenverbände setzen sich in den aktuellen Gesprächen mit den Ministerien dafür ein, ein vereinfachtes pauschaliertes Verfahren zu wählen, um Verzögerungen und hohen Verwaltungsaufwand zu vermeiden.
Fraglich ist allerdings zum jetzigen Zeitpunkt auch noch, ob der Bund ein solches vereinfachtes Verfahren zulässt bzw. mitträgt.
Wegen dieser offenen Fragestellungen ist derzeit ebenso noch unklar, wie hoch der Betrag ist, der auf die einzelne Kommune entfällt. Alle Versuche und bisherigen Veröffentlichungen, einen gemeindescharfen Betrag zu ermitteln, sind daher nicht belastbar und somit unseriös.
2. Beschleunigung von Investitionen durch Vereinfachung des Vergaberechts
Mit dem Konjunkturpaket II soll auch die Vergabe öffentlicher Aufträge beschleunigt und erleichtert werden.
Befristet für 2 Jahre werden auf Bundesebene Stellenwerte für die beschränkte Ausschreibung und die freihändige Vergabe eingeführt, unterhalb derer diese Verfahren ohne weitere Begründung zulässig sind:
Für Bauleistungen
- Beschränkte Ausschreibung: 1 Mio. €
- Freihändige Vergabe: 100.000 €
Für Dienst- und Lieferleistungen
- Freihändige Vergabe und beschränkte Ausschreibung: 100.000 €.
Die o. a. Wertgrenzen gelten mit Stand von heute zunächst nur für Vergaben des Bundes.
Zur Entscheidung auf Kommunalebene ist zunächst die weitere Vorgehensweise des Landes NRW abzuwarten, Vergabeverfahren ebenfalls durch eine Anhebung der Wertgrenzen, z. B. in o. a. Höhe zu erleichtern.
Sobald auch hierzu konkrete Vorschriften vorliegen, kann die Verwaltung hinsichtlich einer kurzfristigen Realisierung hier vor Ort tätig werden.
Auch die EU-Kommission hat anerkannt, dass aufgrund der aktuellen Wirtschaftskrise eine Beschleunigung der Vergabeverfahren notwendig ist. Sie hat somit den Rückgriff auf das o. a. geschilderte beschleunigte Verfahren für den Zeitraum bis zum 31.12.2010 zugelassen.
3. Weiterer Zeitplan auf Bundes-/Landesebene
Das Bundeskabinett wird sich nach jetzigem Informationsstand am 27.01.2009 abschließend mit den Regularien zum Konjunkturpaket II befassen. Anschließend tagt in der 5. und 7. Kalenderwoche 2009 hierzu der Bundestag, die entsprechende Sitzung des Bundesrates ist für den 13.02.2009 terminiert.
Über die weiteren Entwicklungen wird die Verwaltung alle Stadtverordneten zeitnah – auch unter Nutzung der elektronischen Informationswege – informieren.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
271,7 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
207,8 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
144,7 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
517 kB
|
