Sitzungsvorlage - V/2021/087-E01
Grunddaten
- Betreff:
-
Herzogenrath-Tarif; hier: Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 30.11.2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 32 - Ordnungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Mobilität, Sicherheit und Ordnung
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Entscheidung
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17.03.2022
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Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Mobilität, Sicherheit und Ordnung nimmt die ersten Ausführungen zum eTarif zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aachener Verkehrsverbund (AVV) mit der Ermittlung der finanziellen Auswirkungen für die Stadt Herzogenrath im Rahmen der beiden vorgestellten Modelle für einen sogenannten „Herzogenrath-Tarif“ umgehend zu beauftragen.
Die Ergebnisse sollen alsdann im Rahmen einer „Sondersitzung“ oder alternativ im Rahmen eines „Interfraktionellen Gespräches“ dem Ausschuss vorgestellt werden. Der entsprechende Beschluss ist dann in der Sitzung am 19.05.2022 zu fassen, um im Anschluss damit in den AVV-Beirat zu gehen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
./.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
X | keine Auswirkungen |
| positive Auswirkungen |
| negative Auswirkungen |
Kurze Erläuterung (1-3 Sätze – Um welche Auswirkungen handelt es sich? Sind diese erheblich oder gering? Wenn die Auswirkungen negativ sind, bestehen alternative Handlungsmöglichkeiten?):
Sachverhalt
Sachverhalt:
Am 01.12.2021 wurde im AVV‑Gebiet und darüber hinaus flächendeckend im gesamten Bundesland NRW das Reisen mit einem luftlinienbasierten eTarif möglich. Ab diesem Tag gehört die Suche nach dem passenden Tarif der Vergangenheit an, da sich dieser anhand der zurückgelegten Fahrt ergibt. Das spontane Reisen im ÖPNV wird somit in ganz NRW so einfach wie noch nie zuvor. Der Fahrgast checkt sich beim Betreten des Fahrzeugs (Bus oder Bahn) mittels Smartphone ein und beim Aussteigen wieder aus. Der Preis für die Fahrt ergibt sich anhand eines Grundpreises (im AVV aktuell 1,30 Euro), welcher beim Check‑In anfällt. Nach Beendigung werden die zurückgelegten Kilometer zwischen Start und Ziel mittels Luftlinie ermittelt und mit einem Arbeitspreis (im AVV aktuell 0,25 Euro) bepreist. Ziel ist es, möglichst viele Menschen für den eTarif zu begeistern und die Barriere zur Nutzung umweltfreundlicher Mobilitätsformen deutlich abzubauen.
Die Einführung des eTarif erfolgte im AVV eingebettet in eine umfassende Überführungsstrategie. Im Rahmen dieser Überführungsstrategie werden unter Beachtung von aktuellen Entwicklungen (Rahmenbedingungen, Technik, etc.) sowohl Push‑ als auch Pull‑Maßnahmen umgesetzt, um das zuvor genannte Ziel zu erreichen.
Da die bestehenden City‑Tarife aufgrund ihrer preislichen Beschaffenheit (1,80 Euro oder günstiger) ein Hemmnis sein können, den eTarif zu nutzen, plant der AVV derzeitig die Überführung der City‑Tarife in den eTarif. Hierfür werden grundsätzlich zwei Ansätze vorgesehen. Auf die geographische Fläche einer Kommune beschränkt, stehen die nachfolgenden Möglichkeiten zur Subventionierung/Förderung zur Verfügung.
A. Wegfall des Grundpreises
Von dem ermittelten Preis einer einzelnen Fahrt innerhalb einzelner Kommunen im eTarif AVV wird der Grundpreis erlassen und nur das Produkt aus der Anzahl an Luftlinienkilometern zwischen Start‑ und Zielhaltestelle einer Fahrt und dem Preis von aktuell 0,25 Euro je angefangenem Luftlinienkilometer berechnet.
B. Wegfall des Arbeitspreises
Von dem ermittelten Preis einer einzelnen Fahrt innerhalb einzelner Kommunen im eTarif AVV wird das Produkt aus der Anzahl an Luftlinienkilometern zwischen Start‑ und Zielhaltestelle einer Fahrt und dem Preis von aktuell 0,25 Euro je angefangenem Luftlinienkilometer erlassen und nur der Grundpreis von aktuell 1,30 Euro berechnet.
Anfrage der Verwaltung an den AVV
Auf der Grundlage der vorliegenden Informationen erfolgte seitens der Verwaltung Anfang März eine kurzfristige Anfrage beim AVV, mit welchen finanziellen Auswirkungen die Stadt Herzogenrath bei dem Modell „Wegfall des Grundpreises“ und/oder dem Modell „Wegfall des Arbeitspreises“ zu rechnen hat. Ad hoc teilte der AVV daraufhin mit, dass man sich bereits schon ein grobes Bild über die vorhandene Datenlage verschafft habe, aber entgegen der Kommunen mit bereits bestehenden City-Tarifen sich für Herzogenrath auf die Schnelle die finanziellen Auswirkungen im Rahmen der beiden Modelle nicht so ohne weiteres ableiten lassen. Gerne würde man hierzu aber mit dem beauftragten Gutachter und Berater zusammenkommen und die Ermittlung in Auftrag geben, was jedoch ein wenig mehr Zeit in Anspruch nähme.
Gerne würde man auch aufgrund der umfangreichen Zusammenhänge in dieser Thematik im Ausschuss zur Verfügung stehen. Sowohl am 17.03.2022 als auch am Folgetermin am 19.05.2022 könne man bedauerlicherweise nicht, da der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen an beiden Terminen zeitgleich stattfindet. Alternativ bietet der AVV an, im Rahmen eines Alternativtermins, zu diesem Thema eine Präsentation zu halten und über die Zusammenhänge zu berichten sowie für Rückfragen zur Verfügung zu stehen.
Die Verwaltung schlägt daher vor, den AVV umgehend damit zu beauftragen, die finanziellen Auswirkungen für Herzogenrath von beiden vorgestellten Modellen ermitteln und dann im Rahmen einer „Sondersitzung“ oder alternativ im Rahmen eines „Interfraktionellen Gespräches“ vorstellen zu lassen. Das Ergebnis könnte ohne weitere Beratung im regulären Ausschuss MSO am 19.05.2022 dann beschlossen werden, um mit diesem Beschluss zeitnah in den AVV-Beirat zu gehen.
Rechtliche Grundlagen:
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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147,3 kB
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