Sitzungsvorlage - V/2021/572

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Mobilität, Sicherheit und Ordnung beschließt die Verlegung der Bushaltestelle Forstumer Straße (H 2) von Schmiedstraße 84-88 zur neuen Lage vor Schmiedstraße 76-78.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

Keine, die Kosten für die Verlegung der Haltestelle übernimmt der Bauherr des Neubaus zwischen Schmiedstraße 84 und 88.

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

 

keine Auswirkungen

 

 

positive Auswirkungen

 

x

negative Auswirkungen

 

Die Umlegung der Haltestelle verbraucht Ressourcen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Eigentümer des Grundstückes zwischen Schmiedstraße 84 und 88 hat einen Bauantrag für ein Mehrfamilienhaus auf diesem Grundstück gestellt. Vor diesem Grundstück befindet sich die Haltestelle Forstumer Straße (H 2) der Linie 21 (s. Anlage 1).

 

Um den Bauantrag seitens des Bauordnungsamtes genehmigen zu können, ist eine Haltestellenverlegung notwendig, um die Erschliessung des Grundstückes gewährleisten zu können.

 

Am 29.10.2021 hatte hierzu ein Ortstermin zur Suche eines neuen Standortes der Haltestelle stattgefunden, an dem Vertreter des Bauordnungsamtes, der Straßenverkehrsbehörde, des Tiefbauamtes, der ASEAG sowie der Bauherr teilgenommen haben. Nach sorgfältiger Suche wurde die Neulage vor den Häusern Schmiedstraße 76-78 ausgewählt. Hier kann die neue Haltestelle als barrierefreie Bushaltestelle, bei einer Länge von 18,00 m ausgebaut werden (s. Anlage 2). Ein Alternativstandort mit einer Mindestlänge von 18,00 m konnte nicht gefunden werden. Die bisherige Haltestelle zwischen Schmiedstraße 84 und 88 weist derzeit eine unzureichende Länge von ca. 8,50 m auf und ist auch nicht barrierefrei.

 

Die Ausbauplanungen werden durch das hiesige Tiefbauamt und die Kosten für die bauliche Haltestelle einschließlich Umsetzen des Fahrgastunterstandes durch den Bauherrn übernommen.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

BauGB

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlagen:

1. Übersichtslageplan

2. Ausbauskizze

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Anlagen

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