Sitzungsvorlage - V/2022/096
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung einer durchgängigen Tempo 30 - Beschränkung in der Kirchrather Straße; hier: Antrag der UBL-Fraktion vom 25.10.2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 32 - Ordnungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Mobilität, Sicherheit und Ordnung
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Entscheidung
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17.03.2022
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Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Mobilität, Sicherheit und Ordnung beauftragt die Verwaltung, in Verbindung mit dem Antrag zur Einrichtung einer durchgängigen Tempo 30 – Beschränkung in der Kirchrather Straße auf dem Abschnitt zwischen Willibrordstraße und Geilenkirchener Straße ein Anhörungsverfahren einzuleiten. Das Ergebnis soll in einer der nächsten Sitzungen bekannt gegeben werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
./.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
X | keine Auswirkungen |
| positive Auswirkungen |
| negative Auswirkungen |
Kurze Erläuterung (1-3 Sätze – Um welche Auswirkungen handelt es sich? Sind diese erheblich oder gering? Wenn die Auswirkungen negativ sind, bestehen alternative Handlungsmöglichkeiten?):
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Datum vom 25.10.2021 wurde ein Antrag der UBL-Fraktion gestellt, eine durchgängige Tempo 30-Beschränkung in der Kirchrather Straße auf dem Streckenabschnitt zwischen Willibrordstraße und Geilenkirchener Straße einzurichten, um hier eine Verstetigung des Verkehrsflusses zu erreichen. Der genaue Wortlaut und die Begründung sind dem Antrag zu entnehmen.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass bereits in 2010 für die Kirchrather Straße ein ähnlich lautender Antrag der Fraktion Die Linke für den Abschnitt zwischen Kreisverkehr Kirchrather Straße/Bicherouxstraße und Einmündung Kirchrather Straße/Hauptstraße existierte, der in 2012 auf den Abschnitt zwischen An der Herrenstraß und Römerstraße erweitert wurde. Im Rahmen des seinerzeit durchgeführten Anhörungsverfahrens wurde die Anordnung einer 30 km/h-Beschilderung in beiden Abschnitten seitens des Straßenbaulastträgers (StädteRegion Aachen), des Linienbetreibers (ASEAG) und der Polizei abgelehnt. Die Ablehnung begründete die StädteRegion Aachen mit dem Hinweis auf die Bedeutung der Straße als Hauptverkehrsstraße und der mangelnden rechtlichen Grundlage, die ASEAG mit der Verlängerung der Fahrzeiten und die Polizei mit der unauffälligen Unfalllage.
Die Verwaltung schlägt vor, mit Verweis auf die aktuelle Beschlusslage des Bundesrates vom 25.06.2021 zur Ergänzung der VwV-StVO zu Zeichen 274, ein erneutes Anhörungsverfahren in Sinne des Antrages einzuleiten. Das Ergebnis soll alsdann dem Ausschuss bekannt gegeben werden.
Rechtliche Grundlagen:
./.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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382,4 kB
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