Sitzungsvorlage - V/2022/102
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung einer neuen Anbindung Postropsweg an die L 232 für den Kraftfahrzeugverkehr; hier: Bürgeranregung gemäß § 24 GO NRW vom 13.11.2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 32 - Ordnungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Mobilität, Sicherheit und Ordnung
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Entscheidung
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17.03.2022
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Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Mobilität, Sicherheit und Ordnung nimmt die Bürgeranregung zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, ein erneutes Anhörungsverfahren im Sinne der Bürgeranregung durchzuführen. Das Ergebnis ist dem Ausschuss alsdann zur weiteren Beschlussfassung zur Kenntnis zu geben.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
./.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
X | keine Auswirkungen |
| positive Auswirkungen |
| negative Auswirkungen |
Kurze Erläuterung (1-3 Sätze – Um welche Auswirkungen handelt es sich? Sind diese erheblich oder gering? Wenn die Auswirkungen negativ sind, bestehen alternative Handlungsmöglichkeiten?):
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Datum vom 13.11.2021 wurde eine Bürgeranregung gem. §24 GO NRW gestellt, im Bereich des Postropsweges eine neue Anbindung an die Landesstraße L232 für den Kraftfahrzeugverkehr einzurichten und die Straße In Pesch als Einbahnstraße anzuordnen. Dies zu dem Zweck, die Quell- und Zielverkehre im Quartier Pesch derart zu verteilen, dass sich die Verkehrsbelastung in der Straße In Pesch reduziert und sich dort die allgemeine Aufenthaltsqualität erhöht. Der genaue Wortlaut nebst Begründung ist der Bürgeranregung zu entnehmen. Die Bürgeranregung ist für die Stadtverordneten im Allris-System als nichtöffentlich komplett hinterlegt. Auch weitere Bürgereingaben (im Weiteren nicht explizit aufgeführt) bemängeln die allgemeine Verkehrssituation im Quartier Pesch mit ähnlich lautenden Hinweisen.
Die Verwaltung schlägt vor, die vorliegende Bürgeranregung dazu zu nutzen, ein erneutes Anhörungsverfahren im Sinne der Bürgeranregung durchzuführen. In wie weit im Bereich der heutigen Querungshilfe für zu Fuß gehende und Rad fahrende auf Höhe des Postropsweges auf der Landesstraße ein „vollwertiger“ Anschluss für den Kraftfahrzeugverkehr eingerichtet werden kann, wird von den jeweiligen Stellungnahmen abhängig zu machen sein. Vor etwa 15 Jahren wurde eine fast gleichlautende Anfrage jedenfalls vom Straßenbaulastträger Straßen.NRW abgelehnt.
Rechtliche Grundlagen:
./.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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274,7 kB
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