Sitzungsvorlage - V/2021/196-E01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und grenzüberschreitende Zusammenarbeit

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und grenzüberschreitende Zusammenarbeit beschließt

 

  1. die Abwägung der im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen

 

  1. den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB und

 

empfiehlt dem Rat den Beschluss

 

  1. die Abwägung der im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen

 

2. des Bebauungsplanes III/31 - 1. Änderung „An der Herrenstraß“ als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB

 

 

Beschlussvorschlag Rat

 

Der Rat der Stadt Herzogenrath beschließt

 

  1. die Abwägung der im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen

 

  1. den Bebauungsplan III/31 - 1. Änderung „An der Herrenstraß“ als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

1. Gesamtkosten

 

x

Pflichtaufgabe

 

Freiwillige Aufgabe

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung 

 

 x

ja

 

nein

 

  

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

 

keine Auswirkungen

 

x

positive Auswirkungen

 

 

negative Auswirkungen

 

Kurze Erläuterung (1-3 Sätze Um welche Auswirkungen handelt es sich? Sind diese erheblich oder gering? Wenn die Auswirkungen negativ sind, bestehen alternative Handlungsmöglichkeiten?):

 

Der Bau der Kita mit einem Flachdach ermöglicht eine 50 %-ige Begrünung der Dachflächen sowie die Möglichkeit zur Installation von Photovoltaikanlagen und Wärmtauschern. Die Begrünung der Dachflächen trägt positiv zur Kühlung des Mikroklimas innerhalb des stark verdichteten Baugebietes bei.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung vom 27.05.2021 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und grenzüberschreitende Zusammenarbeit die Aufstellung des Bebauungsplanes III/31 - 1. Änderung "An der Herrenstraß" beschlossen (siehe Drucksachen-Nr. V/2021/196).

 

Das ca. 0,4 ha große Plangebiet befindet sich am südlichen Ortsrand von Merkstein, zwischen der Straße „An der Herrenstraß“ und der „Geilenkirchener Straße“. Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Merkstein, Flur 26, das Flurstück 476. Die räumliche Abgrenzung des Bebauungsplanes III/ 31 - 1. Änderung „An der Herrrenstraß“ beschränkt sich auf die Fläche für den Gemeinbedarf aus dem Ursprungsplan III/ 31 „An der Herrenstraß“, der am 06.09.2018 durch Bekanntmachung der Rechtskraft zugeführt wurde.

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans wird das Ziel verfolgt, für diesen Bereich die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung des Kindergartens mit einem Flachdach zu schaffen. Die vorgesehene Änderung des Bebauungsplanes III/ 31 „An der Herrenstraß“ beschränkt sich auf die im Rechtsplan getroffenen Festsetzungen im Bereich der Flächen für den Gemeinbedarf. Die Festsetzung „SD“ wird durch die Festsetzung „FD“ in der Planzeichnung ersetzt. Die übrigen Planungsinhalte und somit die Grundzüge des Bebauungsplanes bleiben unverändert erhalten.

 

Das Verfahren wird gem. § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Gem. § 13 (3) BauGB wird von einer Umweltprüfung und der zusammenfassenden Erklärung abgesehen.

 

In selbiger Sitzung am 27.05.2021 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und grenzüberschreitende Zusammenarbeit die Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB beschlossen. Der Bebauungsplanentwurf und die Begründung haben gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 01.12.2021 bis einschließlich 07.01.2022 öffentlich im Foyer des Rathauses der Stadt Herzogenrath ausgelegen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 01.12.2022. Beteiligt wurden gem. § 13 (2) Satz 3 BauGB nur die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

 

Im Rahmen der Offenlage gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB sind seitens der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange keine Stellungnahmen oder Hinweise zum Verfahren eingegangen. Daher befinden sich keine Abwägungsunterlagen in den Anlagen.

 

Da keine Änderungen der Planinhalte erforderlich sind, empfiehlt die Verwaltung den Bebauungsplan III/31 - 1. Änderung “An der Herrenstraß“ als Satzung zu beschließen.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

BauGB

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage/n:

 

Anlage 1: Geltungsbereich der 1. Änderung

Anlage 2: Ausschnitt Planzeichnung

Anlage 3: Textliche Festsetzungen und Begründung

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Anlagen

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