Sitzungsvorlage - V/2021/196-E01
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan III/31 - 1. Änderung "An der Herrenstraß" hier: 1. Abwägung der in der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen und 2. Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 61 - Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und grenzüberschreitende Zusammenarbeit
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Entscheidung
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05.05.2022
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Genehmigung
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09.06.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und grenzüberschreitende Zusammenarbeit beschließt
- die Abwägung der im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen
- den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB und
empfiehlt dem Rat den Beschluss
- die Abwägung der im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen
2. des Bebauungsplanes III/31 - 1. Änderung „An der Herrenstraß“ als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag Rat
Der Rat der Stadt Herzogenrath beschließt
- die Abwägung der im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen
- den Bebauungsplan III/31 - 1. Änderung „An der Herrenstraß“ als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
1. Gesamtkosten
x | Pflichtaufgabe |
| Freiwillige Aufgabe |
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung
x | ja |
| nein |
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
| keine Auswirkungen |
x | positive Auswirkungen |
| negative Auswirkungen |
Kurze Erläuterung (1-3 Sätze – Um welche Auswirkungen handelt es sich? Sind diese erheblich oder gering? Wenn die Auswirkungen negativ sind, bestehen alternative Handlungsmöglichkeiten?):
Der Bau der Kita mit einem Flachdach ermöglicht eine 50 %-ige Begrünung der Dachflächen sowie die Möglichkeit zur Installation von Photovoltaikanlagen und Wärmtauschern. Die Begrünung der Dachflächen trägt positiv zur Kühlung des Mikroklimas innerhalb des stark verdichteten Baugebietes bei.
Sachverhalt
Sachverhalt:
In seiner Sitzung vom 27.05.2021 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und grenzüberschreitende Zusammenarbeit die Aufstellung des Bebauungsplanes III/31 - 1. Änderung "An der Herrenstraß" beschlossen (siehe Drucksachen-Nr. V/2021/196).
Das ca. 0,4 ha große Plangebiet befindet sich am südlichen Ortsrand von Merkstein, zwischen der Straße „An der Herrenstraß“ und der „Geilenkirchener Straße“. Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Merkstein, Flur 26, das Flurstück 476. Die räumliche Abgrenzung des Bebauungsplanes III/ 31 - 1. Änderung „An der Herrrenstraß“ beschränkt sich auf die Fläche für den Gemeinbedarf aus dem Ursprungsplan III/ 31 „An der Herrenstraß“, der am 06.09.2018 durch Bekanntmachung der Rechtskraft zugeführt wurde.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans wird das Ziel verfolgt, für diesen Bereich die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung des Kindergartens mit einem Flachdach zu schaffen. Die vorgesehene Änderung des Bebauungsplanes III/ 31 „An der Herrenstraß“ beschränkt sich auf die im Rechtsplan getroffenen Festsetzungen im Bereich der Flächen für den Gemeinbedarf. Die Festsetzung „SD“ wird durch die Festsetzung „FD“ in der Planzeichnung ersetzt. Die übrigen Planungsinhalte und somit die Grundzüge des Bebauungsplanes bleiben unverändert erhalten.
Das Verfahren wird gem. § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Gem. § 13 (3) BauGB wird von einer Umweltprüfung und der zusammenfassenden Erklärung abgesehen.
In selbiger Sitzung am 27.05.2021 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und grenzüberschreitende Zusammenarbeit die Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB beschlossen. Der Bebauungsplanentwurf und die Begründung haben gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 01.12.2021 bis einschließlich 07.01.2022 öffentlich im Foyer des Rathauses der Stadt Herzogenrath ausgelegen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Schreiben vom 01.12.2022. Beteiligt wurden gem. § 13 (2) Satz 3 BauGB nur die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Im Rahmen der Offenlage gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB sind seitens der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange keine Stellungnahmen oder Hinweise zum Verfahren eingegangen. Daher befinden sich keine Abwägungsunterlagen in den Anlagen.
Da keine Änderungen der Planinhalte erforderlich sind, empfiehlt die Verwaltung den Bebauungsplan III/31 - 1. Änderung “An der Herrenstraß“ als Satzung zu beschließen.
Rechtliche Grundlagen:
BauGB
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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291,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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365,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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451 kB
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4
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(wie Dokument)
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164,1 kB
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